Hallo Herr Bruase,
zunächst einmal müssen Sie mir helfen mit dem Begriff BG. Ich nehme mal an, es ist der Beratungsdienst der Schule - Sozialpädagogen, die das soziale Miteinander in der Schule im Auge haben und die Lehrkräfte unterstützen.
Hier in Hamburg gibt es ein verordnetes Meldeverfahren bei Gewaltvorfällen in Schulen. Danach müssen bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ´zunehmend immer mehr Stellen benachrichtigt werden. In Hamburg sind das die „Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen“ (REBUS), die Beratungsstelle für Gewaltprävention, die Schulaufsicht, die Polizei und ggf. das Jugendamt.
Davon ganz abgesehen werden natürlich die Eltern oder gesetzliche Vertreter von Tätern, wie Opfern benachrichtigt. Die ELtern werden informiert, wie die weitere Planung ist, was als Wiedergutmachung angegangen werden soll, es wird besprochen welche „erzieherischen Maßnahmen“ oder „Ordnungsmaßnahmen“ eingeleitet werden sollen und wer ggf eine Anzeige bei der Polizei macht.
Grundsätzlich steht es Eltern immer frei, eine Anzeige zu machen, wenn ihr Kind Opfer einer Gewalttat geworden ist. Gut ist dieses mit der Schule abzustimmen, weil die das unter Umständen ohnehin tun muss.
Richtig gut ist immer ein wechselseitiger Austausch. Warten Sie nicht auf einen Anruf, wenn es Fragen gibt. Rufen Sie an, fragen Sie. Oft sind Lehrkräfte ganz schön belastet und dabei kann es sein, dass das eine oder andere Telefonat nicht kommt, wie erwartet. Meistens ist das keine Gleichgültigkeit, sondern Ausdruck von Überlastung.
Mehr Infos in meinem Buch: www.hilfe-mein-kind-bockt.de
Viel Erfolg und gerne nachfragen und mich auch gerne auf dem Laufenden halten. Mich interessiert alles!
Freundliche Grüße
Martin