Hallöchen, eine Sache, die mich schon länger interessiert: bei der gezeigten Einmündung ist die Strasse, die von 11 Uhr nach 3 Uhr geht, eine Vorfahrtsstrasse, die Strasse von 6 Uhr dementsprechend untergeordnet. Die Strasse Richtung 3 Uhr ist Einbahnstrasse. Im direkten Einmündungsbereich befindet sich auf der Vorfahrtsstrasse eine durchgezogene Mittellinie. Diese gestattet es Rechtsabbiegern aus der untergeordneten Strasse flüssig abzubiegen. Was passiert, wenn ein Nutzer der Vorfahrtsstrasse aus 11 Uhr kommend die durchgezogene Linie missachtet und mit einem Rechtsabbieger der untergeordneten Strasse kollidiert? Sicher hat er die Mittellinie missachtet, aber befand sich dennoch auf der Vorfahrtsstrasse. Ich denke, das es in Richtung Teilschuld gehen würde, bin mir aber bei der Verteilung nicht ganz sicher. Vielen Dank!
Gruss Goetz