Schulgesetz NRW: Kopfnoten = Kopf(schuss)noten?

Ab diesem Schuljahr werden erstmals wieder Kopfnoten an den Schulen in NRW vergeben.
Je länger und intensiver ich mich mit dem Thema befasse, umso unsinniger wird dieses Schulgesetz für mich.

Zum Hintergrund:

Anfang des Jahres habe ich auf der Arbeit Bewerbungen von Schülern vorgelegt bekommen, deren Schulen bereits Kopfnoten, in denen das Verhalten der Schüler kommentiert wurde, ausgestellt haben (noch auf einem separaten Blatt).
Ich kannte diese Bögen nicht und war derart geschockt und fassungslos, das meine heutige Meinung über die Kopfnoten dort sicher ihren Ursprung fand. Die Bemerkungen kamen, meiner Empfindung nach, einem „Todesurteil“ gleich.Ich sah mir die Fotos der jugendlichen Kinder an, die sich mitten in der Pupertät befanden und für die Mädchen und „cool-sein“ sicher wichtiger war als irgendwelche Kopfnoten! - und die mit Ihren durchschnittlichen Schul- und Kopfnoten sicher keine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben!

Ich möchte etwas gegen dieses Schulgesetz unternehmen. Ich erachte es für ungerecht und diskriminierend / stigmatisierend. Die Gründe hierfür werde ich bei Bedarf in einem Folgetext nennen. Ich möchte nun zu meiner eigentlichen Frage kommen…

Die Frage:

Ist es richtig, daß das Schulgesetz ein Ministerialerlaß ist und kein „richtiges“ Gesetz? Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus / Welche Möglichkeiten haben die Schulen und Eltern, dieses Gesetz zu kippen oder zu boykottieren. Wie gehen Euere Schulen mit diesem „Gesetz“ um?

Danke im Vorraus,
bin nun auf der Schulpflegschaftssitzung,
[deshalb erst ab 22:00 wieder online :wink:]

Dirk J.

Ist es richtig, daß das Schulgesetz ein Ministerialerlaß ist
und kein „richtiges“ Gesetz? Welche Möglichkeiten ergeben sich
hieraus / Welche Möglichkeiten haben die Schulen und Eltern,
dieses Gesetz zu kippen oder zu boykottieren. Wie gehen Euere
Schulen mit diesem „Gesetz“ um?

Hallo, Dirk,
es ist Gesetz (Schulgesetz NRW – SchulG vom 15. Februar 2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006) Nachzulesen hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…

Die von Dir angesprochenen Kopfnoten sind in § 49 Abs(2)2 festgelegt:
„Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die
Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu
Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis- oder
Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können;
die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten
und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen
ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf.“

Wie Du siehst sind die Noten obligatorisch, die Schulkonferenz kann lediglich beschließen, die Noten durch beschreibende Aussagen zu ergänzen.

Bereits bisher wurden (zumindest in den JgSt 1-4) „Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten“ im Zeugnis gemacht. Diese Angaben waren in Texten formuliert, durften jedoch keine negativen Aussagen enthalten.

Gruß
Eckard

Hallo,
gerade wenn Du dir auf Grund von Kopfnoten ein besseres Bild von den Bewerbern machen kannst solltest du es positiv sehen.

Wer sich in der Schule wie die Axt im Walde benimmt wird sich wohl kaum in einem Kollegenkreis eingliedern.

Außerdem ist es das einzige Druckmittel das Lehrer heute ausüben dürfen.

Falk von Asenburg

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