Schulpflicht auf Nachmittagsveranstaltungen?

Hallo,

ich habe eine Frage, und zwar:
darf mir meine Schule vorschreiben, auf einem sog. Sommerfest der Schule, getragen vom Förderverein, anwesend zu sein?
Das Fest findet von 14:00 - 19:00 statt, man muss aber ab morgens Unterrichtsbeginn da sein um die Stände aufzubauen etc.!
Fehlen darf man nur mit ärztlichem Attest.
Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass mich meine Schule zwingen kann 12 Stunden anwesend zu sein zudem ich persönlich nicht mal mehr Schulpflichtig bin!
Kennt sich jemand mit dem hessischen Schulrecht aus? Was sagt das darüber?

Hallo,

auf einem sog. Sommerfest
der Schule, getragen vom Förderverein, anwesend zu sein?

Kennt sich jemand mit dem hessischen Schulrecht aus? Was sagt
das darüber?

das Hessische Schulgesetz sagt dazu in § 69:

(4) Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen , die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen […]

Gruß
Kreszenz