Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Lehrerin wohnt in einem Bundesland, arbeitet im Nachbar-Bundesland. Die Ferien überschneiden sich leider nicht, deshalb wird die Tochter 2 Wochen krank gemeldet und fährt mit in den Skiurlaub.
Einerseits wird damit ja die Schulpflicht verletzt.
Wie sieht das rechtlich aus bei der Mutter, die verbeamtete Lehrerin ist: Hat sie als Beamtin besondere Pflichten, die sie mit dieser Vorgehensweise verletzt und welche Konsequenzen könnte das für sie haben?
Danke und Gruß