Schulrecht: Auskunft über Fehlverhalten Schüler

Hallo,

-bitte verschieben, falls falsch-

wenn ein Schüler von der Lehrerin aus dem Unterricht geworfen wird, eine Unterschrift vom Rektor und der Lehrerin auf einem offiziellen Brief erhält und damit nach Hause geschickt wird:

Haben dann die Eltern ein Recht darauf, schriftlich zu erfahren, was dem Schüler vorgeworfen wird?

Die Eltern sollen den Brief nämlich unterschreiben. Die wohnen weit getrennt, daher wollen sie nicht, dass die Schule nur mit einem alleine spricht.

Danke,

Tilli

P.S. Nein, die Schule reagiert auf Nachfrage nicht schriftlich, sondern bietet nur einen Termin für ein Elter alleine an. Das andere wird regelmäßig aus dem CC gelöscht.

Tut mir leid. Ich bin erzieher fuer hunde.
Ich kann euch leider nicht helfen.

Lg

Joerg

Bundesland? Schulart? Alter des Schülers?
sh auch Vorschaltseite

Gruß
Wawi

SH
Gemeinschaftschule
14 Jahre
Mobbingklasse

Hallo,

Ich kapiere das gerade nicht, deswegen einige Allgemeinplätze, falls es sich nicht um eine Privatschule handelt:
Der Rauswurf ist ein Verwaltungsakt, dem kannst du formlos widersprechen. Dann muss eine schriftliche Begründung kommen. Der Rauswurf wird dadurch nicht rückgängig gemacht, im günstigsten Fall bekommt man bestätigt, dass der Rauswurf nicht richtig war.

Mit der Unterschrift bestätigt ihr lediglich, dass ihr die Mitteilung bekommen habt und nicht dass ihr damit einverstanden seid.

Bei gemeinsamen Sorgerecht geht man davon aus, dass sich die beiden Teile gegenseitig informieren.

Gruß

Mobbingklasse

Wer bezeichnet die Klasse so? Welchen Einfluss hat das auf diese verwaltungstechnische Maßnahme (die übrigens in einem anderen Beitrag so beantwortet wurde, wie ich es auch kenne - Unterschrift bestätigt nur die Information, damit bestätigt man nichts - ist übrigens bei Zeugnissen das gleiche, manche Eltern denken sie bestätigen damit Noten).

MfG
GWS

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Hallo,

Mit der Unterschrift bestätigt ihr lediglich, dass ihr die
Mitteilung bekommen habt und nicht dass ihr damit
einverstanden seid.

Ist das wirklich so? Ich unterschreibe nichts womit ich nicht einverstanden bin. Das gilt auch für Klassenarbeiten. Wenn der Lehrer es nicht schafft die Punkte richtig zusammen zu zählen unterschreibe ich die Arbeit auch nicht, sondern schicke mein Kind die Arbeit zurück, damit es korrigiert wird. Dann unterschreibe ich.

Wäre ja interessant zu wissen, ob es sich tatsächlich nur eine "Zur Kenntnis-genommen-Unterschrift handelt.

Viele Grüße

Hallo,

Genau deswegen steht z.B. bei den Zeugnissen in BW da wo die Eltern unterschreiben sollen : gesehen !
Mit der Unterschrift unter der Klassenarbeit wird ja auch nur die Kenntnisnahme dokumentiert, mehr nicht. Beschweren kann man sich immer noch.

Gruß

1 Like

Ach vergiss es doch…

  • die Lehrerin ist ne dumme Nuss
  • der Rektor ebenso
  • die Klasse ist der Hammer und absolut unüblich
  • sowas geht gar nicht
  • Du bist voll im Recht
  • da kann man nix mehr machen

Alles wird gut…

Petzi

Hallo

Ganz kurz und knapp:

Der Rauswurf ist ein Verwaltungsakt,

Nein ist es nicht, da diese Maßnahme keinerlei Rechtswirkung für den betroffenen Schüler entfaltet

Ein Verwaltungsakt liegt damit vor, wenn
die schulische Maßnahme einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts regelt, d. h. sich auf einen einzigen Schüler bezieht und
Rechtswirkungen für den betroffenen Schüler enthält bzw. entfaltet.
Verwaltungsakte wären z. B.

  • Aufnahme in die Schule
  • Zulassung zu einer Prüfung
  • Versetzung
  • Entlassung aus der Schule
  • Genehmigung/Ablehnung eines Gastschulverhältnisses
  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Nichtversetzung
  • Ausschluss vom Fach oder Unterricht i. S. eines längeren Ausschlusses für mehrere Wochen.

usw usw.

Gruß
Wawi

Hallo,

nur ganz kurz dazu:

P.S. Nein, die Schule reagiert auf Nachfrage nicht
schriftlich, sondern bietet nur einen Termin für ein Elter
alleine an. Das andere wird regelmäßig aus dem CC gelöscht.

schon mal ganz einfach und ohne Paranoia daran gedacht, dass „die Schule“ ganz einfach nur auf „Antworten“ klickt, ohne darauf zu achten, dass die E-Mail auch an andere Personen ging?

Gruß
Christa

Hallo

noch eine Frage:

Was stand denn in dem

offiziellen Brief

? War das ein Hinweis, ein Verweis, eine Bitte um ein Gespräch?

Haben dann die Eltern ein Recht darauf, schriftlich zu
erfahren, was dem Schüler vorgeworfen wird?

Die Eltern sollen den Brief nämlich unterschreiben.

Eben drum ist wichtig, was drin stand.

Die wohnen
weit getrennt, daher wollen sie nicht, dass die Schule nur mit
einem alleine spricht.

Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen sie halt schauen, dass sie das auf die Reihe bekommen.

P.S. Nein, die Schule reagiert auf Nachfrage nicht
schriftlich, sondern bietet nur einen Termin für ein Elter
alleine an. Das andere wird regelmäßig aus dem CC gelöscht.

Das ist in der Tat verwunderlich.

Insgesamt ist es aber verständlich, dass man sich nicht auf einen ewig währenden, sicher nicht zielführenden E-Mailverkehr mit zwei (evtl noch kontrahierenden) Parteien einlassen will. Das kostet nur Zeit und bringt faktisch nichts.

Gruß
Wawi

Wenn es kein Verwaltungsakt ist, dann ist dieser Unterrichtsausschluss unzulässig. Es handelt sich ja nicht um ein einfaches Vor-die-Tür-stellen. Der Schüler durfte nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Möglicherweise gibt es hier abhängig vom Bundesland Spielraum für Interpretationen.

Gruß

Hallo

Ganz kurz und knapp:

Der Rauswurf ist ein Verwaltungsakt,

Nein ist es nicht, da diese Maßnahme keinerlei Rechtswirkung
für den betroffenen Schüler entfaltet
.
Ein Verwaltungsakt liegt damit vor, wenn
die schulische Maßnahme einen Einzelfall auf dem Gebiet des
öffentlichen Rechts regelt, d. h. sich auf einen einzigen
Schüler bezieht und
Rechtswirkungen für den betroffenen Schüler enthält bzw.
entfaltet.
Verwaltungsakte wären z. B.

  • Aufnahme in die Schule
  • Zulassung zu einer Prüfung
  • Versetzung
  • Entlassung aus der Schule
  • Genehmigung/Ablehnung eines Gastschulverhältnisses
  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Nichtversetzung
  • Ausschluss vom Fach oder Unterricht i. S. eines längeren
    Ausschlusses für mehrere Wochen.

usw usw.

Gruß
Wawi

Hallo

Wenn es kein Verwaltungsakt ist, dann ist dieser
Unterrichtsausschluss unzulässig.

Kann man so nicht sagen.

Es handelt sich ja nicht um
ein einfaches Vor-die-Tür-stellen.

Richtig

Der Schüler durfte nicht
mehr am Unterricht teilnehmen. Möglicherweise gibt es hier
abhängig vom Bundesland Spielraum für Interpretationen.

So ist es!

Gruß
Wawi

Hallo,

P.S. Nein, die Schule reagiert auf Nachfrage nicht
schriftlich, sondern bietet nur einen Termin für ein Elter
alleine an. Das andere wird regelmäßig aus dem CC gelöscht.

Das ist in der Tat verwunderlich.

finde ich nicht. Die klicken in der Schule halt routinemäßig auf „Antworten“ und nicht auf „Allen antworten“, und schon bekommt cc nichts.

Viele Grüße,

Jule

Oh, sorry, stand ja unten schon! owt
.