Schulrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo bei einer Versetzungsordnung stoße ich die ganze
Zeit auf diese Aussag( Berufskolleg für Praktikanten
(BKPR)1 Ausbildungsjahr der Erzieherausbildung, baden
Würtemberg

die Leistungen in nicht mehr als einem maßgebenden Fach
oder Handlungsfeld geringer als mit der Note
„ausreichend“ bewertet sind. Sind die Leistungen in mehr
als einemmaßgebenden Fach oder Handlungsfeld geringer als
mit der Note ausreichend bewertet, so ist die Prüfung nur
bestanden, wenn für beide Noten ein Ausgleich durch
Noten anderer maßgebender Fächer oder Handlungsfelder
gegeben ist.

Wenn ich jetzt in Englisch eine 5 habe muss ich die dann
ausgleichen wenn ich nur eine 5 im Zeugnis habe ??? es
ist das 1. Ausbildungsjahr zum Erzieher

Ich hoffe sie können mir helfen

Hallo,
die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Kenne mich nur in Regelschulen (Realschule,Gymnasium) aus.

Ihre Lehrer vor Ort sollten das aber wissen.
MFG

Hallo,

eine 5 muss nicht ausgeglichen werden.
Erst wenn man zwei Fächer „vergeigt“ ist dies notwendig.

LG
Tina