Schulpflicht nach Nichtzulassung Abitur

Hallo,

ich wurde dieses Jahr nicht zum Abitur zugelassen. Nun dauert das aktuelle Schuljahr ja noch etwa 4 Wochen (NRW), da die Stufe 13 verkürzt ist.

Meine Frage ist: Bin ich verpflichtet, in diesen 4 Wochen die Stufe 12 zu besuchen, obwohl ich diese bereits abgeschlossen habe,die Noten feststehen und ich nur die Stufe 13 wiederholen muss?

Danke für Eure Hilfe.
Gruß Lena D.

Hallo Lena,
warum fragst Du nicht in der Schule nach?

Viele Grüße