Schulrecht - dringend! Danke!

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn ist Halbitaliener und ein sehr guter bis guter Schüler, der sich immer schon Wochen vorher auf Arbeiten vorbereitet (so war das schon immer!). Er lernt immer sehr strukturiert und ehrgeizig. Er besucht die 13. Klasse eines bayerischen Gymnasium. In ca. 8 Wochen beginnen seine Abiturprüfungen.
Vor einigen Wochen hat er seine Facharbeit im Fach Italienisch abgegeben. Nun behauptet seine Lehrerin, dass die Arbeit so gut sei, dass er sie nur aus Büchern abgeschrieben haben kann. Dies ist aber wirklich nicht so, ich kann das bestätigen, da er ca. 8 Monaten lang akribisch daran gearbeitet hat. Er soll nun alle Bücher vorlegen, die er hierfür benutzt hat, damit die Lehrerin ihm nachweisen kann, dass er abgeschrieben hat. Außerdem muss er jetzt noch einen Powerpoint-Vortrag über seine Facharbeit halten, was an sich kein Problem ist, da er sich sehr gut in der Thematik auskennt. Er ist verzweifelt und hat jetzt dennoch große Versagensängste, v.A. weil er nicht weiß, ob er zum Abitur zugelassen wird.
Nun meine Frage: Können Sie mir sagen, wie die rechtliche Grundlage ist, falls die Lehrkraft ihm tatsächlich 0 Punkte gibt, weil sie ihm nicht glaubt.
Bitte helfen Sie schnell, mein Sohn ist sehr verzweifelt und ich habe morgen ein Gespräch mit der Lehrkraft.

Vielen Dank!
Lara

Liebe Lara,
ich hoffe meine Antwort kommt nicht zu spät - in jedem Fall ist es aber so, dass sich Ihr Sohnmkeine Sorgen machen muss, wenn er die Facharbeit nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Literatur erstellt hat, denn das ist ja nicht nur erlaubt, sondern das Heranziehen von Literatur ist ja ein notwendiger Bestandteil bei der Anfertigung von Facharbeiten.
Wenn die Lehrerin glaubt, Ihr Sohn eine Täuschung - und darum handelt sich der Vorwurf im Kern - begangen, dann muss s i e Ihrem Sohn die Täuschung nachweisen - nicht umgekehrt.
Sollte die Lehrerin uneinsichtig sein, hilft sicher schon eine Beschwerde bei der Schulbehörde (können Sie bei der Schule einreichen, sie muss die Beschwerde ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten), ansonsten würde ich in diesem Fall notfalls auch den gerichtlichen Weg nicht scheuen - auch in bayerischen Schulen hat die Unschuldsvermutung zu gelten.
Viel Erfolg!
Gruß Egolf

Schulrecht - dringend! Danke!
Lieber Egolf,
vielen vielen Dank für die Antwort. Das ist mir eine große Hilfe und wir fühlen uns jetzt auf jeden Fall besser.

Alles Gute!
Lara