Schulrecht

hallo,
zwei fragen gleich -
bei einem unfall in der schule wird ja die BG eingeschaltet , bekommt man als eltern anschließend nachricht von der bg oder muss man sich selber darum kümmern.
bei einer rauferei in der grundschule mit anschließender verletzung wird auch die bg eingeschaltet, was hat die schule zu tun muss sie zb die eltern des mutmaßlichen täters informieren oder das jugendamt? welche möglichkeiten hat man als eltern.
dank und gruß fritz d9e

Hallo,

zwei fragen gleich -
bei einem unfall in der schule wird ja die BG eingeschaltet ,

Die heissen jetzt Unfallkasse „Bundesland“, z.B. Unfallkasse-Baden-Württemberg.

bekommt man als eltern anschließend nachricht von der bg oder
muss man sich selber darum kümmern.

Die Unfallkasse springt als Kostenträger ein, die Eltern erfahren in der Regel nichts, drum kümmern brauchst du dich auch nicht. Nur falls du eine Rechnung bekommst oder deine Krankenkasse mal nachfragt, dann fehlt dem Behandler die Information, dass der Kostenträger eben die Unfallkasse ist.

bei einer rauferei in der grundschule mit anschließender
verletzung wird auch die bg eingeschaltet, was hat die schule
zu tun muss sie zb die eltern des mutmaßlichen täters
informieren oder das jugendamt? welche möglichkeiten hat man
als eltern.

Die Schule informiert den behandelnden Arzt, dass die Unfallkasse als Kostenträger einspringt. Eventuell nimmt die Unfallkasse Regress beim Verursacher (evtl Haftpflicht.

Die nächste Frage ist sehr vielschichtig und ohne den konkreten Vorfall zu kennen möchte ich mich nicht dazu äußern. Ebenso gibt es in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Reaktionsmodelle. An jeder Schule gibt es individuelle Wege wie mit Gewalt oder Unfällen umgegangen wird.

Den Eltern steht jeder Weg offen. Allerdings würde ich zuerst - abhängig vom Verletzungsgrad - bei der Schulleitung nachfragen, wie es zu diesem Unfall gekommen ist.

hth
MklMs

Unfallkasse Schule
Guten Tag!

Schulunfall - Benachrichtigung Eltern
Bei einem Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule ist das Land über die zuständige „Unfallkasse“ zuständig. Der Unfall wird über die Schule gemeldet. Arztkosten werden von diesem direkt mit der Unfallkasse abgerechnet, so dass Eltern in der Regel aussen vor bleiben.

Eine Rauferei - also eine unbeabsichtigte Verletzung, evtl. auch fahrlässig, wird als Unfall bewertet. Anders sieht es aus, wenn aus der Unfallbeschreibung grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz zu erkennen ist. Hier verlangt die Unfallkasse Namen und macht u.U. den Verursacher regresspflichtig. Einsicht in die Unfallmeldung kann über die Schule erfolgen.
Der Unfallkasse geht es nur um Ersatz bei Verletzungen. Hier geht es nicht um Strafrecht oder disziplinarische Maßnahmen. Dafür wären Staatsanwaltschaft bzw. Schulleitung zuständig. Das Jugendamt wird bei Straftaten bzw. bei fehlenden oder überforderten Eltern eingesetzt.
Gruß
Karlo