Schulgesetz

Guten Tag,
ich hab in einem Fach zwei 6en in Folge geschrieben. Das Problem nur ist das das ein und derselbe Test war.
Nun will mein Lehrer, das meine Eltern sich telefonisch bei ihm melden. Nur das Gesetz sagt:

§ 120 Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern
8) Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie

  1. die Nichtversetzung,
  2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,
  3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus,
  4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und
  5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung

und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.

Nur weiß ich nicht ob dieses Recht in dem Fall bei mir in Kraft tritt. Ich bin 19 Jahre alt.
Meine Frage ist also gilt das Gesetz oder muss ich meine Eltern in Kenntnis setzten?

Ich danke euch schon mal im voraus.

Guten Tag,

Ich bin 19 Jahre alt.

Mit 19 Jahren bist Du juristisch volljährig und kannst tun und
lassen, was Du willst.

Meine Frage ist also gilt das Gesetz oder muss ich meine
Eltern in Kenntnis setzten?

Das Gesetz gilt. Aber wenn Deine Eltern Dich finanziell
unterstützen wäre es nur fair von Dir, Deine Eltern zu
informieren.
In Niedersachsen durften Lehrer zu meiner Dienstzeit keine Informationen über volljährige Schüler an die Eltern weitergeben, wenn das betroffene Kindlein nicht einverstanden war.

Pit