Liebe/-r Experte/-in,
welche rechtlichen Konsequenzen können von der Schulleitung in NRW gezogen werden, wenn ein Lehrer mehrfach wegen sexueller Belästigung mit teilweise anschließenden Einschüchterungsversuchen bzw. Machtdemonstrationen gegenüber verschiedenen Kolleginnen aufgefallen ist? Die Formen der sexuellen Belästigung reichen von unerwünschten, sexuell ausgerichteten körperlichen Annäherungen bei zwei Kolleginnen bis zu nächtlichen Anrufen mit sexuell ausgerichteten Fragen bei einer anderen Kollegin. Dazu kommen abwertende Außerungen über bis zu Diffamierungen der betroffenen Kolleginnnen vor Schülern.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zwei Dinge sind zu tun:
- Anzeige bei der Polizei
- Verständigung der vorgesetzten Behörde
Gruß
Karlo
Hallo,
ich kenne mich mehr in Problemfragen von Eltern und Schülern aus ( am Rande auch etwas mit der Problematik von Lehrern) und verweise vorsorglich direkt an das Lehrerforum NRW.
http://www.lehrerforum-nrw.de/
Dort dürfte man die nötige Fachkenntnis besitzen.
Ich würde unbedingt zu einer Anzeige wegen sexueller Nötigung raten und das eben nicht nur schulinern behandeln.
Vor allem sollte man die Beschwerde über das Verhalten des Kollegen in Schriftform der Schulleitung zukommen lassen und Kosequenzen fordern.
Die Vorkommnisse sollten tagebuchartig mit ungefährer Zeit, Art der Äußerung oder Handlung dokumentiert werden.
Der Schulleiter ist seinen Lehrern als Dienstherr zu besonderer Fürsorge verpflichtet.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, würde ich direkt die nächstmögliche Instanz -ggf auch das Schulministerium in Kenntnis setzen.
Auch wenn es schwer ist, sollten betroffene Lehrerinnen sich gegen diesen Kollegen zur Wehr setzen.
Es wäre auch sehr hilfreich, wenn diese nächtlichen Anrufe mittels Aufnahmegerät mitgeschnitten werden.
Vielleicht sind auch Schüler bereit, ihre Beobachtungen zu bezeugen.
Es rechtlich nicht korrekt, aber manchmal ist ein Mitschnitt in Bild oder Ton sehr hilfreich.
LG und viel Erfolg
Tina
Hallo!
So wie Sie das schildern, ist das kein Fall für die Schulleitung mehr. Ich würde vielleicht, wenn Sie ein vertrauensvolles Verhältnis haben, zunächst dort Rat suchen, aber generell fände ich es am sinnvollsten, wenn die betroffenen Kolleginnen Anzeige bei der Polizei erstatten. OFfensichtlich lassen sich die Übergriffe ja nachweisen. Dass dies dann zusätzlich zu strafrechtlichen gegebenenfalls auch beamtenrechtliche Konsequenzen für den Kollegen hat, dürfte klar sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schmid
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Schulleitung ist informiert und in den nächsten Tagen steht die Entscheidung über die Konsequenzen für den Kollegen an. Die Frage ist daher: welche konkreten dienstrechtlichen Maßnahmen können getroffen haben?
Für den Fall, dass es nur zu einer Abmahnung kommen kann, ist die Gefahr, dass es zu weiteren (subtilen) Diffamierungen kommt, nicht von der Hand zu weisen…
Viele Grüße
freddi
Vielen DAnk Karlo für die Antwort.
Die Schulleitung ist informiert, in den nächsten Tage wird die Entscheidung über die Konsequenzen für den Kollegen getroffen. Die Frage ist daher: welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnten hier gewählt werden? Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Falle eines blosssen Verweises mit weiteren (subtilen) Diffamierungen zu rechen ist…
Viele Grüße
freddi
Hallo!
Also meines Wissens ist die höchste Möglichkeit die Versetzung an eine andere Schule (was das Problem nur verlagert). Diese muss allerdings vom Schulamt und nicht vom Rektor angeordnet werden.
Ich denke aber, wie erwähnt, dass der juristische Weg der bessere, weil effektivere werde. Ich denke nicht, dass eine Abmahnung viel an der Sachlage ändert oder eine mlgiche Gehaltskürzung. Leider sind hier die Gesetze sehr schwammig.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schmid
Die Angelegenheit über die Schulleitung laufen zu lassen, ist nicht die richtige Wahl: Mein Tipp war: Einschaltung der vorgesetzten Behörde, also je nach Schulart, Schulamt oder Regierungspräsidium. Erfahrungsgemäß werden bei der „Regelung“ bei zu großer Nähe, merkwürdige Kompronisse vor Ort geschlossen.
Diese Methode ist auch für den verdächtigten Kollegen besser, wenn nur „Außenstehende“ über den Sachstand und nicht über Emotionen entscheiden.
Gruß
Karlo
Hallo Bettina,
eine eindeutige und auch beweisbare sexuelle Belästigung ist ein Dienstvergehen und kann disziplinarisch geahndet werden. Aber ich vermute, dass die Belästigungen, von denen Sie berichten, nicht leicht zu beweisen sind.Letzten Endes müssen jedoch handfeste Beweise vorliegen, wenn man etwas unternehmen will. Sie sollten von allen Belästigungen, die Sie als solche empfinden, für sich schriftliche Vermerke anfertigen. Das sind zwar nicht die nötigen Beweise, sie haben aber, vor allem wenn sie häufiger aufgeschrieben worden sind, durchaus eine Wirkung. Bei Telefonanrufen könnte man an angeschlossene Mithör- und Aufnahmegeräte denken.
Falls andere Kolleginnen ebenfalls belästigt worden sind, sollte man auch diese zu schriftlichen Vermerken überreden.
So bald sie entsprechende Vermerke und Unterlagen haben, sollten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kollegen bei der Schulbehörde einlegen.
Mitunter hilft auch schon, wenn dem Kollegen mit dr Dienstaufsichtbeschwerde gedroht wird. Inwieweit Sie die Schulleitung vorher mit einbeziehen, hängt davon ab inwieweit diese neutral sein kann.
Viel Erfolg und viele Grüße
Wilhelm Habermalz
Hallo Herr Habermalz,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, es gibt Zeugen für die sexuellen Übergriffe bei der einen Kollegin, allerdings fanden diese, wie schon vorherige Übergriffe, nicht in der Schule statt.
Bei dem nächtlichen Anruf bei Kollegin Nr. 2 befand sich der Kollege auf einer Dienstreise und hatte pikanterweise auch noch Schüler um sich versammelt und den Lautsprecher seines Mobiltelefons aktiviert…
Die Schulleitung ist bereits informiert und wird in den nächsten Tagen reagieren, wir als Betroffenen möchten aber gerne die möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen wissen, die jetzt gezogen werden können. Wir haben nämlich Bedenken, dass im Falle einer bloßen Abmahnung der Kollege mittel- und langfristig Vergeltungsschläge verüben wird. Denn dass er auf persönliche Distanz nach sexuellen Übergriffen mit Macht- und Überlegenheitsdemonostrationen reagiert, hat er ja bereits gezeigt.Da wir in einer Schule arbeiten sind diffamierende Äußerungen gegenüber Schüler so schnell auch nicht nachweisbar.
Liebe Grüße
freddi79
Hallo,ich würde hier auf alle Fälle den Weg über das Schulamt als schriftliche Beschwerde der betroffenen Kollegen wählen. Der Schulleitung ist diese Beschwerde zur Kenntnis zu geben. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Schulleitung mit einem Gespräch schon Abhilfe schaffen könnte, können Sie auch erst einmal diesen Weg wählen! Das Gespräch sollte dann unbedingt protokolliert und ihm auch zur Kenntnis gegeben werden.
Bei Wiederholungen sollte das Schulamt eingeschaltet werden:
Usle 444
Hallo,
ein wenig wundere ich mich über die Fragestellung. Gibt es keinen Rektor, der Kontakt mit dem Schulamt oder dem Oberschulamt aufnimmt, um diese Zustände abzustellen? Gibt es kein Dienstgespräch, in dem die Vorwürfe besprochen werden?
Arbeits- bzw. dienstrechtlich gibt es das Instrument der Abmahnung, bei Beamten das Instrument der Disziplinargerichtsbarkeit. Schließlich bleibt mie Möglichkeit der Versetzung.
Wenn der Rektor nicht tätig wird, würde ich ein Gespräch mit dem Schul- bzw. dem Oberschulamt suchen. Wichtig ist, zuvor die Beweise zu sichern, also insb. Zeugen.
Gruss Siegfried
Hallo Siegfried
Vielen Dank für die Antwort. Ein Gespräch mit der Schulleitung, betroffenen Kolleginnen, Lehrerrat und Beschuldigtem hat stattgefunden, aber der Schulleiter scheint momentan nicht die ihm rechtlichen Möglichkeiten anwenden zu wollen: dem Kollegen wird dazu geraten „sich offiziell zu entschuldigen“, was die Betroffenen ansgesichts der Art der Vorfälle als völlig inaktzeptable Lösung empfinden und der Beschuldigte nichts eingesteht oder gar Reue zeigt. Zeugen sind in 2 von 3 Fällen vorhanden.
Deswegen die Frage nach den dienstrechtlichen Möglichkeiten bei Beamten.
Viele Grüße
freddi
Hallo,
dies geht in den strafrechtlichen Bereich und hat mit Schulrecht nur noch wenig zu tun. Die Schulleitung ist in solchen Faellen nach Kenntnis der Vorfaelle verpflichtet, zunaechst mit dem Kollegen zu sprechen, um ihm eine Moeglichkeit der Verhaltensaenderung zu geben, aber sie ist auch verpflichtet, umgehend die Schulaufsicht einzuschalten und ggf. um Beurlaubung des Kollegen zu bitten, da die Schulleitung im Allgemeinen nicht die Disziplinaraufsicht hat.
Problematisch duerfte es vielleicht sein, entsprechende Beweise zu liefern, was ich jedoch nicht beurteilen kann. Die betroffenen Kolleginnen sollten in jedem Fall - falls noch nicht geschehen - ein moeglicht detailliertes Gedaechtnisprotokoll der Vorfaelle anfertigen und der Schulleitung uebergeben (in Kopie).
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben!
Hallo Hud,
Vielen Dank für IHre Antwort.
Die übergeordnete Behörde ist von der Schulleitung informiert worden.
Wir Betroffenen haben die Befürchtung, dass die rechtliche Beweislage zu dünn werden könnte, wir den Kollegen weiterhin ertragen müssen, und mit Vergeltungsschlägen wie Diffamierierungen und Rufmord in der Schülerschaft gerächt werden…
Hallo,
ich moechtewirklich nicht in Ihrer Haut stecken, aber mein Tipp ware, hier zum Gegenangriff ueberzugehen, was bedeutet, dass jede negative Ausserung oder anderes Verhalten genau notiert wird und woechentlich der Schulleitung - moeglichst gesammelt - uebergeben wird.
Aus eigener Praxis als Schulleiter einer Schule mit 160 Kolleginnen und Kollegen kenne ich leider diese Sorte von Menschen, die auf diese Weise ihre Profilneurosen ausleben muessen
Viel Glueck!!!