Hallo,
Warum zählen bitte Hausaufgaben zur mündlichen Note? Es ist
eine schriftliche Arbeit, oder wird ein Gedicht auswendig
vorgetragen?
Der Einfachheit halber hat es sich im Sprachgebrauch eingebürgert, von den „Mündlichen Leistungen“ zu sprechen, wenn man nicht von den Klassenarbeiten/ Klausuren spricht.
Manchmal wird auch unterschieden nach schriftlichen Leistungen (= offizielle Überprüfung als Klassenarbeit (nicht nur ein einfacher Vokabeltest) und sonstigen Leistungen.
Da ist es egal, wie die Hausaufgaben abgeliefert werden, sie sind nun mal keine unter Prüfungsbedingungen angefertigten Arbeiten, sondern gehören zum „Rest“ (und der trägt je nach Bundesland und Bezeichnungstradition einen anderen Namen).
Deshalb zählen Hausaufgaben zur mündlichen Note, zur Mitarbeitsnote, zu den sonstigen Leistungen.
Es geht an unserer Schule gerade hoch her, weil Hausaufgaben
eben keine mündliche Leistungen sind, selbst wenn sie
vorgetragen werden. Sie sind originär verschriftlicht.
Und?
Erläuterung siehe oben.
Oder kannst du mir belegen, (Verwaltungsvorschrift,
Verwaltungsgericht) dass Hausaufgaben mündliche Leistungen
sind?
Es gibt entspechende Erlasse, Gesetze, Richtlinien. Da brauchen Gerichte nicht bemüht werden. Für welches Bundesland hätten’s denn gerne?
Ohne Zweifel zählen viele Lehrer die Hausaufgaben zu den
mündlichen Leistungen, aber es sind keine.
Doch.
(Siehe oben.)
PS:
Du scheinst hier ein wenig Wortklauberei betreiben zu wollen. Falls es dir tatsächlich um eine Rechtsberatung geht (du fragst nach Gerichtsurteilen), dann solltest du dringend FAQ 1129 (oder wie war doch gleich die Zahl?) beachten und deine Frage entsprechend im Rechtsbrett stellen.