Guten Tag Community,
ich würde gern wissen, wie es mit der Zuerkennung der schulischen Fachhochschulreife geregelt ist in Bremen und Niedersachsen.
Ich hab gelesen, das in Bremen mehr Unterkurse erlaubt sind als in Niedersachsen:
(2) Schülerinnen und Schülern, die die Gymnasiale Oberstufe verlassen, kann frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1.In den beiden Leistungskursfächern müssen je zwei Kurse belegt und insgesamt mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein.
2.Es müssen elf Grundkurse belegt und in diesen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.
3.Unter den nach Nummer 1 zu belegenden und nach Nummer 2 anzurechnenden Kursen müssen je zwei Kurse in Deutsch, einer fortgesetzten Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie) sein. Außer den genannten Fächern können aus weiteren Fächern höchstens je zwei Halbjahreskurse angerechnet werden.
4.In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen jeweils fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein. Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht belegt. Themengleiche oder ähnliche Fächer werden nur einmal angerechnet.
Während in Niedersachsen weniger Unterkurse erlaubt sind.
Meine Frage, wenn in NDS der schulische Teil der Fachhochschulreife nicht Zuerkannt wird, weil man einen Unterkurs zuviel hat in den Grundkursen, wird dieser aber in Bremen anerkannt? Weil dort die die Unterkursregelung etwas milder ist?
Hintergrund(kurz): In NDS Fachgymnasium Wirtschaft zur Schule gegangen. Nach der 12 abgegangen. Schulischer Teil nicht anerkannt, weil 1 Unterkurs zuviel. Ausbildung gemacht 2 Jährig, würde gern im Bremen an einer Fachhochschule studieren.
Freu mich auf eure Antworten
LG