Hallo ! Heute in der Berufsschule hat mir mein Lehrer das Handy abgenommen, als er gesehen hatte, dass ich kurz darauf geguckt habe. Mein Lehrer nahm mir das Handy ab und teilte mir noch mit, dass er es beim Sekretariat abgibt und ich es erst morgen abholen darf. Zusätzlich würde ein „Bearbeitungsgebühr“ von 5 ,- € anfallen. Nun ist meine frage, ob die 5 ,- € „Bearbeitungsgebühr“ in Ordnung sind, da ich mir schlecht vorstellen kann, dass ein ca. 200g schweres Handy so einen Aufwand machen könnte. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe !
Servus,
also für mich hört sich das sehr fragwürdig und eher nach einer erzieherischen Massnahme ab, die meines Erachtens nur auf einer „freiwilligen Basis“ erhoben werden kann… Nach dem Motto wenns weh tun soll geh an den Geldbeutel dann lernen sie was draus…
Geh hin hols ab und weigere dich zu zahlen… dürfen tun Sie es auf jeden Fall nicht, allerdings bin ich mir bezüglich einer Konfiszierung nicht ganz so sicher …
Gruß
da kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben.das müsste in den Schulregeln stehen, die mit dem Schulvertrag unterschrieben werden.
Außerdem kann ich natürlich von außen nicht beurteilen, ob es sich hier um eine Störung des Unterrichts handelt, das wird von Lehrern auch sehr unterschiedlich behandelt.
tut mir leid, aber ich kann keine bessere Auskunft geben.
Hallo,
ich würde auf jeden Fall nochmal mit betreffender Lehrkraft sprechen und fragen, ob das überhaupt ernst war. Und wer denn das Geld bekommen sollte. Ein Lehrer darf sich nämlich nicht an Fehlern der Schüler bereichern. Und da ist es egal, ob es 20cent oder 5 Euro sind. Sowas geht nicht. Falls der Lehrer auf dem Geld beharrt und die Sekretärinnen das auch einfordern wollen (was ich mir nicht vorstellen kann) würde ich entweder zum Direktor/Vertrauenslehrer gehen, oder die Eltern einschalten.
Mir wäre es jedenfalls neu, dass eine Schule von Schülern als Strafe Geld fordern darf.
Vielleicht kannst du mir ja schreiben, wie es sich weiter entwickelt…
Glg
Das ist eine Rechtsfrage, die ich nicht beantworten kann.
Hallo ! Heute in der Berufsschule hat mir mein Lehrer das Handy abgenommen, als er gesehen hatte, dass ich kurz darauf
geguckt habe. Mein Lehrer nahm mir das Handy ab und teilte mir noch mit, dass er es beim Sekretariat abgibt und ich es erst
morgen abholen darf. Zusätzlich würde ein „Bearbeitungsgebühr“ von 5 ,- € anfallen. Nun ist meine frage, ob die 5 ,- €
„Bearbeitungsgebühr“ in Ordnung sind, da ich mir schlecht vorstellen kann, dass ein ca. 200g schweres Handy so einen Aufwand machen könnte. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe !
Hallo,
nun das primäre Ziel einer schulischen Institution hat das Lernziel zu sein. Dieses wird vom Oberschulamt (Lehrplan) und von den Lehrkräften anhand pädagogischer Mittel festgelegt. ALLES was dem abträglich ist und davon ablenkt, darf (und muß) von den Pädagogen unterbunden werden. Aussnahmen wären ansonsten Handys als Lernmittel und Inhalt Lehr- u.Unterrichtsstoff. Auch später in beruflichen Sitzungen, betrieblichen Meetings, morgendlichen Briefings sind Handy
s nicht erlaubt (Handy-Klingeltöne sind extrem störend).
Möglicherweise hatte das Thema Handy extreme Ausmaße angenommen. Damit dies nicht weiter „Schule macht“ hat man wohl zu solchen drastischen Massnahmen gegriffen.
Wenn man vielen Schülern ihr Handy abnehmen mußte, dann muß beim Sekretariat eine Liste erstellt und geführt werden, in der Handy, Abnahmedatum und Besitzer sowie Rückgabedatum vermerkt sind, um die vielen Handys auseinanderhalten zu können, ebenso ein „Verwahrschrank“.Diese zusätzlichen Verwaltungsaufgaben könnten - so es etwas entsprechend schriftliches gibt (Hausordnung,Elternbeiratsbeschluss,Rektoriatsanweisung,etc.)auch mit einer Gebühr geahndet werden. Jedoch ohne Vorwarnung, ist soetwas nicht statthaft, dann würde ich mich beim Rektor schriftlich beschweren, mit Verweis bzw. vorbehaltlich eines Schreibens an die Oberschulbehörde.
Kannst Du nachweisen (Arzttermin, wichtige erwartbare Nachricht)dass Du auf Dein Handy angewiesen warst und Du eine Stummschaltung eingstellt hattest, dann würde ich zunächst ein Gespräch mit Schulleitung (evtl. Eltern) terminlich anfordern. Bitte treibe es nicht zu einem Machtspiel.Du könntest Deine Schulzeit Dir dadurch versauen.
Nachfolgend die aktuelle Rechtslage zum Thema HANDY an deutschen Schulen: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=169699 +
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_forum.asp?foru… + http://www.gutefrage.net/alles-zu/handy/schule/1
Ich hoffe Du kannst hier in dieser Situation Deine rhetorische Argumentation massiv ausfahren. Damit (mit sehr guten Gründen)kannst Du später auch beim Direx punkten, indem Du z.B. darstellst dass Du Dich zumindest mit diesem Lebensthema sehr auseinandergesetzt hast, ein Akt zum Reiferwerden und Erwachsenwerden.
Ich wünsche Dir Erfolg, wenn Du im Recht bist. Ich wünsche Dir Einsicht, wenn Du im Unrecht bist. Ich wünsche Dir verständnisvolle Personen in allen Zweifelsfällen und Grauzonen.
Bleib dennoch gelassen und hab trotzdem weiter Spass am Leben.
Eigentlich ist es so, dass die Schule ein Amt, bzw. eine Behörde ist. Behörden haben für alle Leistungen, die sie erbringen einen Erhebungssatz, bzw eine Gebührenordnung, auf der alle Gebühren stehen. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst oder welcher Stadt, aber in Schleswig-Holstein gibt es so etwas nicht.
Das Handy einziehen geht aber sehr wohl. Es ist eine juristische Spitzfindigkeit zu sagen, dass dadurch der Schulbetrieb gestört wird, aber mit dieser Begründung wird es an einigen Schulen gemacht.
Meine persönliche Meinung dazu… ich gehe davon aus, dass es eine Vorwarnung gegeben hat, zumindest eine allgemeine. Wenn ja, selbst schuld…
Bei den Gebühren würde ich nach der Gebührenordnung fragen und das Mindeste ist ein Quittung. Vielleicht erstattet dein Chef ja das Geld oder du kannst es bei der Steuer einreichen… Aber vermutlich werden die keine Quittung ausstellen wollen, weil du dann einen Nachweis über die Gebühr hast.
Aber meiner Erkenntnis nach hat die Schule kein Recht, Gebühren zu kassieren. Bin aber kein Jurist.
LG
piggel
Hallo,
grundsätzlich muss jeder Schüler damit rechnen, dass ihm das Handy abgenommen wird und er es erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück bekommt. Das Handy hat nun einmal nichts auf dem Arbeitsplatz eines Schülers zu suchen. Außerdem muss es im Schulgebäude ausgeschaltet sein, so dass das Draufschauen sowieso nichts bringt.
Was jedoch die „Bearbeitungsgebühr“ anbelangt, habe ich so meine Zweifel, ob das juristisch durchsetzbar wäre. Ich denke, wenn man sich da auf die „Hinterfüße“ stellt, sind die € 5,- nicht haltbar.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Gruß,
P
Hallo,
die 5,- Euro sind wohl eher ein Scherz - oder ein Versuch, der Maßnahme größere Wirkung zu verleihen. Abgesehen davon, dass ich die Regelung eines Handy-Verbots an Schulen durchaus sinnvoll finde und auch meine, man sollte sich daran halten, darf vermutlich keine Schule solche Gebühren einziehen.
Also: Zeige Einsicht (und zwar ernsthaft!) und hole dein Handy gebührenfrei wieder ab.
Beste Grüße von
Thoben
Lieber ThunderStorm120,
das ist eine missliche Sache. Jede Schule verfährt hier etwas anders, so dass man dies nicht allgemein beantworten kann. Eine gesetzliche Regelung existiert nicht. Allerdings gibt es Einschränkungen. Eine Abholung am nächsten Tag ist zu spät. Normalerweise muss das Gerät am Ende des Schultages zurück gegeben werden. Die Erhebung der Bearbeitungsgebühr erscheint mir ebenfalls merkwürdig, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Hier könnte man also nachhaken und recherchieren, in wie fern beide Handlungen in dieser Form möglich sind. Die Gebühren haben natürlich nichts mit der Masse des Gerätes zu tun. Es ist eine Gebühr, welche notwendig sein könnte, da Tätigkeiten nötig werden, damit das Gerät nicht verloren geht. Diese Arbeitszeit erzeugt Kosten, welche durch die Gebühr pauschal abgegolten werden.
Abgesehen von diesen formalen Dingen ist es natürlich müßig Ihnen zu sagen, dass es natürlich falsch war mit dem Handy im Unterricht zu hantieren.
Mit dieser Einsicht könnte man eine Anfrage an die juristische Abteilung der Schulbehörde richten. Vermutlich sind damit keine Kosten verbunden.
Viel Erfolg.
Wilfried55
Hoi,
erstmal bist du selbst Schuld dein Handy im Unterricht zu benutzen. Das macht man nicht, dafür hast du alle 45/90 Minuten eine Pause. Da kann man genug mit den Dinger Spaß haben - bei mir bei der Arbeit ist das was Anderes. Da kann ich es selber ganz gut einschätzen, wann ich das Handy bediene oder nicht. Es ist aber auch aus, wenn ich in einer Besprechung bin oder Ähnliches.
Nun zu den 5€: Das ist eigentlich nicht erlaubt, da es sich um dein Eigentum handelt. Ich sehe es mehr als erzieherische Maßnahme seitens der Schule. Sprich mit deinen Eltern darüber und dann mit dem Lehrer. Ansonsten sieh die 5€ als Spende an
Grüßchen
Dennis
Hallo, bin ja nur „Interessierter“ an rechtlichen Sachen. Meiner Meinung nach geht das nicht. Abnehmen ja, denn es lenkt ja vom Unterricht ab, abkassieren nein. Wie gesagt, das ist nur mein Rechtsempfinden.
Viele Grüße Lady 108