Liebe/-r Experte/-in,
Mein Sohn ist an ADHS erkrankt und besucht derzeit die 4. Klasse an einer Grundschule in NRW. Für meinen Sohn wurde vor zwei Jahren im Rahmen eines AO-SF Verfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Seitdem wird er in einer integrativen Klasse (GU-Klasse) zusammen mit „behinderten“ und nichtbehinderten Kindern unterrichtet.
Nun steht die Anmeldung an einer weiterführenden Schule an. Laut Klassenlehrerin soll er die Hauptschule besuchen. Da Förderbedarf für unseren Sohn besteht, ist ein Unterricht an einer normalen Hauptschule nicht möglich. Für uns stellt sich die „Wahl“ zwischen einer Förderschule oder einer Hauptschule mit integrativen Unterricht. In einer Nachbargemeinde ist eine solche Hauptschule vorhanden. Die Hauptschule liegt allerdings ausserhalb des Einzugsgebietes unseres Wohnortes. Vor Ort ist zwar eine Hauptschule vorhanden, jedoch bietet diese keinen integrativen Unterricht.
Nun meine Fragen:
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Können wir unseren Sohn an der Hauptschule ausserhalb unseres Wohnortes/Einzugsbereichs anmelden?
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„Muss“ diese Hauptschule unseren Sohn aufnehmen oder kann diese die Aufnahme wegen des Wohnortes ausserhalb des Einzugsgebietes ablehnen?
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Muss die Aufnahme an dieser Schule beim Schulamt beantragt werden?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Carsten Weweler