Hi Desperado,
Das der Schuldner Dir seine Insolvenz nicht mitgeteilt hat, ist uninteressant.
In jedem Fall kann man jetzt schon sagen, dass, nach dem mitgeteilten Sachverhalt, Deine Forderung nicht Teil des Insolvenzverfahrens ist. D.H. sollte Deinem Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung gewährt werden, wird Deine Forderung davon nicht erfasst.
Ob Du die Forderung derzeit zwangsweise über einen Gerichtsvollzieher einziehen kannst, hängt von der Phase des Insolvenzverfahrens ab, in der sich der Schuldner befindet.
Ganz allgemein gesagt, könntest Du einen Mahnbescheid erwirken und die Forderung über den zuständigen Gerichtsvollzieher beitreiben oder sogar die Garage über das Amtsgericht zwangsversteigern lassen.
Weiterhin gibt es bestimmt Regelungen im Kaufvertrag, die für so einen Fall gelten.
Wer ist eigentlich aktuell im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Meine Empfehlung: Mach einen Termin mit Deinem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht. Der kann Dir kompetent weiter helfen.
Dein
Ebenezer