Hallo,
grundsätzlich kann natürlich auch ein Vater die Kinderbetreuung übernehmen. Die Lebens- und Familienplanung bleiben von der Insolvenz unberührt. Allerdings gibt es auch Treuhänder, die da sehr misstrauisch werden, wenn entgegen dem üblichen Gesellschaftsalltag ein Vater zuhause bleibt. Es darf nie der Eindruck entstehen, dass die Gläubiger benachteiligt werden sollen. Grundsätzlich ist ein Schuldner verpflichtet, sich bei Arbeitslosigkeit nachweislich um Arbeit zu bemühen, sofern nicht Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen dem entgegen stehen.
Viele Grüße
Micha