Hallo,
einfach eine 5 verteilen geht nicht. Ein Attest lag ja vor.
Nun stellt sich aber die Frage ob generell Arbeiten nachgeschrieben werden, wenn der Berufsschüler wieder zur Schule kommt.
Ist es durchaus üblich das am ersten Tag des Wiedererscheinens grundsätzlich nachgeschrieben wird, ist das der offizielle Termin.
Es liegt aber im Ermessen des lehrers ob Klassenarbeiten überhaupt nachgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, darf bei entschuldigtem Fehlen, dies nicht nachteilig dem Schüler /Berufsschüler in Rechnung gestellt werden.
Unentschuldigt Fehlen liegt hier ja nur vor, wenn du
aufgrund des Autodefekt weder zur Berufsschule, noch in den Betrieb gegangen bist.
Einfach daheim bleiben, geht nicht. Notfalls muss man sich halt ein Taxi rufen. Auch wenn das ins Geld geht.
Es besteht ja eine Berufsschulpflicht!
Steht aber immer noch im Raum ob der Lehrer glaubhaft versichern kann, das Tag X der Nachschreibetermin bestand. Ein Berufsschüler muss sich natürlich selber
schlau machen, ob am Fehltag Arbeiten anstand. Soweit sollte man als junger Erwachsener ja sein.
Unentschuldigt Fehlen bei einer Klassenarbeit = ungenügend. Wieso ein „mangelhaft“. Der Lehrer ist zur Notentransparenz verpflichtet und muss dir erklären warum so entschieden wurde. Keine Bange - es ist nicht zulässig eine Zeugnisnote nach unten zu korrigieren.
Zudem bestand durchaus die Möglichkeit an dem Tag, als die Misere erklärt wurde, die Arbeit nachschreiben zu lassen. Also am nächsten Schultag.
Eine Mitschuld seh ich aber schon, da ein Auszubildender halt die pflicht hat zur berufsschule .bzw. pünktlich zum Betrieb zu kommen - ggf. verspätet, wenn solche Umstände eintreten, aber es muss erkennbar sein, das man sich bemüht hatte.
Im recht ist der Lehrer nicht unbedingt - aber ganz unrecht hat er halt auch nicht.
Das ist blöd gelaufen und soweit ich weiß, ist das Schulamt auch für Berufsschulen zuständig.
Gegen die Benotung kann man (da kein Verwaltungsakt - der besteht nur bei versetzungsrelevanten Noten)
eine Beschwerde einlegen, welche man auch begründen sollte. Bei Beschwerden muss man keine besondere Frist oder Form wahren.
Die muss der Lehrer dann prüfen und kann diese aufrecht erhalten und seine Entscheidung begründen oder aber die Note korrigieren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ist man mit dieser Entscheidung nicht zufrieden muss man den Weg über das Schulamt wählen. Eigentlich muss bei einer Ablehnung die Beschwerde an das Schulamt weiter geleitet werden, nur wird dies seitens der Schulen gern vergessen.
Bei Problemen geht man immer folgendermaßen vor:
1.Gespräch mit dem Lehrer suchen - ist passiert
2. Gespräch mit dem Schulleiter führen und direkt die Beschwerde gegen die Benotung dabei haben
3. wenn alles nicht hilft zum Schulamt gehen (oder telefonisch sich beraten lassen - wobei manche Schulaämter auch nicht ohne sind)
Viele Grüße und Erfolg
tina