Schuldenschnitt eines Staates

Guten Abend zusammen,

was könnte bei einem Schuldenschnitt eines Staates mit den Spareinlagen der Privatpersonen bei den einheimischen Banken passieren? Würde ein Transfer des Sparguthabens auf eine ausländische Bank (z.B. Deutsche Bank, HSBC), die eine Zweigstelle im Schuldenstaat hat, einen Verlust vermeiden?!

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

was könnte bei einem Schuldenschnitt eines Staates mit den
Spareinlagen der Privatpersonen bei den einheimischen Banken
passieren?

nichts.

Gruß
C.

Hallo,

bei einem Schuldenschnitt geht es meistens um die Staatsanleihen des betroffenen Staates. Beispiele wie Argentinien zeigen ja wie das damals ging und auch heute würde es erst mal die Gläubiger dieser Staatsanleihen treffen. Hier wird ja oft über Griechenland oder Portugal diskutiert, dann gibt es halt nur noch ein Prozentanteil deiner eigentlichen Einlage zurück.

Um Sparguthaben würde ich mir jetzt auch keine sorgen machen,
es sei denn du bist jetzt in politisch instabileren Ländern selbst ansässig. Für einen Südamerikaner macht es sehr wohl Sinn sein Geld in Luxembourg oder der Schweiz anzulegen. Dann versteuert er zwar immer noch in seinem Heimatland, jedoch unterliegt es nicht dem Rechtsraum.

Solang die Linken nicht im Bund an der Macht sind, dann seh ich hier keine Gefahr für Enteignungen und Umverteilungen.

Grüße
Erbacher

hmm, ok, schön wenn Du auf der anderen politischen Seite stehst -)

Aber ich denke, die Linken unterliegen dem allgemeinen Irrglauben, man könnte das Bankgeschäft einfach so weitermachen auch wenn es einen Schuldenschnitt gäbe, wenn man einfach die Verluste bei den Banken belässt…

Dieser Trugschluss ist aber über alle Parteien verbreitet.

Jeden Verlust einer Bank, der das Eigenkapital der Bank übersteigt, muss jemand anders tragen, das geht gar nicht anders !!

( Unberücksichtigt lassen wir mal das Thema, wenn die Verluste gerade mal durch das Eigenkapital gedeckt sind, die Bank aber dann trotzdem wegen Kapitalmangel geschlossen werden muss ).

Grüßle

richtig, wenn der Staat für die das Eigenkapital der Banken übersteigenden Verluste gerade steht.

Wenn nicht muss natürlich auch bei den Privateinlagen gekürzt werden. Logische Bilanzregel.

Hallo Eric,

würde die Kürzung der Privatanlagen dann nur die einheimische Banken oder auch die ausländischen Banken wie z. B. Deutsche Bank, HSBC, die im Pleiteland Griechenland:frowning: eine Zweigstelle haben, betreffen?

Viele Grüße

societyblau

Hallo,

würde die Kürzung der Privatanlagen dann nur die einheimische
Banken oder auch die ausländischen Banken wie z. B. Deutsche
Bank, HSBC, die im Pleiteland Griechenland:frowning: eine Zweigstelle
haben, betreffen?

es gibt keine „Kürzung“. Entweder hat das Kreditinstitut genug Geld, um die Kundeneinlagen zurückzuzahlen oder es hat nicht genug Geld. Wenn auf einmal auf Unmengen von Staatspapieren, die das Institut auf den Büchern hat, weder Zinsen noch Tilgung gezahlt werden, fehlt u.U. irgendwann die Liquidität, um die Einlagen zurückzuzahlen - ausgemachte Sache ist das aber noch nicht.

Verluste, von denen Eric schreibt, die sich aus der Abschreibung der Staatsanleihen ergeben, haben auf die Rückzahlung der Einlagen keinen Einfluß. Einlagen werden mit liquiden Mitteln zurückgezahlt und nicht mit Eigenkapital.

Gruß
Christian

Den Schuldenschnitt macht ein bestimmter Staat. Dieser Schuldenschnitt beträfe dann alle, die Anleihen dieses Staates haben, egal ab sie einen Sitz oder eine Zweigstelle in dem „schneidenden“ Land haben oder nicht. Und es trifft eben alle, also nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, Pensionsfonds , Privatleute.

Wenn eine Bank aufgrund eines Schuldenschnittes eines Landes ein Problem hätte und wirklich daran Pleite ginge, ist es ein Problem der gesamten Bank und aller Kunden, egal wo diese Kunden ihren Wohnsitz haben.

Das würde natürich nicht ausschließen, dass es irgendein politisches Geklüngel gäbe, dass z.B. die Kunden des Pleitelandes schlechter gestellt werden als andere. Aber eine Art Rechtsanspruch darauf gibt es meines Wissens nicht.

Grüßle

Eric

ok, vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Klar werden die Einlagen mit Liquidität zurückbezahlt. Aber es ist ja allgemein bekannt, dass keine Bank in voller Höhe der Einlagen auch Liquidität unterhält ( würde ja bedeuten, dass lediglich das Eigenkapital in „illiquiden“ Anlagen steckt ).

Und da eine Bankbilanz wie jede andere Bilanz immer ausgeglichen ist, erscheint es nur logisch, dass, wenn die Summe aller Aktiven kleiner ist als die Passiven abzgl. Eigenkapital ( das ist der Fall, wenn Verluste > Eigenkapital anfallen ) auch bei den verbleibenden Passivpositionen eine Korrektur stattfinden muss ( stets aber nach den geltenden Regeln , also z.B. nachrangige Verbindlichkeiten erst nachdem alle bevorrechtigten Gläubiger ihr Geld erhaltenhaben, usw. ).

Grüßle

Eric

Hallo,

Und da eine Bankbilanz wie jede andere Bilanz immer
ausgeglichen ist, erscheint es nur logisch, dass, wenn die
Summe aller Aktiven kleiner ist als die Passiven abzgl.
Eigenkapital ( das ist der Fall, wenn Verluste > Eigenkapital
anfallen ) auch bei den verbleibenden Passivpositionen eine
Korrektur stattfinden muss ( stets aber nach den geltenden
Regeln , also z.B. nachrangige Verbindlichkeiten erst nachdem
alle bevorrechtigten Gläubiger ihr Geld erhaltenhaben, usw. ).

das ist ein Trugschluß. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muß die Liquidität ausreichen, mehr nicht.

Sollten die Verluste aus der Umschuldung das Eigenkapital übersteigen (was mir aus drei Gründen sehr unwahrscheinlich erscheint), hat das Kreditinstitut ein Problem mit der Überschuldung aber nicht wegen der Liquidität.

Nur weil ein Vermögensgegenstand an Wert verliert, gehen ja nicht direkt Einlagen drauf. Das liegt zum einen daran, daß ein Kreditinstitut in der Regel einen positiven Cashflow und Gewinne erwirtschaftet, zum anderen daran, daß eben nicht alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum gleichen Zeitpunkt fällig sind.

Gruß
Christian