Schuldfrage

Hallo,

mich würde interessieren, wer in der folgenden Situation Schuld hätte oder ob eine Teilschuld beiden zugesprochen werden würde?!

Auto A steht in einer Seitenstraße und möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Die Vorfahrtsstraße ist nach links nicht gut einsehbar, da mehrere auf der Straße parkende Autos (u.a. ein Transporter, der ca. 1 Meter vom Kreuzungsbereich entfernt steht) die Sicht blockieren. Nach Rechts ist die Sicht frei.
Auto A tastet sich auf die Vorfahrtsstraße und wird dort von einem von links kommenden Auto (B) gerammt. Auto B hat etwa erlaubte 50 km/h drauf, was allerdings nicht den Straßenverhältnissen angepasst wäre, da Fahrbahn durch parkende Autos teilweise blockiert wird und uneinsichtig ist.

Klar ist, Auto A würde schuld bekommen, da er von Nebenstraße auf Vorfahrtsstraße fährt und die Vorfahrt somit nicht beachtet hat (egal ob Fahrbahn gut einsehbar war oder nicht) Auto A hat sich aber in sofern richtig verhalten, dass er sich vorsichtig an Straße herangetastet hat.

Auto B hat sich nicht den Straßenverhältnissen angepasst. Somit als nicht zur Unfallvermeidungspflicht begetragen, oder sehe ich das falsch? Aber bekommt er deswegen eine Teilschuld oder sogar die ganze?

Und was ist mit dem falsch geparkten Transporter, der ja maßgeblich dazu begetragen hat, dass die Straße von der Nebensstrasse aus nicht einsichtig war?

Freu mich auf eure Meinungen.

Grüße
Silja

Hallo,

Auto A steht in einer Seitenstraße und möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Die Vorfahrtsstraße ist nach links nicht gut einsehbar, da mehrere auf der Straße parkende Autos (u.a. ein Transporter, der ca. 1 Meter vom Kreuzungsbereich entfernt steht) die Sicht blockieren. Nach Rechts ist die Sicht frei.
Auto A tastet sich auf die Vorfahrtsstraße und wird dort von einem von links kommenden Auto (B) gerammt. Auto B hat etwa erlaubte 50 km/h drauf, was allerdings nicht den Straßenverhältnissen angepasst wäre, da Fahrbahn durch parkende Autos teilweise blockiert wird und uneinsichtig ist.

Für den Fahrer von B oder nur für den von A?

Klar ist, Auto A würde schuld bekommen, da er von Nebenstraße auf Vorfahrtsstraße fährt und die Vorfahrt somit nicht beachtet hat (egal ob Fahrbahn gut einsehbar war oder nicht)

Genau.

Auto A hat sich aber in sofern richtig verhalten, dass er sich vorsichtig an Straße herangetastet hat.

Und deswegen hat sich B automatisch falsch verhalten?

Auto B hat sich nicht den Straßenverhältnissen angepasst.

Das käme zweifellos auf eine Beurteilung der tatsächlichen Situation an. Wie hätte denn Deiner Ansicht nach ein korrektes Verhalten ausgesehen? Hätte er sich ebenfalls in die Kreuzung hineintasten sollen?

Somit als nicht zur Unfallvermeidungspflicht begetragen, oder sehe ich das falsch? Aber bekommt er deswegen eine Teilschuld oder sogar die ganze?

Die Ganze beim hier beschriebenen Sachverhalt ganz sicher nicht. Selbst für eine Teilschuld sehe ich hier wenig Spielraum. Die wäre bestenfalls gegeben, wenn der B den A so zeitig gesehen hätte, dass er noch rechtzeitig anhalten/ausweichen (für Letzteres käme möglicherweise der Aspekt des dafür zur Verfügung stehenden Raumes ins Spiel) und dadurch den Zusammenstoß hätte vermeiden können. Das ist mit Unfallvermeidungspflicht gemeint. Hierfür käme es also im Zweifel auf Zeugen an, die dies auch tatsächlich beurteilen könnten bzw. die konkreten Verhältnisse an.

Und was ist mit dem falsch geparkten Transporter, der ja maßgeblich dazu begetragen hat, dass die Straße von der Nebensstrasse aus nicht einsichtig war?

Kann ich mir kaum vorstellen, dass der eine Mitschuld hätte. Das bedeutet nicht, dass es doch vorkommen kann. Die Rechtssprechung ändert sich da auch mal. Der Falschparker konnte jedenfalls im Moment des Unfalls diesen nicht mehr vermeiden. Hätte, könnte, wäre ist da nicht relevant. Denn die Sicht hätte ja auch durch ein liegengebliebens Fahrzeug oder sonstwas blockiert sein können. Der bekommt wohl bestenfalls ein etwas erhöhtes Knöllchen wegen Behinderung.

Grüße

Hallo,

Und was ist mit dem falsch geparkten Transporter, der ja maßgeblich dazu begetragen hat, dass die Straße von der Nebensstrasse aus nicht einsichtig war?

Kann ich mir kaum vorstellen, dass der eine Mitschuld hätte.
Das bedeutet nicht, dass es doch vorkommen kann.

das kam auch schon vor:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteil-falschpark…
http://www.t-online.de/auto/news/id_53105726/falschp…

Gruß
C.