Schulpflicht in jedem Fall bis 18?

Folgendes:
Meine Freundin (17, wird nächsten Juli volljährig) hat im Juni diesen Jahres ihren Realschulabschluss mit FOR erreicht und wollte danach auf ein Gymnasium gehen, um Abi zu machen. Nach einigen Tagen dort hat sie aber abgebrochen, weil ihr die Anforderungen zu hoch waren.
Einen Ausbildungsplatz in ihrem Wunschbereich (hauptsache irgendwas gestalterisches) wird sie dieses Jahr nicht mehr bekommen, deswegen will sie bis zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres Praktika in diesem Bereich machen. Die Bewerbungen dafür sind schon alle weg.
Leider wurden wir aber danach erst darauf aufmerksam gemacht, dass ja bis 18 Schulpflicht in Deutschland gilt. Sie möchte aber unbedingt praktische Berufserfahrungen sammeln und auf jegliche Art von Schulbesuch verzichten - u.a. wegen Mobbing in der alten Schule und einiger anderer psychischer/ persönlicher Probleme. (Weswegen ich persönlich verstehen kann, dass sie nach zehn Jahren gerne ne Pause davon hätte und ihre Freiheit auskosten will.)

Wenn sie nun also ein oder zwei Zusagen bekommt, sodass sie bis nächstes Jahr freie (bezahlte) Praktika machen kann, würde sie in diesem Jahr Stress bekommen, weil sie keine Schule besucht, obwohl sie für ein Jahr fest beschäftigt ist und danach eine Ausbildung anfängt? Und würde das normalerweise ein Problem für die Arbeitgeber beim Praktikum darstellen bzw. kann das als Sonderfall angesehen werden, sodass das Gesetz niemanden stört?

Vielen Dank schonmal für jede Antwort!

Hallo,

um welches Bundesland geht es?

.m

Nordrhein-Westfalen

Hallo,

Nordrhein-Westfalen

dann guck http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…
dort § 38

Gruß
Otto

Das haben wir uns durchgelesen, danke.

Was mich aber noch interessiert…: Angenommen, sie könnte ab sofort ein Praktikum machen und der Arbeitgeber hat kein Problem damit, dass sie erst 17 ist und ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt hat - Wird ihr später dann eventuell noch vorgehalten, dass sie diese nicht erfüllt hat?
Wenn sie bspw. im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnt und 1-2 Mal pro Woche zur Berufsschule muss, kann dann diese Schule sagen „Die nehmen wir nicht auf, weil sie ihre Schulpflicht nicht komplett erfüllt hat“? Oder anders gefragt: Ist es wahrscheinlich, dass es Arbeitgebern wichtiger ist, dass sie das Gesetz erfüllt hat, als die schon vorhandene Berufserfahrung?

Hier ist sich einfach niemand sicher, wem wir jetzt Glauben schenken sollen, da uns am Arbeitsamt erzählt wurde, dass man die Zeit zwischen Schulabschluss (und einen normalen Abschluss hat sie ja) und Ausbildungszeit auch mit Praktika oder „Geldverdienen“ verbringen kann.
Danach meinte ein Bekannter aber eben, dass bis 18 Schulpflicht besteht und im Gesetz steht auch nichts von anderen Möglichkeiten…- Was ist denn nun richtig???

Grüße (weiterhin mit der Hoffnung auf behilfliche Antworten!)

Hallo!

Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit:
Deine Freundin hat ihre Vollzeitschulpflicht, in NRW 10 Jahre, offenbar erfüllt. Bis zu ihrem 18 Lebensjahr besteht nun eine Schulpflicht Sekundarstufe 2. Dies kann durch eine Berufsschule oder auch durch andere Schularten ( Abendschule ect. ) abgedeckt werden.
Ein normales Praktikum ohne Schule kann sie meines Verständnisses nach nicht machen. Ein freiwilliges soziales Jahr ect. allerdings schon, da in diesem Fall die Schulpflicht auf Antrag ruht.
In welchen Fällen genau dieser Antrag gestellt werden kann, kann ich leider nicht sagen.
Aber so wie ich das Verstanden habe, ist es einer normalen Firma nicht gestattet, sie 1 Jahr ohne Schule zu beschäftigen.

Am besten lest ihr das aber alles noch einmal selber nach und macht vielleicht auch einen Termin beim Arbeitsamt oder beim Berufsinformationscenter.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ…

Liebe Grüße,
Manuela

Danke für die Antworten!

Die Sache hat sich nun allerdings erledigt. Sie hat einen halbjährigen, bezahlten Praktikumsplatz in einer Werbeagentur bekommen. Im Vorstellungsgespräch wurde ihr gesagt, es sei kein Problem, dass sie erst 17 sei. Mehr als die 10 Jahre Vollschulzeitpflichterfüllung wird - zumindest in dieser Firma - nicht erwartet. Evtl hat sie dort sogar die Aussicht auf einen anschließenden Ausbildungsplatz im nächsten Jahr. :smile:
Falls sie nicht übernommen wird, stehen die Chancen gut, einige Wochen was im Theater machen zu können. Der Herr dort meinte seltsamerweise ebenfalls, die 10 Jahre reichten völlig aus.
Für mich sieht es nicht danach aus, dass sie deswegen jetzt noch Probleme (Jugendamt?) bekommen könnte… Selbst wenn, theoretisch wäre doch dann die Werbeagentur verantwortlich, weil die sie angenommen hat. Oder?

LG.