partner hatte lkw unfall mit personenschaden. er überholte ein moped wobei er danach stürzte und ins krankenhaus kam. nun hat ihm der arbeitgeber zwangsurlaub gegeben mit dem hinweiss er könne sich ne andere arbeitsstelle suchen. laut polizei hat der lkw ihn aber nicht berührt. es könnte sein durch den stromabriss das der mopedfahrer die kontrolle verlor. schuldfrage ist noch nicht geklärt. der führerschein wurde auch nicht einbehalten. meine frage darf der arbeitgeber zwangsurlaub geben bzw kündigen eventuell danach.? hätte eine klage vorm arbeitsgericht aussicht auf erfolg ,dadurch ?
Hallo,
bin kein Jurist, aber da sich an den Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes nichts geändert hat (Führerschein noch vorhanden), gibt es keinen Entlassungsgrund. Was ich aber auch weiß, ist, dass ein Arbeitgeber für eine fristgerechte Kündigung keine Gründe benötigt.
Der Arbeitgeber hat ihn ja - wie das aussieht - nicht „rausgeworfen“, sondern ganz normal gekündigt. Damit hat er meines Wissens ggf. Anspruch auf eine Abfertigung und muss so lange weiterbeschäftig werden, bis sein Urlaub aufgebraucht ist.
MfG