Hallo,
ich habe von einer Freundin gehört,das sie bei der
Anmeldung zur weiterführenden Schule unterschreiben
musste das sie ihr Kind am gemeinsamen Essen der
Klasse teilnehmen lässt.
Hätte sie dies nicht unterschrieben hätte sie ihr
Kind nicht anmelden können.
Das Essen kostet glaube ich 10 Monate lang jeweils
30 Euro.
Ist das eigentlich ok? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Laut Schule gehöre das gemeinsame Essen zum Schulkonzept.
Kann man ihr was wenn sie nicht zahlen würde???
Runter von der Schule oder Gerichtliche Mahnung bzw.
Geldwintreibung?
Danke für Eure Antworten
Hallo,
tut mir leid, bin keine Juristin und kann dir daher nicht verbindlich antworten.
Ich würde an der Schule explizit nachfragen.
Unter Umständen ist das gemeinsame Essen Teil der Schulphilosophie und deshalb zwingend.
LG
Connie
Ohje… also an meiner Schule ist das nicht verpflichtend und ich habe auch noch nie gehört, dass sowas verpflichtend ist. Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen…
Alex
Hallo,
meines Wissens kann eine Schule nicht zum Schulessen verpflichten - selbst wenn es Teil des Schulprogramms ist. Vor Allem nicht, wenn kein Ausgleich für Schüler geschaffen wird, die sich das Essen nicht leisten können.
Ich würde versuchen, das Essen nachträglich zu kündigen. Die Schule wird kaum einen Verweis von der Schule aufgrund Nichtteilnahme am Schulessen rechtlich durchsetzen können.
Wenn man ohne Kündigung einfach nicht zahlt, hat die Schule dagegen andere Möglichkeiten.
Lieben Gruß
Hallo Petra,
leider kann ich dir dazu nichts sagen, da ich mich hier überhaupt nicht auskenne.
Ich schätze aber, dass er förderlich wäre, das Bundesland anzugeben.
Tut mir leid, dass ich dir da nicht weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Boris