Liebe/-r Experte/-in,
Lieber Schulrechtexperte,
momentan habe ich ein riesiges Problem mit dem ich gar nicht zurecht komme und demnach auch gar nicht weiss wie ich reagieren soll…oder muss. Vielleicht hast du einen klitzekleinen Rat fuer mich?
Mein Sohn , 12 Jahre alt, ist seit 2 Jahren in Kinderpsychologischer Behandlung. Nun kommt es in der Schule zum Schwimmunterricht, der hier in Rheinland Pfalz eine Pflicht ist. Schade eigentlich, frueher konnte man waehlen…
Die Probleme meines Sohnes haengen eben auch mit seinem Koerper zusammen, bzw. dem Ausziehen.Sonst macht er ja allen Sport mit, mehr oder weniger schlecht, aber mit grossem Willen.
Die Kinderpsychologin kennt solche Faelle nicht das erste Mal, wie Sie mir sagte, und schrieb ihm ein erklaerendes Attest.
Die Rektorin moechte (sorry, die Umlaute funktionieren auf meiner tastatur nicht) das Attest NICHT akzeptieren.
Sie moechte ihn zum Schularzt schicken, welcher aber doch kein Psychologe ist…und somit meiner Meinung nach nicht beurteilungsfaehig in seelischen Angelegenheiten.
Die Seele ist eben auch nicht vor Krankheiten gefeit und, wie die Psychologin meinte, braucht mein Sohn Zeit, es kann eben Jahre dauern. Und er bleibt auch weiterhin in Behandlung. Ein Mensch kann bei solchem Zwang auch zerbrechen und ich moechte ihn davor schuetzen.
Was sollte ich denn nun besser tun um Aerger zu vermeiden? Einen herkoemmlichen Schularzt aufsuchen der meinen Sohn gar nicht kennt ? Einspruch einlegen? Einen Rechtsanwalt einschalten? Einfach die Note ungenuegend akzeptieren, die dann unweigerlich folgt?
Liebe Gruesse und vielen Dank
Heike