Schulden schulden

Hallo,

grundsätzlich kann natürlich auch ein Vater die Kinderbetreuung übernehmen. Die Lebens- und Familienplanung bleiben von der Insolvenz unberührt. Allerdings gibt es auch Treuhänder, die da sehr misstrauisch werden, wenn entgegen dem üblichen Gesellschaftsalltag ein Vater zuhause bleibt. Es darf nie der Eindruck entstehen, dass die Gläubiger benachteiligt werden sollen. Grundsätzlich ist ein Schuldner verpflichtet, sich bei Arbeitslosigkeit nachweislich um Arbeit zu bemühen, sofern nicht Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen dem entgegen stehen.
Viele Grüße
Micha

Hallo Micha,

ich habe nun ja das neue Guthabenkonto wo nun mein Einkommen auch hinfließt.Wird dies am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch gesperrt?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, dann ja. Allerdings kann man gleich mit dem Treuhänder Kontakt aufnehmen und um Kontofreigabe bitten, weil nichts Pfändbares auf das Konto eingeht. Dann schickt er ein Fax an die Bank und das Konto ist wieder auf. In der Regel dauert das ca. 4 Tage, wenn man gleich tätig wird.
Bei einem Pfändungsschutzkonto hat man immer seinen Freibetrag, auch bei Verfahrenseröffnung.
Viele Grüße
Micha