Hallo Leute, ich bin in unsere Schule Elternklassensprecher und im Elternberat. Als im letztes Schuljahr die Homepage der Schule neu gemacht wurde kam die Anfrage an die Mitglieder des Elternberates ob diese mit Adresse und Telefonnummer dort veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich damals dagegen ausgesprochen und dies wurde dann auch nicht gemacht.
Dieses Schuljahr wurden dann die o.g. Daten im Elternbrief (auf Papier) veröffentlicht und auch im Rathaus ausgehängt ohne irgendwelche Zustimmungen einzuholen.
Hätte da nicht auch eine Zustimmung meinerseits erfolgen müssen? Oder muss ich als Mitglied des Elternberates für die ganze Stadt erreichbar sein?
Eine ganz kurze und klare Antwort:
Ohne ihre Einwilligung dürfen ihre Daten nirgends veröffentlicht werden. Weder auf der Internetseite, noch in einem Brief der an alle Eltern verschickt wird und schon gar nicht im Rathaus, wo jeder die Daten lesen kann, auch die jenigen die gar nichts mit der Schule zu tun haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
www.ds-experte24.de
MfG
Stefan Leißl
Hallo,
es ist streng zwischen der Veröffentlichung im Internet und der Veröffentlichung im Zusammenhang mit den Printmedien zu unterscheiden.
Wer sich als Elternsprecher zur Wahl stellt, muss wissen bzw. sollte eigentlich wissen, dass er für die anderen Eltern Ansprechpartner ist. Daher kann von ihm die Einwilligung dahingehend verlangt werden, dass seine Adresse im Elternbrief veröffentlicht werden darf. Strittig ist, welche Adresse zu nennen ist. Kann es die Privatadresse sein oder die Schuladresse? In Fällen, in denen keine regelmäßigen Elternsprecher-Sprechtage in der Schule abgehalten werden, halte ich es für gerechtfertigt, wenn die Privatadresse angegeben wird, außer der Betroffene kann gewichtige Gründe nenne, die eine Nennung ausnahmsweise nicht zuläßt (z. B. Gefahr für Leib und Leben).
Also: Wenn keine Einwilligung eingeholt worden ist, ist dies nicht in Ordnung, da aber eine Einwilligung (in aller Regel für die Printmedien) gegeben werden muss, hält sich der Verstoß noch im Rahmen des Zumutbaren.
Gruss Siegfried
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Das ich für die Eltern meiner Klasse erreichbar sein muss und auch für die anderen Mitglieder des Elternbeirates ist mir bewußt und wir haben auch alle untereinander die Kontaktdaten (Telefon, Email) ausgetauscht.
Der Elternbrief ging aber an alle Eltern aller Klassen und wurden öffentlich ausgehängt und das, muss ich sagen, ist mir nicht recht.
Aber gut der Schaden ist schon angerichtet und es läßt sich leider nicht rückgängig machen. Ich könnte höchstens noch verlangen, dass der öffentliche Aushang abgenommen wird.
Trotzdem danke nochmal.
Anja
Hallo und danke für die schnell Antwort.
Der Schaden ist ja jetzt schon angerichtet und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aber ich entnehme Ihrer Antwort, dass ich auf jeden Fall veranlassen kann, dass der öffentliche Aushang abgenommen wird.
Danke noch mal.
Anja
Ja, sprechen sie die Schulleitung auf jeden Fall darauf an. Sie können bei der Gelegenehit mal nachfragen, ob die Schule einen Datenschutzbeauftragten hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Dann kann sowas auch nicht mehr passieren.
Hallo Phönix,
auch ich bin Mitglied im Elternbeirat, allerdings bei uns im Kindergarten.
Bei uns wurde korrekter Weise vorher gefragt, ob alle mit der Veröffentlichung von Name und Telefonnummer einverstanden sind. Immerhin sollten andere Eltern ja auch die Möglichkeit haben, den Elternbeirat zu kontaktieren.
Wenn jedoch jemand gegen die Veröffentlichung ist, dann muss dies selbstverständlich respektiert werden. Problematisch wird es wenn eine andere Stelle die Daten veröffentlicht. Von daher sollte eigentlich ein Sperrvermerk direkt bei Deinen Daten gemacht werden, der dann für alle Veröffentlichungen geht.
Als Elternklassensprecher (ich denke das ist vergleichbar mit dem Vorsitzendes des Elternbeirates) muss die Stadt jedoch Deine Kontaktdaten haben und auch die anderen Eltern sollten wissen, wer ihre Interessen für sie vertritt.
Viele Grüße
Thunderbirdy
Hallo,
das ist eine Frage für den Datenschutz im öffentlichen Bereich, da kenne ich mich leider nicht aus.
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen:
Elternbrief ist ok, weil erforderlich, die Eltern müssen den Elternbeirat ja erreichen können, und wer sich wählen lässt, muss hinnehmen, dass seine Kontaktdaten an die Menschen, die man vertritt, verteilt werden.
Rathaus ist ohne Einwilligung der Betroffenen nicht ok, weil nicht erfordelich.
Aber wie gesagt, das ist eine „gefühlte“ Antwort.
Viele Grüße
Sebastian
hallo,
zum Thema Datenschutz in der Schule gibt es eine schöne, aktuelle Info unter:
http://www.datenschutz-bayern.de/0/Broschuere_Schule…
zur Frage:
natürlich muss ein Elternsprecher
auch für die Ekltern erreichbar sein und evtl ja auch für Eltern, deren Kinder noch nicht an der Schule sind, falls die Kinder zB abgelehnt wurden. Hinsichtlich der Datenverwendung muss die Schule sich an die Grundprinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit halten. Insoweit ist an dem Verhalten hinsichtlich der Internetveröffnetlichung alles korrekt verlaufen (aber auch da ließe sich vertreten, dass ein Elternsprecher auch transparent angesprochen werden muss, ohne vorher bei der Schule nachfragen zu müssen!) Die Veröffentlichsung auf dem schwarzen Brett der Schule verstößt mE nicht gegen den Datenschutz, denn da gehörden Ihre Kontaktdaten auch hin, beim Rathaus hängt es davon ab,ob es eine kommunale Schule ist.
Im Zweifel können Sie sich auch an die Aufsichtsbehörde ihres Bundeslandes richten; Adressen unter www.bfdi.de.
Frage geklärt?
Hallo,
das Veröffentlichen von persönlichen Daten bedarf der Zustimmung aller Beteiligten und kann auch nicht durch Mehrheitsbschluss der
Elterpflegschaft durchgesetzt werden. Zudem macht diese Veröffentlichung im Rathaus gar keinen Sinn.
Normalerweise (so habe ich dies immer gehändelt) schreibt man als Elternvertreter "seinen " Eltern eine kleine Info mit der Telefonnummer, falls Bedarf besteht, das diese einen zu Rate ziehen wollen. Mehr nicht!
Die Allgemeinheit geht es nichts an und ich würde dies als Verstoß des Datenschutzes werten.
Wenden kann man sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz.
Schulleitungen oder Lehrer droht leider keine Strafe - meist ist aber eine Nachschulung in Sachen Datenschutz für diese Strafe genug, weil das grottenlangweilig ist.
Sei dir bitte bewußt, das man sich damit keine Freunde macht und Lehrer oft zu unprofessionellen Handlungen neigen - nicht alle- aber viele. Diese machen dann deinem Kind wegen ihrer verletzen Eitelkeit das Leben schwer.
Muss nicht sein - kann aber.
Zuerst würde ich schriftlich fordern, das deine Daten unverzüglich von der Liste verschwinden sollen.In der Regel sollte der Hinweis, das man sich an den Datenschutzbeauftragten wendet schon reichen.
Viele Grüße
tina
Hallo Phoenixheart,
nun, so ganz im Rahmen des Datenschutzes läuft die Aktion mit dem öffentlichen Aushang im Rathaus nicht. Dafür hätte es schon einer Zustimmung bedürft. Aber, vielleicht habt ihr diese ja so rein zufällig schon voriges Jahr mit abgegeben, oder?
Der Datenschutzbeauftragte
Hallo phoenixheart,
Deine Daten müssen nur an der Schule bekannt sein.
Sie ohne Deine Einwilligung in der ganzen Stadt zu
veröffentlichen, ist unzulässig. Allerdings wird es
schwer sein, den „Schuldigen“ zu finden. Ich würde
den Aushang entfernen und auf den Datenschutz hin-
weisen, um einen erneuten Aushang zu verhindern.
VG Biologe55
Hallo,
meines Erachtens dar deine Adresse und Telefonnummer nicht so ohne weiteres im Rathaus veröffentlicht werden, da:
- du ja schon mal deine Zustimmung zur Veröffentlichung verweigert hast.
- es völlig egal ist, ob das im Internet oder auf Papier ist.
Man könnte sicherlich argumentieren, dass im Rahmen der schulischen Aktivitäten die offiziellen Ansprechpartner (und das bist du da ja) natürlich bekannt gemacht werden müssen. Das würde sich dann aber auf Eltern, Lehrkörper und Schüler der betreffenden Schule beziehen. Also Schule ggf. o.K. Rathaus m.E. nicht.
Ich würde mir allerdings die Frage stellen, wie schlimm das für mich ist und welche negativen (oder ggf. auch positiven) Auswirkungen das für mich persönlich haben könnte und dann entscheiden, welchen Aufwand ich da reinstecke:smile:
Aber das ist natürlich meine persönliche Meinung
Ich hoffe, es hilft ein wenig.
Gruß
Ulliyo
Hallo,
Ich bin davon überzeugt, dass die Veröffentlichung zu Unrecht erfolgte.
LG
mike
Hallo,
ich hab mal in meinem schlauen Buch nachgeschaut und leider dazu nichts Konkretes gefunden. Grundsätzlich sollte man für seine Klasse erreichbar sein, als Elternvertreter einer Klasse aber auch nicht unbedingt von der ganzen Elternschaft der anderen Klassen. Von der ganzen Stadt sicherlich nicht. Ich würde schon denken, dass man hier gefragt werden sollte, welche Daten man veröffentlicht haben möchte. So war es bei uns immer.
Aber noch ein Tipp: Kauf Dir das Buch „Elternjahrbuch 2012“. Das gibt es übers Internet unter folgendem Link zu bestellen: http://www.spv-s.de/shop/buecher/das-eltern-jahrbuch…
Es kostet 12,50 und es steht wirklich fast alles drin, was einen als Elternvertreter, aber auch als Eltern interessiert.
LG Ibero
Grüß Gott.
Ich halte die Veröffentlichung Deiner Daten für nicht datenschutzkonform( , ohne allerdings die einschlägigen Schulgesetze zu kennen).
M.E. dürfte das nur schulintern veröffentlicht werden.
Otto
PS Bitte entschuldige die späte Antwort; ich war im Urlaub.