Schulrecht und arbeit

Sehr geehrtes Team,

Folgende Situation. Ich mach derzeit eine Ausbildung zum Kfz mechatroniker und war mal 2 Wochen krank gewesen. In dieser Zeit schrieben wir eine Arbeit in der Schule. Als ich wieder in die Schule wollte am Montag sprang mein Auto nicht an da die Batterie komplett hin eR und ich keine 230 Euro zur hand hätte. Eine Busverbindung besteht nicht. Hab es meinem klassenlehrer am nächsten schultag auch erklärt. Bei der Zeugnissubergabe sah ich das der Lehrer mir einfach eine 5 gab. Nach einem Gespräch teilte mir nur mit das er kein attest vorliegen hätte. Am nächsten schulblock fand sich mein attest und dann meinte der Lehrer aufeinmal an dem Tag wo ich nicht kam wegen meinem Problem war der offiziele nachschreibetermin aber sowas gabst bei uns noch nie. Das doch eine Frechheit wo ist da bitte was offiziell wenn ich daruber nichtmal informiert war ? Was kann ich jetzt machen oder wohin kann ich mich wenden ? Ist der Lehrer in Recht ?

Hallo,

einfach eine 5 verteilen geht nicht. Ein Attest lag ja vor.
Nun stellt sich aber die Frage ob generell Arbeiten nachgeschrieben werden, wenn der Berufsschüler wieder zur Schule kommt.
Ist es durchaus üblich das am ersten Tag des Wiedererscheinens grundsätzlich nachgeschrieben wird, ist das der offizielle Termin.
Es liegt aber im Ermessen des lehrers ob Klassenarbeiten überhaupt nachgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, darf bei entschuldigtem Fehlen, dies nicht nachteilig dem Schüler /Berufsschüler in Rechnung gestellt werden.

Unentschuldigt Fehlen liegt hier ja nur vor, wenn du
aufgrund des Autodefekt weder zur Berufsschule, noch in den Betrieb gegangen bist.
Einfach daheim bleiben, geht nicht. Notfalls muss man sich halt ein Taxi rufen. Auch wenn das ins Geld geht.
Es besteht ja eine Berufsschulpflicht!

Steht aber immer noch im Raum ob der Lehrer glaubhaft versichern kann, das Tag X der Nachschreibetermin bestand. Ein Berufsschüler muss sich natürlich selber
schlau machen, ob am Fehltag Arbeiten anstand. Soweit sollte man als junger Erwachsener ja sein.

Unentschuldigt Fehlen bei einer Klassenarbeit = ungenügend. Wieso ein „mangelhaft“. Der Lehrer ist zur Notentransparenz verpflichtet und muss dir erklären warum so entschieden wurde. Keine Bange - es ist nicht zulässig eine Zeugnisnote nach unten zu korrigieren.

Zudem bestand durchaus die Möglichkeit an dem Tag, als die Misere erklärt wurde, die Arbeit nachschreiben zu lassen. Also am nächsten Schultag.
Eine Mitschuld seh ich aber schon, da ein Auszubildender halt die pflicht hat zur berufsschule .bzw. pünktlich zum Betrieb zu kommen - ggf. verspätet, wenn solche Umstände eintreten, aber es muss erkennbar sein, das man sich bemüht hatte.

Im recht ist der Lehrer nicht unbedingt - aber ganz unrecht hat er halt auch nicht.
Das ist blöd gelaufen und soweit ich weiß, ist das Schulamt auch für Berufsschulen zuständig.

Gegen die Benotung kann man (da kein Verwaltungsakt - der besteht nur bei versetzungsrelevanten Noten)
eine Beschwerde einlegen, welche man auch begründen sollte. Bei Beschwerden muss man keine besondere Frist oder Form wahren.
Die muss der Lehrer dann prüfen und kann diese aufrecht erhalten und seine Entscheidung begründen oder aber die Note korrigieren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ist man mit dieser Entscheidung nicht zufrieden muss man den Weg über das Schulamt wählen. Eigentlich muss bei einer Ablehnung die Beschwerde an das Schulamt weiter geleitet werden, nur wird dies seitens der Schulen gern vergessen.

Bei Problemen geht man immer folgendermaßen vor:

1.Gespräch mit dem Lehrer suchen - ist passiert
2. Gespräch mit dem Schulleiter führen und direkt die Beschwerde gegen die Benotung dabei haben
3. wenn alles nicht hilft zum Schulamt gehen (oder telefonisch sich beraten lassen - wobei manche Schulaämter auch nicht ohne sind)

Viele Grüße und Erfolg
tina

Hallo!

Das ist tatsächlich eine schwierige Situation. Da ich leider nicht weiß, in welchem Bundesland Sie Ihre Ausbildung machen, kann ich Ihnen nur die Antwort geben, wie Sie in Baden-Württemberg gilt.Sie müssten dann prüfen, ob das auf Ihr Bundesland übertragbar ist.

Zunächst ist es natürlich legitim, dass bei einem Klassenarbeitstermin ein Attest verlangt wird. Aber das haben Sie ja vorgelegt.
Die Situation am Nachschreibetag ist deshalb etwas heikel, da Sie ja nicht krank waren. Prinzipiell ist es so, dass ein Lehrer einen Schüler rechtlich am erste Tag, an dem er wieder in der Schule anwesend ist, nachschreiben lassen darf. Das heißt, das Nachschreiben an diesem Termin wäre auch legitim gewesen, wenn Sie nichts davon wussten.

Die große Frage ist jetzt, ob Ihr Fehlen an diesem Morgen als entschuldigt oder unentschuldigt gewertet wird. Wie hat sich Ihr Klassenlehrer diesbezüglich geäußert. Wenn das Fehlen als unentschuldigt gilt, ist Ihr Lehrer im Recht. Wenn aber der Klassenlehrer ihr Fehlen als entschuldigt akzeptiert (was er auf Grund der höheren Gewalt meiner Ansicht nach tun sollte, vielleicht können Sie noch eine Bescheinigung der Autowerkstatt vorlegen), dann darf der Lehrer die Arbeit meiner Ansicht nach nicht als 6 werten. Und damit haben Sie auch ein Recht auf einen anderen Nachschreibetermin.
Wenn ich richtig verstehe, ist der betroffene Lehrer nicht Ihr Klassenlehrer. Ich würde mit diesem Kontakt aufnehmen und versuchen, das Ganze einvernehmlich zu klären. Denn ich fürchte, wenn die Schule sich auf die Hinterfüße stellt, haben Sie tatsächlich keine Chance.
Erklären Sie in Ruhe die Situation und versuchen Sie mit den beiden Lehrern, gegebenenfalls unter Hilfe der Schulleitung, eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie auch Ihren Ausbilder mit ins Boot holen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo Maxim,
da Du an dem Tag, an dem die Arbeit geschrieben wurde, nachweislich krank warst und man dich auch nicht verständigt hatte, dass an dem Tag, an dem du zur Schule kommen wolltest, die Arbeit nachgeschrieben werden sollte, kann man dir nicht anlasten, dass du keine Arbeit mitgeschrieben hast. Die 5 im Zeugnis ist daher zu Unrecht festgelegt werden. Dagegen kannst du dich rechtlich wehren, indem du Beschwerde beim Schulleiter und bei der Schulbehörde einlegst.
Dieser Weg ist allerdings sehr langwierig und es bleibt unsicher, ob du Erfolg hast.
Ich empfehle dir, das Gespräch mit dem Lehrer, und wenn der nicht kooperativ ist, mit der Schulleitung zu führen. Du solltest darauf dringen, dass dir ein neuer Nachschreibetermin gewährt wird.
viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

Lieber Maxim,

im Schulgesetz steht, dass wenn du eine Klausur aus krankheitlichen Gründen verpasst, ein Attest vorlegen musst damit du nachschreiben darfst.
Bei dir liegt aber der Fall vor, dass du aufgrund eines „anderen unvorhergesehenen Ereignisses“, als eine Krankheit gefehlt hast.

Wenn du beweisen kannst, dass dein Auto an diesem Tag nicht angesprungen ist und es wirklich KEINE Möglichkeit gab,vor Klausurende zur Schule zu kommmen, dann hättest du auch ohne Attest durchkommen können. Du hast Dir ja dann sogar ein ärztliches Attest besorgt.

Bei Fehlzeit in einer Klausur muss dem Schulgesetz nach bereits vor Beginn der Klausur in der Schule angerufen werden, und die Abwesenheit gemeldet werden.
Dann muss innerhalb von 3 Tagen das ärztliche Attest vorliegelegt werden, oder ein Schreiben, das dein Fehlen während der GESAMTEN Klausur erklärt. Die Begründung, dass du wegen deines Autos viel zu spät gekommen wärst zieht hier nicht.

Leider hast du das Attest nicht innerhalb dieser Frist abgegeben, weshalb die Fehlzeit als geschwänzt notiert wurde…

Um den Nachschreibetermin hättest du dich selbst aktiv informieren und engagieren müssen, ich weiß selber, wie beschissen der informationsfluss zwischen Schülern und Lehrern verläuft, aber es sind leider meistens die Schüler, die den Schaden davontragen.

Sorry, aber die werden Dir deinen Fall immer so auslegen, dass du im Nachteil stehst.

Ich wünsch dir für das neue Semester, dass dir sowas nicht nochmal passiert und du nicht mehr so einen Paragraphenreiter als Lehrer hast.

Naja, viel Erfolg noch.

Alles Gute,

Sinan, (Abi 12)