Schulpflicht und Verpflichtung von Beamten

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:
Lehrerin wohnt in einem Bundesland, arbeitet im Nachbar-Bundesland. Die Ferien überschneiden sich leider nicht, deshalb wird die Tochter 2 Wochen krank gemeldet und fährt mit in den Skiurlaub.

Einerseits wird damit ja die Schulpflicht verletzt.
Wie sieht das rechtlich aus bei der Mutter, die verbeamtete Lehrerin ist: Hat sie als Beamtin besondere Pflichten, die sie mit dieser Vorgehensweise verletzt und welche Konsequenzen könnte das für sie haben?

Danke und Gruß

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte Aufklärung verschaffen.
Do it.

awM

Inwiefern?

Kennst Du eine Verpflichtung, den Beschwerdeführer darüber aufzuklären, wie er seine Beschwerde hätte begründen können? Worauf beruhte diese Verpflichtung?

Schöne Grüße

MM

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Ich hab leider überhaupt nicht verstanden, was du damit sagen willst.

Also: Derjenige, den das stört, der bräuchte eine Begründung, warum er das vielleicht anzeigen will?
Das heißt letzten Endes, dass verbeamtete Lehrer ruhig selbst gegen die Schulpflicht verstoßen können. Ein Außenstehender, der das nicht in Ordnung findet und der für sein Kind evtl. eine Ordnungsstrafe zahlen müsste, wenn er es von der Schulpflicht zurückhält, hätte keinerlei triftige Gründe, das Verhalten des Lehrers anzuzeigen.
Die Schulaufsicht interessiert sich auch nicht dafür, dass ein Lehrer solche Tricks anwendet, um mit dem Kind in Urlaub fahren zu können?

Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und Gruß

ich werfe einfach mal blöd ein, dass ein Beamter durchaus Ordnungswidrigkeiten begehen kann… und dafür auch die Konsequenzen tragen muss. isso

Gruß
Fronk

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Servus,

ich meine, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde keine Aufklärung darüber verschaffen kann, welche Pflichten die verbeamtete Mutter verletzt., und frage AWM, wie diese Aufklärung denn durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde verschafft werden sollte.

Schöne Grüße

MM

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Das hat niemand behauptet.

Vielleicht denkst du einfach mal darüber nach, ob ein Beamter in jedem Fall zweimal bestraft werden muss für eine Sache, für die jemand anders nur einmal bestraft werden kann.

Sagen wir mal so: da es sich nicht um eine Straftat handelt, erfolgt auch keine Mitteilung an den Dienstherrn der Lehrerin.
Fall die Behörde dass jedoch anders „spitz kriegt“ besteht durchaus die Möglichkeit eine Disziplinarverfahrens. Vor allem, da sie als Lehrerin ja sicher eine besondere Vorbildfunktion hat.

Ob, und wenn ja, was draus wird… keine Ahnung

Ich verstehe schon wieder nicht. Worin bestünde denn hier eine doppelte Strafe? Bislang ist ja erstmal niemand bestraft worden. Bitte um Aufklärung!

Ähm - ist es strafbar (oder Ordnungswidrigkeit), dann kann und sollte jeder ohne Ansehen der Person dafür bestraft werden. Was genau soll denn deiner Meinung nach der Beamtenstatus daran ändern?

Wenn also der Beamtenstatus daran nichts ändert - warum genau sollen nur Beamte bestraft werden oder warum sollen Beamte zusätzlich über das Beamtenrecht vom Dienstherrn bestraft werden?

Wodurch unterscheiden sich denn Breamte von anderen Menschen, dass für sie anderes Strafrecht gelten soll?

Ich war der Meinung, dass Beamte so etwas wie eine Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherren haben.
Der Beamtenstatus bringt doch viele Unterschiede zu einem üblichen Angestelltenverhältnis mit, bspw. dass man als Beamter nicht einfach in ein anderes Bundesland gehen kann.

Das hab ich so nicht gesagt und nicht gefordert.
Ich war der Meinung, dass hier nicht nur eine Schulpflichtverletzung vorliegt, sondern darüberhinaus aus eine Art Dienstpflichtverletzung. Das wollte ich genauer wissen.
Ich will niemanden doppelt bestrafen.

Jetzt ist aber mal gut.

bedeutet aber nun mal logisch weitergedacht:

Du hast geschrieben:

Entweder willst du also, dass Beamte mehr bestraft werden oder du glaubst ernsthaft, dass sie überhaupt nicht bestraft werden können.

Btw., was man unter Betrug versteht ist dir doch bekannt? Und dass hier ganz offensichtlich einer vorliegt doch wohl auch? Und dass das strafbar ist, ist doch auch klar?

Ich weiß wirklich nicht, was du nun eigentlich willst.

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn der Vermögensvorteil daraus besteht, dass man etwas Geld spart, wenn man außerhalb der Schulferien in den Urlaub fliegt, dann vielleicht. Wenn es „nur“ darum geht, dass die Schulpflicht durch die gefakte Krankheit umgangen wird, dann ist es auch bloß eine Ordnungswidrigkeit.

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