Schulplatzmangel

Liebe/-r Experte/-in,
es gibt eine Schulpflicht, klar, aber wo steht denn, dass die Stadt (Köln, also NRW in unserem Fall) für genügend Grundschulplätze sorgen muss. Tut sie nämlich gerade nicht.
Danke schon mal im Voraus
Coco

Liebe Coco

Als Schweizer kenne ich die deutschen Gesetze nicht so, dass ich dir sagen könnte, wo die Rechtsgrundlage zum Bereitstellenmüssen von Grundschulplätzen zu finden ist.

Möglicherweise ist die Ursache für Deine Frage aber auch in unterschiedlichen Vorstellungen betreffend Klassengrösse oder zumutbarem Schulweg.

Mit besten Grüssen

Urs Peter Hinnen

Hallo Coco, wo das gesetzlich geregelt ist, weiß ich auch nicht, vorstellen könnte ich mir, dass die NRW-Landesverfassung (die findet man gewiss auch online) die Kommunen als Schulträger definiert, dazu gibt es auch Spezialgesetze wie das Schulgesetz NRW (Text googeln!), in dessen § 78 steht, dass die Gemeinden TRäger der öffentlichen Schulen sind. Wenn Sie schreiben, die Stadt Köln komme dieser Verpflichtung nicht nach, dürfte das - ohne dass ich die Kölner Verhältnisse kenne - so nicht zutreffen. Wahrscheinlich meinen Sie eher, sie komme ihrer Verpflichtung nicht richtig oder nicht in Ihrem Sinne nach. Das ist dann aber eine politische Frage, nicht eine rechtliche. Insofern dürfte Ihnen der Hinweis auf die Rechtsgrundlage nur bedingt weiterhelfen, denn den Minimalanforderungen des Gesetzes wird die Stadt Köln gewiss genügen. Aber nochmal: ich kenne die Kölner Verhältnisse nicht näher.

Schöne Grüße aus Duisburg

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Nach meinem Wissen ergibt sich dies aus der Gemeindeordnung NRW im Zusammenhang mit irgendwelchen Spezialgesetzen. Die Personalangelegenheiten, d. h. Anstellung von Lehrern, obliegen dem Land

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Hi,
ganz sicher ist die Stadt verpflichtet, für genügend Grundschulplätze zu sorgen. Das Angebot muss aber nicht zwingend „in der Schule um die Ecke“ erfolgen, sondern der Schulweg muss für das Kind „zumutbar“ sein.

Wenn’s bei Euch anders ist, schreib mal Genaueres.
Otto

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Ich würde mal im Schulgesetz von NRW, bzw. in der Verfassung bei so was nachsehen, weil dort könnte der Bildungsauftrag des Staates/Stadt verankert sein. Aus dem Auftrag zur Bildung ergibt sich dann konkludent, dass entsprechende Plätze da sein müssen. Dieser allgemeine Anspruch wird dann aber meist durch das Schulgesetz relativiert, so das nicht immer und unbedingt an jeder Stelle im Stadtgebiet Plätze in ausreichender Zahl angeboten werden müssen, sondern es so ist, dass auf andere Stadtteile, die freie Plätze haben verwiesen werden kann. Hierzu würde ich aber einen Kommentar zum Schulrecht in NRW benötigen, der mir leider in Bayern so nicht zur Verfügung steht. Ich kann also leider keine bessere Antwort von hier aus geben, außer das es in Bayern so ist (Verfassung und dann Schulgesetz).
Gruß Thomas

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Danke für den Tipp
Coco

Hallo Coco,
nach dem Schulgesetz von NRW (zu finden unter www.schulministerium.nrw.de) ist durch die Stadt Köln eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben (§ 80), so dass ausreichend Schulen der unterschiedlichen Schulformen und -arten zur Verfügung stehen. Nach § 46 (3) hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächst gelegene Grundschule in seiner Stadt - jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger (Stadt Köln) festgelegten Aufnahmekapazität. Im § 46 (2) heißt es deshalb auch: Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Mindestanmeldungen nicht ausreichen.
Das sind so die grundlegenden Dinge, die ich herausgefunden habe. Vielleicht schreibst du mir dein Problem nochmal genauer, damit ich dir eher weiterhelfen kann…

Viele Grüße,
Katja

Hallo Katja!
Lieben Dank schonmal für die detailierte Antwort.
Wir leben in einem Zuzugsgebiet in Köln. Die Grundschule platzt aus allen Nähten und die Stadt weigert sich Fakten anzuerkennen und reagiert wenn, dann nur sehr zögerlich. Die Schule selbst verweist schon auf (schwer zu erreichende) angrenzende Stadtbezirke. Da ist es allerdings auch nicht viel besser. Jetzt soll eine Container-Lösung verwircklicht werden, die aber auch zu klein bemessen ist. Es muss einfach eine zweite Schule her. Nebenbei: eine Forderung, die wir schon seit fünf Jahren haben. Damals hat man uns vorgerechnet, dass die Schule allemal ausreicht. (Es wurde der ganz normale Personenschlüssel angelegt und nicht bedacht, dass in einem Zuzugsgebiet viele Kinder leben.) Die Container-Regelung beweist jetzt das Gegenteil. Da aber auch die nächsten Jahre nachverdichtet werden soll, besteht sicher über zehn Jahre Bedarf. Wenn man multifunktional baut also eine gute Investition. Dann fehlen natürlich weiterführende Schulen, Jugendangebote, …
Ich würde gern einfach wissen, wo steht, dass es zur Aufgabe der Stadt gehört genügend Schulplätze ortsnah zu schaffen, damit man etwas unternehmen kann,bzw. welcher Radius zumutbar ist. Mein dreijähriger Sohn soll wenigstens eine andere Situation vorfindet als meine achtjährige Tochter jetzt.
Schöne Grüße
Coco

Hallo Coco, Entschuldigung für die späte Antwort,war im Urlaub.
Die Bereitstellung von ausreichend Grundschulen obliegt der Gemeinde, in diesem Falle der Stadt Köln. In welchem Ausmaß dieser Pflicht genüge getan wird wird vom jeweiligen Bundesland geregelt. In diesem Falle vom Schulgesetz des Landes Nordrhein Westfalen.Nachzulesen im Internet. MfG Klaus Gedeik

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