Schulrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Schulveranstaltung.
Und zwar soll ich in einem knappen Monat abends halb acht mir ein Musical ansehen. Dieses geht wohl ungefähr 2 Stunden und 45 Minuten. Ich hab da eigentlich überhaupt keinen boch drauf da abends hinzufahren.
Hab ich das Recht zu sagen „Nein ich will das nicht!“?
Ich denke es ist noch wichtig, dass ich in Dresden(Sachsen) zur Schule gehe.
Wenn es möglich wäre würde ich mich freuen wenn Sie mir vielleicht eine Kopie oder einen Link zum entsprechenden Gesetz geben könnten.
Ich hoffe auf ihre Hilfe.
Mfg Kevin

Hallo,

Schulveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen.
Somit ist eine Teilnahme daran Pflicht - Ausnahme Krankheit oder wenn es sich um eine freiwillige außerschulische Fahrt handelt.

Kein Bock auf Musical? Merkwürdig- wenn Ausflüge in einen bekannten Freizeitpark gehen, sind Schüler sogar bereit um 5 Uhr aufzustehen und laufen überpünktlich am Bahnsteig auf. Schule geht nicht nach dem Lustprinzip.

Grüße

Lieber Kevin,

bei Leuten, die keinen Bock haben, habe ich auch keinen…
Gruß
Karlo

Hallo, unter dem Stichwort „Schulveranstaltung“ oder schulische Veranstaltung wird sich ein Hinweis auf die Rechtlage finden. Schulische Veranstaltungen sind wir regulärer Unterricht zu bewerten und müssen besucht werden.

Gruss Siegfried

Lieber Kevin,
ich verstehe Ihre Anfrage nicht. Warum gehen Sie denn zur Schule? Wenn die Schule meint, dass der Besuch einer bestimmten Veranstaltung dem Bildungsziel dienlich ist, kann sie die Veranstaltung zur Auflage machen. Selbstverständich kann niemand Sie materiell zwingen hinzugehen, allerdings müssen Sie die Folgen, (nicht erbrachte Leistung, Verunmöglaichung der Leistungserbringung wegen Informationsmangel) selbst tragen. Ich würde mir überlegen, warum ich zur Schule gehe. Bildung tut in der Regel nicht weh.
Ihre Frage geht am Kern der Sache vorbei. Mehr will ich dazu gar nicht sagen.
Ihr THWU

Hallo Kevin,
es wird keinen speziellen Link für dieses Problem geben, aber es wird vermutlich einen Beschluss der zuständigen (Fach-)Konferenz (Deutsch, Musik?) geben, in der festgelegt ist, dass die Teinahme an bestimmten Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichtes verpflichtend ist.
Ein Vorgehen dagegen erscheint nur dann aussichtsreich, wenn die ausgewählte Veranstaltung zum Erreichen des Unterrichtszweckes ungeeignet ist - was mir sehr unwahrscheinlich erscheint.
Es gibt im Laufe des Schullebens sicher immer wieder Veranstaltungen, deren unmittelbare positive Auswirkungen für den Unterricht von SchülerInnen nicht erkennbar sind, an denen sie aber dennoch teilnehmen müssen.
Eine günstigere Antwort kann ich leider nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Egolf

Wenn die Schule bzw. die zuständige Lehrkraft diese Veranstaltung als schulische Veranstaltung deklariert, ist die Teilnahme verpflichtend:

§26 Abs. 2 SächsSchulG
„Die Schulpflicht erstreckt sich auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule […]. Dasselbe gilt für Schüler, die nicht schulpflichtig sind.“

Nach welchen Kriterien eine Veranstaltung als verpflichtend erklärt werden kann, regelt die Schulkonferenz. Veranstaltungen, die an Unterrichtsinhalte anknüpfen sind hier meistens genannt.

Ein unentschuldigtes Nichterscheinen wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 61, Abs. 1 Nr.2.

Dagegen, dass die Veranstaltung bzw. deine Teilnahme für verbindlich erklärt wurde, könntest Du Beschwerde bei der Schulleitung einlegen, die dann entscheiden müsste. Gegen die Entscheidung der Schulleitung könnte dann eine Beschwerde bei der Schulbehörde eingereicht werden…

Du hast also in der Regel kein Recht zu sagen „Nein, ich will das nicht!“, da die Schule einen Bildungsauftrag hat und Du zur Mitwirkung verpflichtet bist, wenn Du den jeweiligen Schulabschluss erreichen willst. Du kannst aber gegen die Entscheidung der Schule vorgehen, die Veranstaltung für verpflichtend zu erklären. Der Erfolg dürfte aber ungewiss sein…

Margit Wenzel

  1. Mai (vor 6 Tagen)

an wer-weiss-was-.

Hallo Parkeisenbahner,

ich gehe davon aus, dass wir hier über die Mittelschule sprechen. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes " Schulgesetz" und jede Schulart ( also Grundschule, Mittelschule, Gym usw.) über eine " Schulornung.

Im § 26 des „Schulgesetz für den Freistaat Sachsen“ heißt es: " Die Schulpflicht erstreckt sich über den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule …" Dabei liegt die Betonung auf dem Wort " verbindlich".

Im § 20 der „Schulordnung für die Mittelschule“ heißt es: " Die Teilnahme an zusätzlichen schulischen Veranstaltungen ist freiwillig." Betonung liegt auf " zusätzlich".

In einem Gespräch mit dem entsprechenden Fachlehrer oder dem Klassenleiter müsste man erfragen, ob es sich um eine " zusätzliche" oder " verbindliche" schulische Veranstaltung dreht.

Eine kleine Anmerkung: Ein Musical ist eigentlich eine tolle Sache. Würde ich mir nicht entgehen lassen! Bin sonst auch kein Fan von steifer Musik, aber, solltest du dich doch durchringen, wirst du sicher nicht enttäuscht werden.

Alles Gute

Margit58