Schulrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Sohn ist an ADHS erkrankt und besucht derzeit die 4. Klasse an einer Grundschule in NRW. Für meinen Sohn wurde vor zwei Jahren im Rahmen eines AO-SF Verfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Seitdem wird er in einer integrativen Klasse (GU-Klasse) zusammen mit „behinderten“ und nichtbehinderten Kindern unterrichtet.

Nun steht die Anmeldung an einer weiterführenden Schule an. Laut Klassenlehrerin soll er die Hauptschule besuchen. Da Förderbedarf für unseren Sohn besteht, ist ein Unterricht an einer normalen Hauptschule nicht möglich. Für uns stellt sich die „Wahl“ zwischen einer Förderschule oder einer Hauptschule mit integrativen Unterricht. In einer Nachbargemeinde ist eine solche Hauptschule vorhanden. Die Hauptschule liegt allerdings ausserhalb des Einzugsgebietes unseres Wohnortes. Vor Ort ist zwar eine Hauptschule vorhanden, jedoch bietet diese keinen integrativen Unterricht.

Nun meine Fragen:

  • Können wir unseren Sohn an der Hauptschule ausserhalb unseres Wohnortes/Einzugsbereichs anmelden?

  • „Muss“ diese Hauptschule unseren Sohn aufnehmen oder kann diese die Aufnahme wegen des Wohnortes ausserhalb des Einzugsgebietes ablehnen?

  • Muss die Aufnahme an dieser Schule beim Schulamt beantragt werden?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Carsten Weweler

Hallo Herr Weweler!

In welchem Bundesland geht ihr Kind zur Schule?

Gruß
bp2004

Hallo Carsten,
ich bin leider kein Experte auf dem Gebiet des Förderunterrichts, meine aber, dass das Schulamt hier ein gewichtiges Wort mitzurden hat. Grundsätzlich ist richtig, dass man die Schule seines Einzugsbereichs besuchen muss. Das müsste bei Förderbedarf die entsprechende Förderschule sein -oder die Hauptschule mit integratoiven Unterricht. Ich würde auch mit dem Schulleiter der von Euch gewünschten Hauptschule Verbindung aufnehmen.
Viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

Hallo!

Vielen Dank für die Hilfe!

MfG
Carsten Weweler

Hallo Carsten,

Sorry, dass ich erst heute antworten kannn:

Bei Ihrem Sohn ist ADHS diagnostiziert worden und soll nun eine weiterführende Schule besuchen.Ihm wurde der Besuch einer Hauptschule nahegelegt.
Sie können den Antrag auf Aufnahme in die integrierte Hauptschule stellen. Es besteht allerdings nicht unbedingt eine Pflicht zur Aufnahme an dieser Schule.

Da Ihr Kind aber Anspruch auf Förderung hat, würde ich Ihnen empfehlen, sich umgehend an das zuständige Schulamt UND an die gewünschte Schule mit Ihrem Anliegen zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Karlo

Lieber Carsten wenn dieser Förderbedarf besteht können sie ihren /deinen Sohn auch an einer Schule ausserhalb des Wohnortes Anmelden , muss aber vom Schulamt abgesegnet werden .

Mfg Dennis schulz

Schüler Rechts Vertretung Neuwied Linz cop.