Schulrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Für den Freitagnachmittag ist an unserer Grundschule ein Fest geplant. Die Schulleitung hat uns mitgeteilt, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handele und deshalb Anwesensheitspflicht herrsche.
Normalerweise wird unser Kind mit dem Schulbus gebracht.
Meine Frage: Muss für eine solche „ausserplanmässige“ schulische Veranstaltung nicht auch ein Schulbus fahren?
Ist das irgendwo im Schulgesetz o.ä. geregelt?
Wie sollen sonst Eltern ohne Auto ihr Kind dort hin befördern - das Einzugsgebiet der besagten Schule umfasst mehrere weit auseinanderliegende Gemeinden und liegt in RLP.

vielen Dank für „sachdienliche Hinweise“ :smile:

Sabine

Zwischen der Feststellung, dass dies eine schulische Veranstaltung ist und dem Einsatz des Schulbusses gibt es keinen rechtlichen Zusammenhang. Das eine gehört zum Schulbereich, das andere ist eine kommunale Angelegenheit. Es obliegt auch nicht der Schulverwaltung, sich um die Frage des Schulbusses zu kümmern. Zum einen werden Busse auch am Freitag nachmittag fahren, zum anderen wird der Transport am Freitag früh sichergestellt. Notfalls muss das Kind über die Mittagszeit in der Schule bleiben.

Das einzige was möglich ist, die Schulleitung auf dieses Problem hinzuweisen und - bei Bedarf - anzuregen, dass im Gespräch mit dem Busunternehmen und der Kommune ein Bus zusätzlich eingesetzt werden soll.
Ich denke aber, eine solche Initiative wird zeitlich nicht mehr erfolgreich sein. Es bleibt also: entweder über Mittag in der Schule, Fahrgemeinschaften bilden, den normalen Bus nutzen.

Mit freundlichen Grüssen

Siegfried
Liebe/-r Experte/-in,

Für den Freitagnachmittag ist an unserer Grundschule ein Fest
geplant. Die Schulleitung hat uns mitgeteilt, dass es sich um
eine schulische Veranstaltung handele und deshalb
Anwesensheitspflicht herrsche.
Normalerweise wird unser Kind mit dem Schulbus gebracht.
Meine Frage: Muss für eine solche „ausserplanmässige“
schulische Veranstaltung nicht auch ein Schulbus fahren?
Ist das irgendwo im Schulgesetz o.ä. geregelt?
Wie sollen sonst Eltern ohne Auto ihr Kind dort hin befördern

  • das Einzugsgebiet der besagten Schule umfasst mehrere weit
    auseinanderliegende Gemeinden und liegt in RLP.

vielen Dank für „sachdienliche Hinweise“ :smile:

Sabine

Lieber Siegfried,
danke für deine Antwort.
Da der „normale“ Busverkehr diese Strecke nicht abdeckt (wir sind hier sehr ländlich :smile: werden wir uns mit Fahrgemeinschaften behelfen.

Liebe Gruesse

Sabine