Schulferien und Feiertage in Österreich

Hallo an alle,

als Webentwickler bin ich gerade dabei, einen für ein Touristik-Unternehmen schon letztes Jahr für Deutschland mit JavaScript programmierten Ferien- und Feiertagskalender, nun auch für Österreich aufzubereiten.

Dabei werden nach Auswahl eines Bundeslandes in einem tabellarisch dargestellten Kalender Schulferien in der einen, Feiertage (auch innerhalb von Schulferien) hingegen in der anderen Farbe dargestellt.

Wo ich das Datenmaterial für den Kalender herbekomme, ist mir bekannt:

http://www.bmukk.gv.at/schulen/service/schulinfo/fei…

Ich bin mir aber nicht sicher, wie ich dieses Datenmaterial lesen soll. „Jänner“ heißt „Januar“, das verstehe ich schon, aber:

    1. Wie ist das in Österreich mit den Festtagen der Landespatrone; sind das richtige Feiertage, an denen allgemein nicht gearbeitet wird, oder handelt es sich dabei nur um „schulfreie Tage“. Markiere ich sie also als Feiertage oder Schulferien oder als irgendein Zwischending?
    1. Was mache ich mit Feiertagen und schulfreien Tagen, die nur für Angehörige einer bestimmten Konfession als solche gelten? Füge ich da meinem Kalender neben der Auswahlmöglichkeit für das Bundesland auch noch eine für das Religionsbekenntnis hinzu oder stelle ich diese Feiertage generell schraffiert dar?

Ich verstehe die Information auf der oben verlinkten Seite so, dass ich z.B. den Karfreitag als schraffierten Feiertag, den Allerseelentag in jedem Fall als normalen Schulferientag (da unabhängig vom Bekenntnis schulfrei) und den Reformationstag als schraffierten Schulferientag (weil nur für Schüler mit evangelischem Bekenntnis schulfrei) darstellen würde.

Ist diese Interpretation richtig?

Beim Vergleich der österreichischen Ferientermine über die letzten Jahre ist mir auch aufgefallen, dass die Bundesländer

  • Niederösterreich und Wien,

  • Oberösterreich und Steiermark,

  • Kärnten, Salzburg und Tirol

jeweils in einer Gruppe mit über das ganze Jahr hinweg exakt denselben Ferienterminen waren.

Das Burgenland und Vorarlberg ließen sich aber keiner Gruppe zuordnen, da sie von Jahr zu Jahr die Sommer- bzw. Semesterferien einmal mit der einen und ein anderes Mal mit der anderen Gruppe gemeinsam hatten.

Wenn ich, abgesehen vom Burgenland und von Vorarlberg, immer auf diese Ländergruppierungen vertrauen dürfte, könnte ich mir selbst im Kalenderjavascript einige Tipparbeit und dem Rechner einiges an Rechenlast ersparen.

Für zwei solcher vermuteten Feriengemeinschaften österreichischer Bundesländer wurden die Semesterferien ja auch unlängst gemeinsam verschoben.

http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13592/bgbl_2006_22…

Kann jemand aus Österreich meine Vermutung bestätigen oder sind die gemeinsamen Ferientermine bestimmter österreichischer Bundesländer während der letzten Jahre nur Zufall?

In der Hoffnung, auf fachkundige Hilfe aus Österreich…

Gruß Gernot

Hi

    1. Wie ist das in Österreich mit den Festtagen der
      Landespatrone; sind das richtige Feiertage, an denen allgemein
      nicht gearbeitet wird, oder handelt es sich dabei nur um
      „schulfreie Tage“.

Diese Tage sind keine Feiertage, nur schulfrei.

oder stelle ich diese Feiertage generell schraffiert
dar?Ich verstehe die Information auf der oben
verlinkten Seite so, dass ich z.B. den Karfreitag

In einem Kalender für Österreich würde ich den Karfreitag überhaupt nicht als Feiertag kennzeichnen. Denn es handelt sich nicht hierzulande um keinen Feiertag. An diesem Tag haben „nur“ Leute mit evangelischen Glaubensbekenntnis frei.

Das Burgenland und Vorarlberg ließen sich aber keiner Gruppe
zuordnen, da sie von Jahr zu Jahr die Sommer- bzw.
Semesterferien einmal mit der einen und ein anderes Mal mit
der anderen Gruppe gemeinsam hatten.

Auf die Sommerferien kann das nicht zutreffen, denn da haben Wien, Niederösterreich und Burgenland immer den gleichen Starttermin. Eine Woche später folgen die restlichen Bundesländer.

Die Semesterferien sind seit einigen Jahren variabel. Das hat was mit der Tourismuswirtschaft zu tun, die die Semesterferien gerne länger als eine Woche haben möchte.

Gruß
Edith

Hallo Edith,

ich habe den Karfreitag jetzt erst einmal außen vor gelassen und auch der Reformationstag wird nicht als Ferientag dargestellt. In einem anderen Forum (zur Webentwicklung) hat mich ein österreichischer Kollege darauf hingewiesen, dass es bei euch jetzt auch die ersten Bundesländer gibt, die vorsehen, dass muslimischen Schülern gewisse Feiertage grundsätzlich als schulfreie Tage zu gewähren sind; allerdings erst auf schriftlichen Antrag.

Der Kollege hat mir auch geraten, doch für alle Bundeländer einen eigenen Datensatz anzulegen, weil sich das ja mit den gemeinsamen terminen jederzeit ändern kann. Ist schulpolitik eigentlich auch bei euch in Österreich Ländersache?

Ich finde es ja etwas komisch, wenn evangelische Schüler grundsätzlich mehr freibekommen und z.B. Halloween ganztägig feiern dürfen, während dies katholische Schüler nicht tun dürfen: Der Prozentsatz der Schüler, die sich am 31.Oktober mehr für Halloween interessieren dürfte, ja wohl auch bei euren evangelischen Schülern höher sein als derjenige derer, die tatsächlich in stiller Einkehr der Reformation gedenken, oder?

Ich frage mich auch: wie verträgt sich das mit Gleichbehandlungsgrundsätzen, die in der EU gelten, wenn Katholiken weniger Ferien bzw. bezahlte arbeitsfreie Tage haben als Nichtkatholiken?

Gruß Gernot

Hi Gernot

Der Kollege hat mir auch geraten, doch für alle Bundeländer
einen eigenen Datensatz anzulegen, weil sich das ja mit den
gemeinsamen terminen jederzeit ändern kann. Ist schulpolitik
eigentlich auch bei euch in Österreich Ländersache?

Zumindestens ist die Feriengestaltung Ländersache. Wie es mit der restlichen Schulpolitik genau aussieht, da bin ich überfragt.
Die Bundesländer haben auf jeden Fall sehr viel mitzureden. Gerade läuft hier mal wieder eine Diskussion zur Gesamtschule.

Ich finde es ja etwas komisch, wenn evangelische Schüler
grundsätzlich mehr freibekommen und z.B. Halloween ganztägig
feiern dürfen, während dies katholische Schüler nicht tun
dürfen:

Tja, in meinen Schulzeiten fand ich das auch immer sehr ungerecht.
Wir hatten eine Schulkollegin, die an diesem Tag zuhause bleiben durfte und das nur weil sie evangelisch war - zumindestens dem Taufschein nach.

Der Prozentsatz der Schüler, die sich am 31.Oktober
mehr für Halloween interessieren dürfte, ja wohl auch bei
euren evangelischen Schülern höher sein als derjenige derer,
die tatsächlich in stiller Einkehr der Reformation gedenken,
oder?

Damit hast Du sicherlich recht. Aber welcher Schüler oder generell welcher Katholik denkt über denn Sinn der kirchlichen Feiertage nach.
Die meisten freuen sich einfach, daß frei ist.
Bestes Beispiel dafür, ist der 8. Dezember. Marienfeiertag, der seit Jahren dem Handel als 5. „Weihnachtssamstag“ dient.

Ich frage mich auch: wie verträgt sich das mit
Gleichbehandlungsgrundsätzen, die in der EU gelten, wenn
Katholiken weniger Ferien bzw. bezahlte arbeitsfreie Tage
haben als Nichtkatholiken?

Keine Ahnung. Darüber habe ich mir noch nie den Kopf zerbrochen. Ich vermute aber, daß es daher kommt, daß der Karfreitag für die evangelische Kirche der höchste Feiertag ist und kirchliche Feiertage nicht unter Gleichbehandlungsgrundsätze fallen.

Der Reformationstag ist übrigens hierzulande für niemand ein gesetzlicher Feiertag.
Einzig der Karfreitag ist ein zusätzlicher Feiertag für die Mitglieder der evangelischen Kirche.

Gruß
Edith

Hallo!

Ich frage mich auch: wie verträgt sich das mit
Gleichbehandlungsgrundsätzen, die in der EU gelten, wenn
Katholiken weniger Ferien bzw. bezahlte arbeitsfreie Tage
haben als Nichtkatholiken?

Der Gleichheitsgrundsatz gilt selbstverständlich auch in Österreich, und zwar bereits seit 1867 (siehe Art. 2 StGG und Art. 7 Abs. 1 B-VG). Der besagt aber nicht, dass immer alles über einen Kamm geschoren werden muss, sondern dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind und nur sachlich gerechtfertigte Differenzierungen zulässig sind. Da jeder auch das Recht auf Freiheit der Religionsausübung hat, können solche unterschiedlichen Regelungen für einzelne Religionsgemeinschaften durchaus sachlich begründet und somit zulässig sein, zumal dadurch ja niemand anderer in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt wird (und wenn einer unbedingt diesen Feiertag in Anspruch nehmen will, steht es ihm ja frei, sich um einen Beitritt zu dieser Religionsgemeinschaft zu bemühen).
Grüße, Peter

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Hallo Peter,

Der Gleichheitsgrundsatz gilt selbstverständlich auch in
Österreich, und zwar bereits seit 1867 (siehe Art. 2 StGG und
Art. 7 Abs. 1 B-VG).

Vielleicht interessiert dich meine Antwort im Forum „Religionswissenschaft“ auf eine Frage zu Kruzifixen in staatlichen österreichischen Schulen und Kindergärten.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Gruß Gernot