Schulpflicht ist einzuhalten?

Guten Tag, was passiert, wenn die Schulpflicht nicht eingehalten wird. Stimmt es, dass Schulkinder dann irgendwann mal von der Polizei abgeholt werden und zur Schule gezwungen werden. Setzt sich der Staat und die Schule mit der Schulpflicht wirklich über die Köpfe der Eltern hinweg? Steht das im Grundgesetz?

Hi, die Schulplicht steht nicht im Grundgesetz,(Darin steht nur, dass die Bildung Ländersache ist)sondern wird von den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben. Dazu wäre es notwendig, zu wissen aus welchem Bundesland du kommst.
Hierzu (als Beispiel) die rechtliche Lage in Bayern (zitat von der offizellen website der Staatl. Schulberatung in Bayern: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bay… )
"Der Begriff Schulpflicht ist am Anfang gekoppelt mit der Einschulung und bezeichnet das Recht und die Pflicht von Kindern, ab einem bestimmten Alter eine schulische Bildung und Erziehung zu erhalten oder auch sich ihr zu stellen. Im juristischen Verständnis ist die Schulpflicht ein „öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis“ zwischen dem Staat und dem „schulpflichtigen Kind“.
Neben der Verpflichtung zum Besuch der Schule ab einem bestimmten Alter wird durch die Schulpflicht auch das Recht (Art. 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung) gewährleistet, wonach jeder Bewohner Bayerns Anspruch darauf hat, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) regelt auf gesetzlicher Ebene in Art. 37 den Zeitpunkt, wann Kinder schulpflichtig werden:
„(1) Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden oder unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 6 die Einschulung nicht wahrgenommen haben. Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.“ "
Das heißt also das Jedes Bayrische Kind die Verplichtung hat in Bayern zur Schule zu gehen. Es ist den Eltern also nicht erlaubt, ( Außer in Bestimmten ausnahmefällen, Krankheit,…) die kinder Von ihrer Schulpflicht abzuhalten.
MfG Juli_juni3

Hallo Haruscha,
leider kann ich weder die Frage nach der Polizei noch nach dem Inhalt des Grundgesetzes bezüglich der Schulpflicht beantworten. kannst Du im Internet nachschlagen.
Als Vater von 2 erwachsenen Söhnen und Opa einer 8 Jährigen will ich Dir meine Gedanken mitteilen:
Schule (in welcher Form auch immer : Privat, Montessouri, staatl.Schule…) soll schon sein, nach meiner Auffassung muß sein. Dabei ist es wichtig, dass das Verhältnis von Kindern und Vormündern (Eltern, Großeltern etc.) gut gepflegt wird und die Schüler auch mit ihren Problemen gehört werden. Danach ist meiner Auffassung gemeinsam zu entscheiden: wie machen wirs? Ich weiß, dass es Schüler gibt, die Probleme mit der Schule haben- demzufolge auch keinen Spaß an der Schule haben. Ich habe immer versucht und versuche es heute noch mit meiner Enkeltochter, im Wissen um die Leistungsgesellschaft, den Spaß an der Schule mit spielerischem Lernen und Motivation zu erreichen und meine, dass die vielleicht nur um Nuancen verbesserten Leistungen möglicherweise Ansporn sind, von selbst zu lernen.
Dabei kommt es nicht auf Höchstleistungen an, sondern jeder Mensch sollte im Leben in der Lage sein, seinen Lohnzettel nachzurechnen, die erforderliche Tapete fürs Wohnzimmer ausrechnen zu können (Fliesen, Kostegeld, Zinsen…) und auch in der Lage sein, eine Bewerbung oder einen Brief ohne gravierende Fehler zu Papier zu bringen. Dazu dient die Schule bzw. wie oben genannt die Bildung und später die Ausbildung.
Für jede weitere Frage oder Problematik stehe ich Dir jederzeit zur Verfügung, ich bin bißchen altmodisch aber nicht weltfremd und weiß, dass meine Frau und auch ich mit unseren Kindern sehr viel geübt haben, weil wir das Beste für sie wollten, heute sind beide gute und geschätzte Arbeiter, allerdings haben wir nie etwas erzwungen sondern mit Liebe und Güte zum Lernen angeregt.
Herzliche Grüße Klaus1951

Hallo,
ja, es stimmt, die Schulpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (Schulgesetz) und wird notfalls mit Polizei etc. erzwungen. Und das ist ja auch ganz richtig so!

Natürlich hat der Staat eine Kontrollpflicht, da es Eltern gibt, die mit
Erziehung überfordert sind und Kinder können sich nicht wehren.
Die Zukunftschancen eines Kindes ohne Bildung sind gleich null.
Staatliche Leistungen werden gerne genommen, aber Pflichten sind
Schikane. Das Schulgesetz regelt bis zum 18 Lebensjahr die Schulpflicht,
Auch wenn es nur die Verwahrung in einer Maßnahmenklasse
bedeutet. Durchsetzung in letzter Instanz auch mit Polizei, allerdings
Ist das Kind dann bei solchen Eltern wahrscheinlich schon eh
geprägt .

Hallo Haruscha,
Zunächst ganz konkret zu deiner Frage: Ja, das ist so. In Deutschland ist Schulpflicht, und Eltern, die ihr Kind von der Schule fernhalten, machen sich strafbar. Ebenfalls Jugendliche, die die Schule verweigern. Ein Kind, das krank ist, muss nicht in die Schule gehen. Es muss spätestens am dritten Tag von den Eltern im Schulsekretariat (telefonisch) entschuldigt werden. Bei längerer Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Fehlt ein Kind unentschuldigt, und die Schule hat die Einschätzung, dass es schwänzt, muss sie jemanden für die zwangsweise Zuführung schicken. Das darf kein(e) LehrerIn sein. Polizei wird damit nur in Ausnahmefällen beauftragt. Wenn die Schule es so einschätzt, dass die Eltern das Kind von der Schule fernhalten (aus welchen Gründen auch immer), wird im Allgemeinen das Jugendamt eingeschaltet. Dieses kann in besonders schweren Fällen, die Entziehung des Sorgerechtes und die Behandlung durch einen Kinder-Psychiater bewirken. Wird aber zunächst beratend tätig.
Das alles steht im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Interessant ist die Untersuchung unter folgendem Link: hier besonders Seite 16
http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/content…
Um dir weitergehende Ratschläge zu geben, müsste ich eure Lage genauer wissen. Denn, um den richtigen Weg einzuschlagen, muss man schon sehr genau herausfinden, aus welchem Grund ein Kind nicht zur Schule geht oder gehen soll.
Ich bin sicher, dass ich mit diesem Rat euer Problem nicht gelöst habe, zumindest aber deine unmittelbare Frage beantwortet habe. Ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Es kann für euch aber auch hilfreich sein, wenn ihr euch selber an das Jugendamt wendet, das immer Adressen von Beratungsstellen für Schulprobleme zur Verfügung hat. (Wir haben hier mit dem Kinderschutzbund ganz gute Erfahrungen gemacht.)
Unsere Kinder brauchen heute unseren besonderen Schutz und eine weitsichtige, zuverlässige Begleitung, damit sie ihr eigenes Schicksal meistern können. Dazu wünsche ich dir viel Kraft!
Wolfgang68

Sobald ein Kind nach Schulbeginn nicht auftaucht und man niemand erreicht, wird die Polizei geschickt und die machen dann natürlich keinen schönen ersten Schultag daraus. Es könnte ja auch was passiert sein. Unentschuldigtes Fehlen kann auch noch mit Tagessätzen von üblicherweise um die 50€ pro Fehltag bestraft werden. Im Grundgesetz steht das „Recht auf Bildung“ was zu Hause oft vernachlässigt wird. Wie auch sich der Staat einmischt, wenn Eltern ihren Kindern nicht die richtige medizinische Versorgung erlauben.
Die Erziehung der Eltern wird durch die Schule ergänzt.
Wie es wäre wenn man die Schule auch freiwillig wie den Kindergarten lassen würde kannst du an den vielen Migrantenkindern sehen, die nicht in den Kindergarten geschickt werden, weil die Mama eh zu Hause ist und man so 100€ im Monat sparen kann und im Kindergarten ja die bösen deutschen Kinder sind mit denen man nichts zu tun haben will. Das führt dazu dass dann die Kinder meist ein Jahr später eingeschult und dann trotzdem noch mit sprachlichen und sozialen Defiziten. Das macht sie gleich von Beginn an zu Außenseitern und führt dadurch zu weiteren Problemen im Jugendalter.
Natürlich gibt es genug Sachen, die auch mir am Schulsystem nicht passen, aber alles in allem hat es mehr Vorteile wie Nachteile.

Ich denke mal das eher Sozialarbeiter vom Jugendamt vor der Tür stehen werden, aber es kann auch zu einem Bußgeldbescheid kommen, wenn die Erziehungsberechtigten nicht dafür sorgen das der Sprößling zur Schule geht. Allerdings bin ich kein Experte, und es wäre besser vielleicht mal beim Jugendamt anzurufen und dir eine Expertenauskunft einzuholen. L.G. Sabine