Hallo,
darf man an 2 Schulen Schulpflegschaftsvorsitzender sein?
Ich war der Meinung, dass ich irgendwo mal gelsen habe, dass dies nicht so sein darf. ICh weis aber nciht merh so genau wo.
Gruß
Rüdiger
Hallo,
darf man an 2 Schulen Schulpflegschaftsvorsitzender sein?
Ich war der Meinung, dass ich irgendwo mal gelsen habe, dass dies nicht so sein darf. ICh weis aber nciht merh so genau wo.
Gruß
Rüdiger
Hallo,
erst mal bitte ich um Entschuldigung, dass ich mich sooooooo spät erst melde. Ich habe eigentlich hier eine andere Mailadresse für die Info angegeben; diese landet jedoch immer noch auf meiner gaaaaanz alten Mailadresse, in die ich so gut wie nie schaue.
Nun aber zu der Frage: Unter § 26 des Schulgesetzes steht unter 2):
„Zum Vorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Elternbeirats kann nicht gewählt werden, wer bereits an einer anderen Schule desselben Schulträgers eines dieser Ämter bekleitet.“ Also kommt es scheinbar darauf an, ob der Schulträger der gleiche ist oder nicht.
Bei solchen Fragen kann super weiterhelfen die Elternstiftung. Diese ist erreichbar unter 0711 - 27 34 150 oder [email protected]. Zudem werden dort auch tolle Seminare für Elternvertreter und Elternbeiräte angeboten.
Ich hoffe, ich konnte, wenn auch spät, so doch noch weiter helfen. Bei Fragen sonst gerne an hhahn8 (at) aol.de.
Gruß
H. H.