Schule sagt 'Nein'

Hallo,

Nehmen wir folgenden Fall an:

NRW:
Das Kind Max Muster blieb in der 9. Klasse sitzen und will von der staatlichen Realschule, aufgrund von Schwierigkeiten beim Umgang mit den Lehrern, auf eine staatliche Gesamtschule oder auch andere Realschule wechseln. Bei der Anmeldung wird das Kind weder von der GS noch von der RS angenommen. Die Begründung: Das Kind entspricht nicht den Erwartungen der Schule.

Dürfen die Schulen das? Gibt es denn gar keine Rechte für den Schüler?

Danke vielmals!

Mann muss ihn die mögl. geben der schulpflicht nachzukommen wenn er die 9. noch nicht beendet hat

Hallo,

Das Kind Max Muster blieb in der 9. Klasse sitzen und will von
der staatlichen Realschule, aufgrund von Schwierigkeiten beim
Umgang mit den Lehrern, auf eine staatliche Gesamtschule oder
auch andere Realschule wechseln. Bei der Anmeldung wird das
Kind weder von der GS noch von der RS angenommen. Die
Begründung: Das Kind entspricht nicht den Erwartungen der
Schule.

Dürfen die Schulen das? Gibt es denn gar keine Rechte für den
Schüler?

Ja klar darf die Schule das. Der Schüler ist ja bereits an einer staatlichen Schule aufgenommen und muss nicht notwendig an eine andere Schule wechseln. Grundsätzlich entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme.
Gruß Orchidee

Moin,

ja und. Die Möglichkeit hat Max doch. Es steht nirgends, dass er das Recht hat, auf eine andere Schule zu gehen, nur weil seine Schule ihm nicht mehr passt.

Ralph

1 Like

Hallo,

die meisten Schulleiter reißen sich nicht um „schwierige“ Schüler, davon haben sie nämlich meist selber genug :wink:

Du müsstest schon darüberhinausgehende Gründe für einen Wechsel an gerade die Schule xy vorweisen können, vielleicht Arbeitsgemeinschaften oder Wahlpflichtfächer, die es an der derzeitigen Schule nicht gibt.

Bedenke aber, dass es wohl keine Schule gibt, deren gesamtes Lehrerkollegium deinem Sohn gefällt (und umgekehrt), oder hattest du früher während deiner gesamten Schulzeit nur kompetente und einfühlsame Lehrer?

LG
sine

Hallo, einfach aus Spass die Schule wechseln geht natürlich nicht, da muss es schon einen ordentlichen Grund geben. Solange er nicht fliegt muss es entweder an den Vorzügen der Wunschschule liegen, für die der Shcüler das passende Talent hat, dh.die Schulle muss ihn haben wollen (ist wie beim Bewerbungsgespräch, da sagt man auch nicht mein alter Chef war doof).
Oder Der Schüler muss nachweisen können dass es für ihn nicht zumutbar ist, weiter an der alten Schule zu bleiben, da könnte ein Psychiatrisches Gutachten helfen, was es aber an der neuen Schule nicht einfacher macht, wenn man da gleich zu Beginn abgestempelt wird.
Oder man kann konkret nachweisen, dass die Lehrer ihn ungerecht behandeln, misshandeln oder sonstwas. Das muss dann übers Schulamt laufen und notfalls übers Gericht.
Da es nur um den Schulabschluß geht, ist er bis dahin vermutlich fertig mit der Schule und hat womöglich auf der GS schon das Abi anvisiert.

Gruß burli