Ein Verstoß gegen die Schulpflicht - und ein solcher liegt in diesem Fall vor - gilt als Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einem Bußgeld belegt. Das liegt - abhängig von Bundesland, Schule und Einzelfall zwischen 30 und 2500 Euro.
Gerade an Flughäfen wird nicht selten auch darauf geachtet, ob Kinder im schulpflichtigen Alter unterwegs sind. Kann keine Befreiung der Schule vorgelegt werden, erfolgt eine Benachrichtigung des Schulamtes.
Das weit größere Problem ist aber, dass man sein Kind zum Lügen zwingt. Das Kind lernt, dass es in Ordnung ist, für den eigenen Vorteil zu lügen. Abgesehen davon, dass gerade jüngere Kinder das selten erfolgreich schaffen, ohne sich irgendwann zu verplappern, ist es ein fatales Vorbild, das Eltern hier liefern.
Jule