Schulpflichtig oder nicht?

Guten Tag,

ich habe z.Z. ziemlich viele Anzeigen wegen Schulpflichtsverletzugn am Halse… nu stellt sich mir aber einige Fragen.

Wie lange bin ich überhaupt Schulpflichtig?

Schullaufbahn:

Vorschule - 4 Jahre Grundschule - 2 Jahre OS - 1 Jahr RS - 3 Jahre HS und dann 1 1/2 Jahre Berufsfachschule.

das letzte halbe Jahr bin ich nicht mehr hingegangen, gabs zuviele Probleme, frag mich bloß wieso die Schule mich nicht geschmissen hat und wieso ich nu Anzeigen bekomme, wo ich die Schulpflicht verletzt habe die ich aber eig. scho seit meinem letzten BGJ Jahrs fertig habe (Sagte mir der Beratungslehrer von der Schule)…

also bin ich nu Schulpflichtig oder nicht udn kann ich was gegen die Anzeiegn machen?

.

Niedersachsen

Niedersachsen

Niedersächsisches Schulgesetz http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg43.htm#p65 :

§ 65 Dauer der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

Siehe auch die Erläuterung auf http://www.adolf-kolping-schule-lohne.de/Allgemeines…
.

4 Jahre Grundschule - 2 Jahre OS - 1 Jahr RS - 3 Jahre HS und dann 1 1/2 Jahre Berufsfachschule

Da fehlt also offenbar das halbe Jahr, auf das Du „verzichtet“ hast.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

Wenn du ein BGJ in Vollzeitform absolviert hast, das du allerdings in deinem schulischen Werdegang nicht aufgeführt hast, dann ist damit deine Schulpflicht erfüllt.

§6 des schon genannten Schulgesetzes dazu:

Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige,

  1. die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, … besucht haben.

Da wahrscheinlich auch die Berufsfachschule, die du gerade verbaselt hast, wohl in Vollzeitform läuft, hast du aber spätestens damit auch ein Jahr voll.

Über die Sinnhaftigkeit der „Entscheidung“ die BFS nicht zu beenden - ob du nun musst oder nicht - will ich nichts sagen.

Gruß
Werner