Schulnote 6 wegen Hausaufgaben vergessen?

Guten Tag,

ich bin jetzt 15 Jahre alt, besuche die 10. Klasse einer Realschule in Bayern und habe eine Frage zum Thema Hausaufgaben vergessen.

Wir haben dieses Jahr einen neuen BwL Lehrer bekommen, dieser ist um es vornehm aus zu drücken, ein sehr merkwürdiger Mensch. Zum Beispiel will er uns 4 DIN A Seiten abschreiben lassen wenn wir schwätzen oder reinrufen in seinem Unterricht, das geht aber nicht *freu*, durch googlen hab ich schon herausgefunden, dass er uns nichts Abschreiben lassen darf ect. ( Quelle: http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/paedago… )

Was mich jetzt interessieren würde, darf er wegen vergessenen Hausaufgaben einem Schüler die Schulnote „6“ eintragen?!

Danke schonmal für die Antowrten

lG

Alex

Hallo Alex,
zumindest hier in RLP geht das definitiv nicht. Wenn du deine Hausaufgaben nicht hast, kann ich z.B. deinen Eltern eine Mitteilung schreiben oder dir eine zusätzliche Aufgabe geben, ich lasse die Sache negativ in die Mitarbeitsnote einfließen, aber nicht in die Fachnote, das steht in der Schulordnung.
Sprich mit eurem Verbindungslehrer!
Gruß Orchidee

Hallo Alex,
es ist toll, dass viele immer ganz genau wissen, was der Lehrer alles nicht darf.
Nein, ich habe nicht vergessen, dass ich auch mal Schüler war.

Aber trotzdem ja: Eine vergessene Hausaufgabe ist, wenn ich es laienhaft betrachte, eine nicht vorhandene, also ungenügende Leistung.
Vielleicht sollte der Schüler respektive Du es mal von dieser Seite betrachten, es als peinliche Warnung verbuchen und beim nächsten Mal einfach die Hausaufgaben zum Termin erledigen.

Dann braucht vielleicht der „böse“ Lehrer auch nicht so schülervergrätzend reagieren und kann dann die vorliegende Arbeit nach deren Inhalt benoten.

MfG Lari

Hallo,

Aber trotzdem ja: Eine vergessene Hausaufgabe ist, wenn ich es
laienhaft betrachte, eine nicht vorhandene, also ungenügende
Leistung.

Das ist richtig. Nur muss der Lehrer dann alle anderen Hausaufgaben auch bewerten, was recht aufwändig wird, wenn er es gerecht machen möchte.

Vielleicht sollte der Schüler respektive Du es mal von dieser
Seite betrachten, es als peinliche Warnung verbuchen und beim
nächsten Mal einfach die Hausaufgaben zum Termin erledigen.

Es gibt andere Mittel und Wege das zu erreichen, als eine einzige nicht gemachte Aufgabe mit 6 zu bewerten.

Dann braucht vielleicht der „böse“ Lehrer auch nicht so
schülervergrätzend reagieren und kann dann die vorliegende
Arbeit nach deren Inhalt benoten.

Aber ich gebe dir Recht, wenn man als Lehrer seine Folterwerkzeuge herauskramt, dann finden wir da so Sachen wie Watte und Samthandschuhe. Wenn Schüler das ausnutzen dann lernen sie auch was, es stellt sich nur die Frage, wie sie dieses erworbenen Wissen dann später einsetzen. Jeder Arbeitgeber freut sich sicher wenn er Angestellte hat, die ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen und gegen die fällige Abmahnung dann sofort Rechtsmittel einlegen.

Gruß
MK

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Hallo,

Aber trotzdem ja: Eine vergessene Hausaufgabe ist, wenn ich es
laienhaft betrachte, eine nicht vorhandene, also ungenügende
Leistung.

Das ist richtig. Nur muss der Lehrer dann alle anderen
Hausaufgaben auch bewerten, was recht aufwändig wird, wenn er
es gerecht machen möchte.

Zumal in vielen Bundesländern Hausaufgaben nicht benotet werden dürfen. Schließlich sieht man ja nicht, ob da vielleicht ein „Ghostwriter“ für die perfekte Hausaufgabe engagiert wurde.

ABER: Man sieht sehr wohl, wenn jemand seine Hausaufgabe gar nicht gemacht hat…

Die Note „6“ ist dann gerechtfertigt, wenn der Schüler bei der Besprechung der Hausaufgabe nichts beitragen kann (also eine mündliche Note „6“). Die Argumentation ist vielleicht etwas verkürzt, wenn man einfach sagt, die Hausaufgabe sei mit „6“ bewertet, aber im Resultat bleibt es sehr ähnlich (da Hausaufgaben zur mündlichen Note zählen).

… die ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen

Das ist ein wichtiger Aspekt: Hausaufgaben gehören mit zum Unterricht. Wollte man es hart formulieren, dann sind regelmäßig nicht gemachte Hausaufgaben eine Art der Unterrichtsverweigerung. Da wird mehr als die Note 6 fällig…

Hallo,

Zum Beispiel will er uns 4 DIN A Seiten abschreiben
lassen wenn wir schwätzen oder reinrufen in seinem Unterricht,
das geht aber nicht *freu*, durch googlen hab ich schon
herausgefunden, dass er uns nichts Abschreiben lassen darf
ect. ( Quelle:
http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/paedago…

Freu dich nicht zu früh…
Wenn du im Unterricht unaufmerksam bist / störst, dann musst du das Versäumte nacharbeiten. Das ist eine ganz klare Sache. Du ahnst gar nicht, wieviel „Stoff“ in 45 Minuten bearbeitet wird. Da sind vier A4 Seiten nur ein Ausschnitt.

„Tante Google“ ist schließlich kein Rechtsanwalt. „Tante Focus“ ebenfalls nicht. Und man neigt dazu, solche Dinge so zu verstehen, wie es einem am besten passt. In dem von dir zitierten Artikel heißt es nur, dass z.B. das, was Bart Simpson immer tun muss (100x schreiben: „Ich muss meine Hausaufgaben machen“) nicht zulässig ist. Das stimmt. Aber sobald eine Aufgabe dazu dient, dass du etwas lernst, hast du schlechte Chancen…

==

PS:
Was regst du dich eigentlich so auf?
Du bist doch in der 10. Klasse, demnächst kannst du die Schule verlassen. Da ist es doch wirklich nicht mehr wichtig, im Unterricht aufzupassen oder Hausaufgaben zu machen. Du hast es doch bald geschafft, die paar Monate kriegst du locker noch rum, du hast offensichtlich gute Freunde in der Klasse (zum Schwätzen reicht es zumindest), macht euch noch mal ‚ne richtig gute Zeit.
Und pfeiff‘ auf dein Abschlusszeugnis. Sowas wird überbewertet. Arbeitgeber vergeben Ausbildungsplätze nach Sympathie, aber bestimmt nicht nach Noten.

(Wer Ironie findet, darf sie behalten.)

Guten Morgen.

Was mich jetzt interessieren würde, darf er wegen vergessenen
Hausaufgaben einem Schüler die Schulnote „6“ eintragen?!

Stellen wir die Frage einmal anders, indem wir davon ausgehen, dass er das nicht „darf“. Schölerlein kommt also ongenögend vorbereitet in die nächste Onterretchsttonde. Die Hausaufgabe wird besprochen und Schölerlein kann logischerweise nichts dazu beitragen. Wenn er aufgerufen wird, um die Lösung zu erläutern, kann auch nichts weiter kommen. Wird eine Hausaufgabenüberprüfung durrchgeführt, desgleichen. In allen beschriebenen Fällen ist die erbrachte Leistung: Nada, nix, niente, nitschewo - also eine glatte 6.

Also: mir wäre es lieber, eine 6 in der sonstigen Mitarbeitsnote zu haben (die, wenn es sich um einen Ausnahmefall handelt, bei der Zeugnisnote sowieso als Ausreißer unter den Tisch fällt), als mir meine Schlampizität noch durch eine redlich verdiente 6 in der fachlichen Leistung bestätigen zu lassen - nebst der mit der obenstehenden Verfahrensweise verbundenen öffentlichen Demütigung. Es gibt natürlich immer wieder Schüler, die um so etwas geradezu betteln.

Außerdem, was wäre dir lieber - eine scheinbar durch Würfeln zustande gekommene Note (weil der Lehrer dir für die „vergessenen“ Hausaufgaben nur mental eine 6 reingedrückt hat), oder eine nachvollziehbare, weil die Ansage „Hausaufgaben nicht gemacht ist nicht erbrachte Leistung ist gleich 6“ klar und deutlich war?

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Die Note „6“ ist dann gerechtfertigt, wenn der Schüler bei der
Besprechung der Hausaufgabe nichts beitragen kann (also eine
mündliche Note „6“). Die Argumentation ist vielleicht etwas
verkürzt, wenn man einfach sagt, die Hausaufgabe sei mit „6“
bewertet, aber im Resultat bleibt es sehr ähnlich (da
Hausaufgaben zur mündlichen Note zählen).

Warum zählen bitte Hausaufgaben zur mündlichen Note? Es ist eine schriftliche Arbeit, oder wird ein Gedicht auswendig vorgetragen?

Es geht an unserer Schule gerade hoch her, weil Hausaufgaben eben keine mündliche Leistungen sind, selbst wenn sie vorgetragen werden. Sie sind originär verschriftlicht.

Oder kannst du mir belegen, (Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsgericht) dass Hausaufgaben mündliche Leistungen sind?

Ohne Zweifel zählen viele Lehrer die Hausaufgaben zu den mündlichen Leistungen, aber es sind keine.

Gruß
MK

Hi, Ale!x!

ich bin jetzt 15 Jahre alt, besuche die 10. Klasse einer
Realschule in Bayern und habe eine Frage zum Thema
Hausaufgaben vergessen.
Wir haben dieses Jahr einen neuen BwL Lehrer bekommen, dieser
ist um es vornehm aus zu drücken, ein sehr merkwürdiger
Mensch. Zum Beispiel will er uns 4 DIN A Seiten abschreiben
lassen wenn wir schwätzen oder reinrufen in seinem Unterricht,

Ach, manche Lehrer sprechen wie auch Eltern manchmal Drohungen aus und hoffen dabei, dass sie so wirken, dass der Ernstfall gar nicht eintritt. Am Schuljahrsanfang wollen sie dafür sorgen, dass es geordnet zugeht, lieber etwas mehr: nachgeben, denken sie, kann man dann immer noch (und ernten Dankbarkeit), die Schraube anziehen ist schwieriger. :smile:)

Was mich jetzt interessieren würde, darf er wegen vergessenen
Hausaufgaben einem Schüler die Schulnote „6“ eintragen?!

Lies in der Schulordnung nach (homepage des KM!) und frag
deinen Stufenlehrer!
Gruß!
Hannes

Warum zählen bitte Hausaufgaben zur mündlichen Note? Es ist
eine schriftliche Arbeit, oder wird ein Gedicht auswendig
vorgetragen?

Es geht an unserer Schule gerade hoch her, weil Hausaufgaben
eben keine mündliche Leistungen sind, selbst wenn sie
vorgetragen werden. Sie sind originär verschriftlicht.

Oder kannst du mir belegen, (Verwaltungsvorschrift,
Verwaltungsgericht) dass Hausaufgaben mündliche Leistungen
sind?

Das hängt offenbar vom Bundesland ab (wie immer). Hier in RLP zählen laut Schulordnung alle Noten zu den so genannten „sonstigen Leistungsnachweisen“, die nicht Klassenarbeiten sind, also insbesondere auch Hausaufgabenüberprüfungen. Die „s.L.“ machen in Klassenarbeitsfächern 50% der Zeugnisnote aus.
Wohlgemerkt: Noten auf das Anfertigen oder Nichtanfertigen der Hausaufgabe gibt es nicht, wohl aber welche auf die mündliche oder schriftliche Überprüfung derselben.
Gruß Orchidee

Hallo,

Das hängt offenbar vom Bundesland ab (wie immer). Hier in RLP
zählen laut Schulordnung alle Noten zu den so genannten
„sonstigen Leistungsnachweisen“, die nicht Klassenarbeiten
sind, also insbesondere auch Hausaufgabenüberprüfungen. Die
„s.L.“ machen in Klassenarbeitsfächern 50% der Zeugnisnote
aus.
Wohlgemerkt: Noten auf das Anfertigen oder Nichtanfertigen der
Hausaufgabe gibt es nicht, wohl aber welche auf die mündliche
oder schriftliche Überprüfung derselben.

in Bayern wird das ähnlich gehandhabt:

Zu den „Kleinen Leistungsnachweisen“ gehören u. a. „mündliche Leistungsnachweise“, und das sind „Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.“

Und diese Rechenschaftsablagen können natürlich in einer - benoteten - Vokabel-Abfrage bestehen oder in der Inhaltswiedergabe eines Texts, der zu Hause zu lesen war.

Insofern kann eine nicht gemachte Hausaufgabe sehr wohl zu einer schlechten Note führen.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

Warum zählen bitte Hausaufgaben zur mündlichen Note? Es ist
eine schriftliche Arbeit, oder wird ein Gedicht auswendig
vorgetragen?

Der Einfachheit halber hat es sich im Sprachgebrauch eingebürgert, von den „Mündlichen Leistungen“ zu sprechen, wenn man nicht von den Klassenarbeiten/ Klausuren spricht.
Manchmal wird auch unterschieden nach schriftlichen Leistungen (= offizielle Überprüfung als Klassenarbeit (nicht nur ein einfacher Vokabeltest) und sonstigen Leistungen.
Da ist es egal, wie die Hausaufgaben abgeliefert werden, sie sind nun mal keine unter Prüfungsbedingungen angefertigten Arbeiten, sondern gehören zum „Rest“ (und der trägt je nach Bundesland und Bezeichnungstradition einen anderen Namen).
Deshalb zählen Hausaufgaben zur mündlichen Note, zur Mitarbeitsnote, zu den sonstigen Leistungen.

Es geht an unserer Schule gerade hoch her, weil Hausaufgaben
eben keine mündliche Leistungen sind, selbst wenn sie
vorgetragen werden. Sie sind originär verschriftlicht.

Und?
Erläuterung siehe oben.

Oder kannst du mir belegen, (Verwaltungsvorschrift,
Verwaltungsgericht) dass Hausaufgaben mündliche Leistungen
sind?

Es gibt entspechende Erlasse, Gesetze, Richtlinien. Da brauchen Gerichte nicht bemüht werden. Für welches Bundesland hätten’s denn gerne?

Ohne Zweifel zählen viele Lehrer die Hausaufgaben zu den
mündlichen Leistungen, aber es sind keine.

Doch.
(Siehe oben.)

PS:
Du scheinst hier ein wenig Wortklauberei betreiben zu wollen. Falls es dir tatsächlich um eine Rechtsberatung geht (du fragst nach Gerichtsurteilen), dann solltest du dringend FAQ 1129 (oder wie war doch gleich die Zahl?) beachten und deine Frage entsprechend im Rechtsbrett stellen.