Schulische Veranstaltung am Abend Pflicht?

In unserer Grundschule findet jährlich eine „Adventliche Stunde“ satt.

Diese wird von der Schule in der Kirche ausgerichtet und findet unter der Woche um 19.00 Uhr statt.

Nun meine eigentliche Frage, unsere komplette Familie ist konfessionslos, und das nicht ohne Grund.
Von schulischer Seite wurde uns mitgeteilt, dass diese Veranstaltung verpflichtend für alle Schüler sei.
Weder wir Eltern noch unsere Kinder möchten daran teilnehmen.

Die Schule hat uns mitgeteilt, dass dieser Abend wie eine Schulstunde zählt.

Nun Frage ich mich, ist dies möglich, dass eine Schule über die Freizeit meiner Kinder sowie im weitesten Sinne auch über die der Eltern verfügen kann (die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern) und sich über Glaubensfragen hinwegsetzen kann?

ja - tatsächlich kann so eine veranstaltung pflicht sein!

Ehrlich gesagt: Das weiß ich nicht.
Finde die Frage aber spannend. Hoffentlich wird die noch geholfen.

Hallo,

ich kann Euren Unmut nur zu gut nachempfinden, denn es werden während der gesamten Schulzeit immer wieder Schulveranstaltungen auf Euch zukommen, mit denen Ihr nicht einverstanden seid. Bei uns ist es zum Beispiel im nächsten Jahr eine Ski-Sportwoche für unsere Drillinge (7. Klasse Gymnasium) - aber das nur nebenbei.
Aus meiner langjährigen Erfahrung mit dem Thema „Schule und Lehrer“ kann ich Euch nur raten teilzunehmen. Zwar bin auch ich jemand, der sich gerne vor solchen Dingen drückt, weil auch ich es nicht einsehe, dass man die Familienefreizeit einfach so verplanen darf. Aber nun kommt es auf mehrere Fakten an:
Wie lange im Voraus seid Ihr informiert worden?
Und habt Ihr in irgend einer Form Euch dahin gehend geäußert, dass Ihr nicht teilnehmen wollt?
Habt Ihr das nicht, könnt Ihr einfach sagen, Ihr seid verhindert - da fallen Euch sicher genug Ausreden ein (Geburtstag eines Verwandten etc). Wissen Andere aber schon über Eure ablehnende Haltung Bescheid, dann wird es schwierig. Das Argument, dass Ihr Atheisten seid, zählt zwar für Euch (sind wir übrigens auch!), aber dann könnte man Euch zu Recht vorwerfen, Ihr würdet Eure Kinder weltfremd erziehen. Eine kirchliche Veranstaltung ist ja nicht nur für Gläubige gedacht. Man kann ja auch Moscheen besuchen, ohne Moslem zu sein. Ich denke, der Schaden für Euch und vor allem für das Kind ist deutlich größer, wenn Ihr nicht teilnehmt. Es geht ja hier nicht um eine wirklich große Sache. Dass wir eine Skisportwoche für insgesamt 1.300,- Euro verweigern, weil wir weder einen Sinn noch eine finanzielle Berechtigung darin sehen, ist eine ganz andere Angelegenheit. So denke ich, dass Ihr abwägen solltet. Unsere Drei sind, genau wie wir, auch Atheisten, nehmen aber trotzdem an Gottesdiensten teil. Nur so können sie sich eine Meinung bilden - und wenn eine solche Veranstaltung als abschreckendes Beispiel dient…
Wie gesagt - wenn Ihr erst seit Kurzem Bescheid wisst und niemandem von Eurer Absicht erzählt habt, dann könnt Ihr Euch mit einer Ausrede drücken. Ansonsten beißt in den sauren Apfel. Ihr könntet, falls Euer Kind schon selbstständig genug ist, es alleine teilnehmen lassen. Damit bekundet Ihr Euren guten Willen, zeigt aber auch deutlich, dass Ihr selber nicht gewillt sein, mit zu machen.
Mehr kann ich Euch leider nicht raten. Leider sitzen die Schulen oft am längeren Hebel, aber nicht immer!
Und sobald es eine Schulveranstaltung ist, wird es schwierig.
Liebe Grüße,
Petra

Hallo,

die genauen rechtlichen Grundlagen dafür weiß ich leider nicht (diese sind evtl. auch bundeslandspezifisch…)
Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an das zuständige Schulamt zu wenden.

Viele Grüße,
Birgit

Es kann Sie meiner Meinung nach niemand zu einer „außerschulischen“ Veanstaltung verpflichten. Es ist schön, wenn die Kinder dabei sein können, aber manchmal muss man auch auf die Interessen/Einstellungen der Eltern Rücksicht nehmen. Wenn Sie auf keinen Fall teilnehmen wollen/können, schreiben Sie eine schriftliche Entschuldigung, wie bei einer normalen Beurlaubung bzw. Erkrankung des Kindes. Das dürfte auf jeden Fall genügen.

Herzliche Grüße

S. Regner

Hallo Schnittchen,
1.)
grundsätzlich gilt erst einmal:
Wenn eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung
definiert ist (muss im Elternbeirat und der Schulkonferenz sowie von der GLK abgesegnet sein), dann besteht Pflicht zur Teilnahme.
2.)
hier stellt sich mir die Frage wie ist das bei Euch jetzt? Ist das Kind vom Reli-Unterricht befreit? Wenn ja, dann müsste das auch für die Adventsstunde gelten.
Wenn nein, was macht das Kind dann in der Reli-Stunde?
3.)
In weiterführenden Schulen gibt es für die Kinder, welche nicht evang. oder kath. sind, das Fach Ethik.
4.)
ganz ehrlich, es schadet keinem Kind eine von der Schule gestaltete Adventsstunde mit zu machen.
5.)
Sollte unbedingt auf einer NICHT-Teilnahme bestanden werden, dann bleibt eigentlich nur nopch ein Wegbleiben mit anschließender Entschuldigung.

Der bessere Weg wäre allerdings mit dem Rektorat eine gemeinsame Lösung zu finden.

Was macht Ihr eigentlich an Weihnachten? Fällt dieses Fest für Euch und Eure Kinder unter den Tisch?
Glauben hat doch nichts mit einer Konfession zu tun.
Wenn Du aber einmal über das Leben nachdenkst, über Deinen Körper und wie dieser funktioniert, das ganze Zusammenspiel in der Natur, ob positiv oder negativ, es ist doch eine höhere Macht hier am Werk, selbst wenn Du diese als NATUR bezeichnen würdest.
Herzlichen Gruß
Benau42

Wie genau hier die gesetzlichen Vorgaben sind, kann ich nicht sagen. Das ist vielleicht sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ich kann nur darlegen, wie das an unserer Schule gehandhabt wird. Eine Veranstaltung in der Art wie sie hier beschrieben wird, wäre bei uns nicht verpflichtend, weil eben konfessionslose Kinder oder Kinder anderer Glaubensrichtungen nicht verpflichtet werden können.
Ich empfehle, das Gespräch mit der Lehrerin bzw. der Schulleitung zu suchen. Denn nur dann kann eine Lösung gefunden werden.

Katrin

Hallo, ich war entsetzt über Ihre Zuschrift, so was kann die Schule gar nicht verpflichtend machen. Sie kann herzlich dazu einladen und auch darum bitten, dass man nach Möglichkeit bitte teilnehmen sollte, sowas darf nicht als Pflichtveranstaltung sein. Das find e ich auch gut so, zumal die Veranstaltung noch in einer Kirche ist.Stellen Sie sich vor, es sind auch ausländische Kinder, die einen anderen Glauben haben, was sollen die in einer Kirche.
Eine Teilnahme liegt also in Ihrer Entscheidung.
Suchen Sie noch mal das Gespräch dazu mit der Klassenlehrerin, in dem Sie Ihren Standpunkt dazu darlegen.
Mich würde der Ausgang interesieren.
Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen Heike

Hallo Schnittchen,
ich kann immer nur für „mein“ Bundesland (BW) Auskunft geben. Da steht zu Schulgottesdiensten im Schul- und Dienstrecht,unter den ich die „Adventliche Stunde“ mal subsummieren würde, folgendes:
Dabei soll der Charakter dieser (Schul-)Gottesdienste als Veranstaltung der Schule deutlich werden. Die Teilnahme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist freiwillig.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Es gilt allerdings auch den ersten Satz zu bedenken. Mit Charakter ist gemeint, dass sich einzelne Klassen, Schüler oder der Chor auf eine solche Veranstaltung vorbereiten, etwas einstudieren und aufführen. Da ist es verständlich, wenn man nach all der Mühe sicherstellen möchte, dass auch möglichst viele Leute kommen und nicht „na ja, vielleicht kommen wir mal vorbei“ sagen und die Schüler enttäuscht vor 15 Menschlein spielen, singen etc.

Vielleicht können Sie das ganze unter dem Aspekt „bunter Folkloreabend“ betrachten, wie man ihn sich im Urlaub in anderen Ländern auch ansieht, ohne dass man dazu gehört oder mitmacht.
Viele Grüße und eine entspannte Winterzeit
wünscht
Riesenwicht

Schule ist Ländersache.
Ich kenne nur die Bestimmungen für NRW.
Die Schulleitung kann neben dem Unterricht zu weiteren Schulveranstaltungen einladen. Die Kinder sind stets bei Schulveranstaltungen versichert (Gemeindeunfallversicherung).
Klassenfeste und Schulfeste sind zum Beispiel solche Veranstaltungen und finden auch teilweise abends statt.
Wenn man sein Kind an einer Schule anmeldet, ist man in der Regel mit dem Schulprogramm einverstanden. Der Ort von Veranstaltungen muss auch nicht das Schulgebäude sein (Klassenfahrten sind auch außerhalb der Schule). Schulen sollen ausdrücklich auch mit außerschulischen Partnern kooperieren (Vereine, Kirchen etc.)
Auf der anderen Seiten kann die Schule sicher nicht die Teilnahme für Eltern erzwingen (ein Elternabend muss auch nicht besucht werden).
Es ist aber ein netter Zug, wenn Eltern die Ziele der Schule unterstützen.

Liebe „Schnittchen“,

die Schulleitung hat sicherlich das Recht, eine solche Veranstaltung als verbindlich zu erklären, dann liegt aber auch die Aufsichtspflicht bei der Schule (Rechtslage in Bayern.
Ich würde dir empfehlen, das Thema im persönlichen Gespräch oder über den Elterbeirat anzusprechen, so dass evtl. eine andere Form der Veranstaltung gefunden werden kann.

Schöne Grüße

Daniel

Hallo,

Hallo,

das stimmt, daß solche Veranstaltungen für Kinder Pflicht sind. Wir hatten dies auch mal, allerdings ging das nicht direkt von der Kirche aus.
Die Feier wurde ganz nett. Vielleicht solltet ihr es euch doch überlegen hinzugehen, man lernt die anderen Eltern auch mal näher kennen, sowie die anderen Mitschüler.
Leider gibt es von der Schule solche Pflichtveranstaltungen, diese finden meißtens am Wochenende oder Abends statt.So viel ich weiß sind das 1-2 pro Jahr.

Mit der Kirche, das würde ich locker sehen, keiner hat das Recht, eurem Kind etwas aufzuzwingen. Das ist ganz und allein eure Sache. Laßt euch nicht verrückt machen.

Allerdings habt ihr auch das Recht euer Kind krank zu melden. Dies würde ich aber dann schriftlich tun.

Ich wünsche Euch eine schöne Weihnachtszeit,

viele Grüße

beate