Hallo,
mich würde interessieren, wer in der folgenden Situation Schuld hätte oder ob eine Teilschuld beiden zugesprochen werden würde?!
Auto A steht in einer Seitenstraße und möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Die Vorfahrtsstraße ist nach links nicht gut einsehbar, da mehrere auf der Straße parkende Autos (u.a. ein Transporter, der ca. 1 Meter vom Kreuzungsbereich entfernt steht) die Sicht blockieren. Nach Rechts ist die Sicht frei.
Auto A tastet sich auf die Vorfahrtsstraße und wird dort von einem von links kommenden Auto (B) gerammt. Auto B hat etwa erlaubte 50 km/h drauf, was allerdings nicht den Straßenverhältnissen angepasst wäre, da Fahrbahn durch parkende Autos teilweise blockiert wird und uneinsichtig ist.
Klar ist, Auto A würde schuld bekommen, da er von Nebenstraße auf Vorfahrtsstraße fährt und die Vorfahrt somit nicht beachtet hat (egal ob Fahrbahn gut einsehbar war oder nicht) Auto A hat sich aber in sofern richtig verhalten, dass er sich vorsichtig an Straße herangetastet hat.
Auto B hat sich nicht den Straßenverhältnissen angepasst. Somit als nicht zur Unfallvermeidungspflicht begetragen, oder sehe ich das falsch? Aber bekommt er deswegen eine Teilschuld oder sogar die ganze?
Und was ist mit dem falsch geparkten Transporter, der ja maßgeblich dazu begetragen hat, dass die Straße von der Nebensstrasse aus nicht einsichtig war?
Freu mich auf eure Meinungen.
Grüße
Silja