Schulpflicht

Hallo!

Im Thread wegen der unakzeptierten Entschuldigung wurde ein paar Mal das Argument „wir haben schliesslich Schulpflicht“ gebracht.
Ich wollte mal fragen, wan die anfaengt und aufhoert (Kindesalter).
(in der 11. Klasse besteht sie wohl nicht mehr, und kann eigentlich nicht als Argument angefuehrt werden, oder?)

Ich frage mit einem etwas ungewoehnlichen Fall im Kopf: Deutsche Freunde von uns wohnen in Suedafrika. Sie wollen nach Saudi Arabien kommen. Allerdings muessen sie aus Suedafrika jetzt (wegen Haus und familiaerer Situation). Der Mann geht gleich nach Saudi, es dauert aber hier - Erfahrenswert - ein Minimum von 3 Monaten bis das Familienvisa durch ist. Die Ueberbrueckungszeit verbringt die Mutter mit den Kindern (6, 10, 14) in Deutschland. Muessen die Kinder fuer diese Zeit in eine Schule gehen?

Danke schon mal,
Gruesse,
Elke

Hallo Elke,

habe bei Encarta folgenden Artikel zu Deiner Frage gefunden. Sicherlich ist er sehr Allgemein gehalten, aber aus Ihm geht zumindest hervor von welchem Zeitpunkt an die Schulpflicht beginnt und wann sie endet.
Ich denke es spielt auch noch eine Rolle ob Deine Bekannten in diesem Zeitraum in der Bundesrepublik als Wohnhaft gemeldet sind oder nicht. Genau weiß ich das aber nicht.

Artikel aus Encarta:
Schulpflicht, Pflicht für Kinder und Jugendliche zu einem Mindestschulbesuch. In Deutschland ist die Schulpflicht in den Schulgesetzen der einzelnen Länder geregelt und gilt für alle Kinder und Jugendliche, die in dem jeweiligen Bundesland wohnen. Die Schulpflicht beginnt nach vollendetem sechsten Lebensjahr zum jeweils nächsten Schuljahresanfang. Der Eintritt in die Grundschule kann durch den Besuch eines Schulkindergartens verschoben werden. Behinderte Kinder, die in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden könnten, treten in die Sonderschule ein. Die Schulpflicht endet mit vollendetem 18. Lebensjahr. Die allgemeine Schulpflicht (Vollzeitschule) dauert neun bis zehn Jahre. Daran schließt sich eine Berufsschulpflicht mit einer Dauer von drei Jahren (Teilzeitschule) an. Die Teilzeitschulpflicht kann durch den Besuch einer Vollzeitschule ersetzt werden.

Im übrigen noch vielen Dank für Deine Antwort zu meiner Frage in dieser Rubrik.

Viele Grüße
Martin