Schulfplicht für Sonderverantstaltung

Ich habe eine Frage zur Schulpflicht (Niedersachsen). Am kommenden Freitag soll ein Sponsorenlauf stattfinden. Als Uhrzeit wurde 15:00 - 17:00 Uhr angegeben. Da ich an diesem Tag mit meiner Familie ein Wochenendurlaub geplant und gebucht habe, haben wir der Klassenlehrerin eine kurze Mitteilung gegeben, das unser Kind an dem Lauf nicht teilnehmen kann. Dies wurde abgelehnt, da es angeblich eine Pflichverantstaltung ist.
Meine Frage ist, ob dies so i.O. ist? Kann man wirklich so einer solch unglücklichen Zeit eine Schulpflich bestimmen? Es ist so, das wir eigentlich Punkt 13:00 Uhr losfahren wollten, um den kompletten Stau im Ruhrgebiet und im Rheinland zu vermeiden.

Hallo!

Aus meiner Sicht hat die Lehrerin korrekt gehandelt. Allerdings lege ich das Schulgesetz von Baden-Württemberg zu Grunde, vermute aber, dass das niedersächsische in diesem Fall nicht anders ist.
Eine Veranstaltung kann auch am Wochenende zur Pflichtveranstaltung erklärt werden (Schulfeste, Projekte…) Die Frage wäre für mich eher, seit wann dieser Termin bekannt ist. Wenn er schon länger bekannt ist, kann man erwarten, dass er seitens der Eltern eingeplant wird. Sollte er erst in den vergangenen ein bis zwei Wochen bekanntgegeben worden sein, könnten Sie darauf verweisen.
Ansonsten würde ich beim Schulleiter die Situation schildern und um Freistellung bitten. Manche Schulleiter sind hier in Einzelfällen kulant.

Ansonsten werden Sie sich wohl der Anweisung beugen müssen, wenn Sie kein Ordnungsgeld riskieren wollen.

Leider kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben, ich würde versuchen, die Schule um eine einvernehmliche Lösung zu bitten.

Viele Grüße

N. Schmid

Hallo, Bei angeordneten Schulveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Auf der anderen Seite können Unterrichtszeiten nicht willkürlich verändert werden, weil sich die Eltern und die Schüler auf andere Termine einlassen können. Ich denke, die Ablehnung der Schulbefreiung war nicht in Ordnung. Wenn Sie einen 90iger Geburtstag einer nahen Verwandten haben, wird jeder einsehen, dass Sie bei diesem unvorhergesehenen Termin schon anderweitig geplant haben.

Gruss Siegfried

Im Prinzip kann die Schule innerhalb der üblichen Zeiten Pflichtveranstaltungen festsetzen. Dies kann in höheren Klasen auch ein Abendtermin (Besuch einer Theateraufführung, Konzert o.Ä. )sein. Wann ist üblicherweise am Freitag Unterrichtsschluss? Handelt es sich um eine Ganztagsschule? Wie langfristig war dieser Termin - falls er von der für Freitag üblichen Unterrichtszeit deutlich abweicht - angekündigt? Ist an anderen Tagen bis 17 Uhr Unterricht?
Wie schätzen Sie den Schulleiter ein? Kann man dort auf Verständnis hoffen? Ansonsten kann man sich immer noch bei der zuständigen Schulaufsicht (Schulbehöröde, Schulamt etc) erkundigen.

Hallo Herr Hinrichs,

rechtlich kann die Schule auf eine Teilnahme bestehen. Dieses Recht wird aus §58 NSchG abgeleitet. Einen Link zur Kommentierung finden sie hier: http://www.schure.de/2241001/0035074.htm

Allerdings würde ich mich in Ihrem Fall einmal an die Schulleitung wenden. Tragen Sie dort Ihr Problem vor und weisen Sie darauf hin, dass Ihnen die Bedeutung des Sponsorenlaufs für die Schulgemeinschaft zwar bewusst ist, aufgrund der Teilnahme aber eine besondere persönliche Härte entstünde, da ihr Urlaub dadurch verkürzt würde.

Viel Erfolg!

Leider hat der/die Lehrer/in recht. Bei einer Pflichtversnstaltung wie z.b. Bei einem Schulfest oder ähnlichem muss man anwesend sein. Den es ist eine Schulische Veranstaltung (also so ähnlich wie normaler Unterricht). Stornieren sie einfach die Buchung und machen den Urlaub nächste Woche. Tut mir wirklich leid für denn Urlaub

MfG
Emretürke

Hallo,

normalerweise sind solche Veranstaltungen in der Tat Pflichtveranstaltungen. Liegen diese außerhalb der regulären Schulzeit wird in der Regel den Schülern anderweitig frei gegeben - wird gern vergessen, wobei ein Ausgleichtag Pflicht ist und der Ausgleichstag muss in einem Zug mit der Mitteilung über den Sponsorenlauftermin bekannt gegeben werden. Theoretisch!

Der Urlaub wurde ja vorab gebucht und wahrscheinlich vor Bekanntgabe des Sponsorenlauf. Im Grunde aber irrelevant. denn was soll groß passieren. Das Kind ist der Schulpflicht nachgekommen und die Schule wird kaum das SEK vorbei schicken.

Die Mitteilung war unglücklich gewählt. Manche Schulen sind nicht so kooperativ und diese wollen belogen werden. Man meldet dann ein Kind krank - und zwar zeitig und notfalls mit
Hilfe eines verständnisvollen Arzt.
Ein Sponsorenlauf ist im Grunde nichts anderes, als Bettelei für Anschaffungen, die angesichts leerer Kassen vom Träger nicht mehr geleistet werden und das wird gern als Pflichtveranstaltung
verkauft.

Teilnahme ist Pflicht? Sponsoren spenden freiwillig - das ein Schüler für Geld Runden läaufen muss und die Schule somit über den geldbeutel von Eltern, Großeltern oder wem auch immer bestimmt, ist nicht zulässig !
Ebensowenig darf eine Summe pro Runde fest gelegt werden.
Zudem muss den Eltern auch die Option gegeben werde, das sie zB nur 2 Euro (Beispiel) fest zahlen, egal wieviel Runden das Kind läuft.
Also in der Hinsicht kann man die Schule ordentlich ärgern.
Dann sind die sogar noch froh, wenn man fern bleibt.

Möglichkeit 1
Ich würde der Lehrerin mitteilen, das ihr den entgangenen Urlaubstag in Rechnung stellen möchtet und anfragen, wer das übernimmt, bzw. mit dieser die Kostenfrage klären, wenn die darauf besteht. Denn dieser Urlaub war ganz bestimmt sehr lange vorher geplant und gebucht und eine Schulveranstaltung ist keine höhere Gewalt.

Möglichkeit 2
Als langjähriger Elternvertreter würde ich nur müde lächeln und unbeschwert in die Ferien fahren.
Gebuchter Urlaub oder der 80. Geburtstag der Oma gehen hier in NRW grundsätzlich vor solchen unsinnigen Bettelläufen.
Entschuldigung nachreichen mit der Begründung , das seit Ewigkeiten gebucht wurde und man bis YX Uhrzeit am Urlaubsort eintreffen mußte - fertig!

Möglichkeit 3
Das Kind wird krank und man reicht eine Entschuldigung oder Attest ein _ am Besten so kurz wie möglich vorher und dies per Fax und im Original nach dem Wochenende

Das schlimmste was passieren kann, ist das Fehlzeiten auf dem Zeugnis stehen - wobei diese ja entschuldigt wurden und somit wiederum strittig sind und man dagegen Widerspruch einlegen kann.

Ein etwaiges Bußgeld (wenn die Schule das durchzieht) kostet um die 25 Euro (in NRW). Allerdings liegt hier ein Grund vor.
Kann man belegen, das die Buchung vor Bekanntgabe des Laufes bestand, kommt die Schule damit auch nicht durch.
Ich kennen aber auch keine Schule, die das bei einer Veranstaltung außerhalb der Schulzeit durchgezogen hat.

Viele Grüße und schönen Urlaub
tina

Hallo,
ja, leider kann zu dieser Zeit eine Pflichtveranstaltung stattfinden. Ein Sponsorenlauf ist eine voher lang geplante Veranstaltung, der Termin hängt sicher von vielen Faktoren ab.
Viel Erfolg!
M.

Hallo,
ja, leider kann zu dieser Zeit eine Pflichtveranstaltung stattfinden. Ein Sponsorenlauf ist eine voher lang geplante Veranstaltung, der Termin hängt sicher von vielen Faktoren ab.
Viel Erfolg!
M.
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Ich habe eine Frage zur Schulpflicht (Niedersachsen). Am
kommenden Freitag soll ein Sponsorenlauf stattfinden. Als
Uhrzeit wurde 15:00 - 17:00 Uhr angegeben. … das unser Kind an dem Lauf nicht teilnehmen kann.

Das wurde abgelehnt…

Lieber Bernhard Heinrichs,
prinzipiell kann die Schule auch außerhalb des durch den Stundenplan festgelegten Zeitrahmens Veranstaltungen ansetzen, zu deren Teilnahme die SchülerInnen verplichtet sind (z.B. Wandertage), allerdings ist dabei natürlich auf die Bedürfnisse der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Ich empfehle Ihnen, einen Urlaubsantrag an die Schulleitung zu richten und in diesem Antrag darauf hinzuweisen, dass Sie bei einer Ablehnung um eine gerichtsverwertbare Mitteilung darum bitten, auf welche Vorschriften und Erwägungen sich die Ablehnung stützt und wie Sie ggf. dagegen vorgehen könnten. Die Schule ist nämlich bei einem Verwaltungsakt (d.i. eine Handlung mit Rechtsfolgen, wo von ich in diesem Fall zunächst ausgehen würde) verpflichtet, eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen.
Nach meiner Erfahrung vermag manchmal allein das „Zauberwort“ gerichtsverwertbar den Gegner zur Vernunft / zum Einlenken bewegen.
Viel Erfolg!
Egolf

Hallo,
da ich erst jetzt von einer Reise zurückkehre,kommt meine Antrwort wohl zu spät.Um dennoch eine Antwort zu geben:Ich fürchte, die Schule hatte recht. Im Rahmen des Faches Sport oder einer Gemeinschaftveranstaltung kann die Schule Veranstaltungen ansetzen auch außerhalb der vormittäglichen Schulstunden. Dann ist das eine Pflichtveranstaltung, an der die Schüler teilnehmen müssen. Wenn die Veranstaltung aber so spät angesetzt wird, dass geplante private Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können, dann geht die private Veranstaltung vor, so dass die Schüler nicht zur Teilnahme verpflichtet sind.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz