Schulrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Lieber Schulrechtexperte,

momentan habe ich ein riesiges Problem mit dem ich gar nicht zurecht komme und demnach auch gar nicht weiss wie ich reagieren soll…oder muss. Vielleicht hast du einen klitzekleinen Rat fuer mich?

Mein Sohn , 12 Jahre alt, ist seit 2 Jahren in Kinderpsychologischer Behandlung. Nun kommt es in der Schule zum Schwimmunterricht, der hier in Rheinland Pfalz eine Pflicht ist. Schade eigentlich, frueher konnte man waehlen…
Die Probleme meines Sohnes haengen eben auch mit seinem Koerper zusammen, bzw. dem Ausziehen.Sonst macht er ja allen Sport mit, mehr oder weniger schlecht, aber mit grossem Willen.

Die Kinderpsychologin kennt solche Faelle nicht das erste Mal, wie Sie mir sagte, und schrieb ihm ein erklaerendes Attest.

Die Rektorin moechte (sorry, die Umlaute funktionieren auf meiner tastatur nicht) das Attest NICHT akzeptieren.

Sie moechte ihn zum Schularzt schicken, welcher aber doch kein Psychologe ist…und somit meiner Meinung nach nicht beurteilungsfaehig in seelischen Angelegenheiten.

Die Seele ist eben auch nicht vor Krankheiten gefeit und, wie die Psychologin meinte, braucht mein Sohn Zeit, es kann eben Jahre dauern. Und er bleibt auch weiterhin in Behandlung. Ein Mensch kann bei solchem Zwang auch zerbrechen und ich moechte ihn davor schuetzen.

Was sollte ich denn nun besser tun um Aerger zu vermeiden? Einen herkoemmlichen Schularzt aufsuchen der meinen Sohn gar nicht kennt ? Einspruch einlegen? Einen Rechtsanwalt einschalten? Einfach die Note ungenuegend akzeptieren, die dann unweigerlich folgt?

Liebe Gruesse und vielen Dank

Heike

Hallo Heike,

ein Schularzt ist sicher kein Psychologe, dennoch glaube ich, dass Sie Ihn zunächst einmal aufsuchen sollten.Ich denke, dass wenn sie ihre Lage schildern und das Attest der Psychologin mitnehmen, der Schularzt dem Rat der Psychologin folgen wird. Sollten Sie keine Unterstützung bei dem Schularzt finden, würde ich einen persönlichen Termin mit der Rektorin ausmachen und versuchen die Angelegenheit zu klären. Einen Anwalt sehe ich nur als letzte Konsequenz, da ich sicher bin, das ihre Angelegenheit Beachtung und Verständnis finden wird.
MFG Jan

Recht herzlichen Dank!
Dann werde ich mich also um einen Termin bei einem Schularzt kuemmern.
Die Rektorin hatte mich bereits zu einem Gespraech geladen. Dabei wusste ich leider vorher nichts ueber den Grund der Einladung. Ich musste mir ihre Meinung als Vortrag anhoeren und haette gerne das eine oder andere Mal eine Erklaerung abgegeben. Ohne Erfolg. Sie ist auf dem Standpunkt, dass alle gleich sein muessen, das gleiche tun muessen und gleich ausgezogen sein muessen. Sie wedelte mit dem Attest und meinte, sowas gaebe es bei ihnen nicht, das wuerden sie nicht akzeptieren. Nun…Ich war verwirrt, hatte mich, wie bereits gesagt, nicht vorbereiten koennen. Ich meinte eben nur, ich wuerde nochmal mit meinem Sohn reden und ihn beruhigen. Das Ergebnis war erschreckend. Ich informierte eben die Psychologin beim naechsten Treffen, die dann eine erneute Pruefung vornahm.
Die Psychologin meinte, an seinem Fall haette sich gar nichts geaendert und druckte das Attest einfach mit neuerem datum aus.

Nun bekam ich eben die Ablehnung.

Dies zeigt, dass es leider keine Einsicht geben wird.
Ich bin froh, dass ich stark genug bin mich fuer meinen Sohn einzusetzen, aber der staendige Druck von Schulen in dieser oder jener Sache lastet schwer auf meinen Schultern und irgendwie habe ich manchmal das Gefuehl meine drei Schulkinder in ein Straflager, nicht in eine Bildungseinrichtung, zu schicken…

Schoenes WE und viele Gruesse

Heike

Hallo,
sieht also danach aus, die härteren Bandagen anzuziehen. Parallel zum Termin beim Schularzt versuchen Sie einen Termin beim Schulamt zu bekommen um dort Beschwerde einzulegen. Das sich ein Schulleiter über ein ärztliches Attest hinwegsetzt halte ich für grob fahrlässig. Ich hoffe, dass das Schulamt diese Meinung teilt und reagieren wird.
http://www.add.rlp.de/Schulen/Schulaufsicht/
Sollten sie auch hier wieder auf taube Ohren stoßen, würde ich wirklich einen Anwalt hinzuziehen.
MFG Jan Werner

Herzlichen Dank!! Ihre Antwort ist fuer mich GOLDwert!

Hallo,

zum Schularzt gehen und Ihm das Attest bzw. die Diagnose mit Begründung der Kinderpsychologin vorlegen. Ich denke die Schulärzte haben schon eine gewisse Erfahrung damit und können sich auch in das Thema Psychologie einfinden. Zur Not steht ja immer noch der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen.

Viele Grüße

A.M.

Herzlichen Dank!