Schulpflicht in NRW

Hallo,
Ich hab da eine frage und zwar, ich bin am 11.05 volljährig geworden und Besuche die fachoberschule…
Ich wollte nach dem Jahr aufhören da ich ab dem 1.9.2012 mit einer Ausbildung anfange…
Jetzt hab ich im krankenhaus vom 1.6 bis zum 31.8 einen Vertrag bekommen den ich gerne unterschreiben würde… Jedoch sagt meine Lehrerin das ich noch schulpflichtig bin…
Doch ich habe 10jahre Schule voll, einen Abschluss und bin volljährig…
Könnte ich jetzt die Schule abbrechen und im Krankenhaus arbeiten bis ich ich die Ausbildung anfange??

Schulpflicht

* Wie lange dauert die Schulpflicht?

Die Schulpflicht untergliedert sich in
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eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und
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eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).

"Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist." aus Bildungsportal NRW (Schulministerium)