Schuldnerverzeichnisabfrage

Eine Schuldnerin hat bei diversen Firmen, Geschäften und Privatpersonen erhebliche Schulden angehäuft. Der Gerichtsvollzieher hat fast wöchentlich vorgesprochen und heraus kam immer „Gläubigerbefriedung ausgeschlossen“. Es ist wohl nichts zu holen, d.h. nichts pfändbar, kein Bankkonto usw. Wie kann es sein, dass ein notorischer Schuldner alle an der Nase herumführt und davonkommt ? Gibt es keine gesetzliche Handhabe, solchen Betrügern das „Handwerk“ zu legen, etwa durch Androhung einer Haftstrafe ?
Geld ist sehr wohl vorhanden, wird nur geschickt versteckt. Es ballen sich bei mir die Fäuste in den Taschen ob dieser Dreistigkeit und des Unvermögens der Justiz.

Hallo!

Natürlich kann man Betrügern das Handwerk legen, sofern denn Betrug vorliegt und nachweisbar ist. Allein der Sachverhalt, dass jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, stellt (mit Ausnahme nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte) keinen Straftatbestand dar. Solche Sachen lassen sich nur zivilrechtlich verfolgen.

Im Zivilrecht spielt sich mit Haftstrafen nichts ab. Es gibt zwar auf Antrag eines Gläubigers (und zunächst auf seine Kosten) Erzwingungshaft, wenn sich jemand weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben, aber das ist keine Strafe und die Haft ist mit Abgabe der Vermögensauskunft sofort beendet.

Entweder man kann solche Behauptung beweisen (dann kann es sich um Betrug handeln) oder es ist hohles Gerede. was sich gegen den Sprücheklopfer wenden kann.

Mit Unvermögen der Justiz hat das alles nichts zu tun. Die Justiz kann nur Gesetze anwenden. Davon abgesehen sind an der Entstehung uneinbringlicher Forderungen immer mindestens 2 Leute beteiligt, einer davon ist der Gläubiger, der die Bonität des Schuldners vorher nicht ausreichend prüfte. Außerdem hält das alltägliche Leben viele Fälle bereit, in denen jemand unverschuldet in eine Notlage gerät.

Nebenbei: Wenn Gläubiger aufgrund uneinbringlicher Forderungen selbst in Not geraten, sollten sie ihre Handlungsweise/ihr Geschäftsmodell überdenken.

Gruß
Wolfgang

Wenn Du das weißt, kannst du ja den Gerichtsvollzieher entsprechend informieren.

Doch, wenn man ihm Betrug nachweisen kann. Und das kann dann vorliegen, wenn man Waren bestellt und weiß das man die Rechnung dafür gar nicht bezahlen kann. Weil sein regelmäßiges Einkommen oder Rücklagen gar nicht dafür ausreichen. Oder wenn man es von vorneherein darauf anlegt, nicht zu zahlen.
Offenbar hat niemand so eine Anzeige gestellt und deshalb hat sich auch die Polizei/Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet und ermittelt.

und wie soll das gehen ? Ich und der Gerichtsvollzieher können nur sagen, dass sie es verstecken - wo weiß niemand .
es könnte nur evtl. u.U. eine Taschenkontrolle sinnvoll sein. Ich kriege sooo einen Hals, wenn es offenbar möglich ist, damit überall durchzukommen. Ein Bankkonto haben die nicht.