Hallo,
Nehmen wir folgenden Fall an:
NRW:
Das Kind Max Muster blieb in der 9. Klasse sitzen und will von der staatlichen Realschule, aufgrund von Schwierigkeiten beim Umgang mit den Lehrern, auf eine staatliche Gesamtschule oder auch andere Realschule wechseln. Bei der Anmeldung wird das Kind weder von der GS noch von der RS angenommen. Die Begründung: Das Kind entspricht nicht den Erwartungen der Schule.
Dürfen die Schulen das? Gibt es denn gar keine Rechte für den Schüler?
Danke vielmals!