Schulrecht und arbeit

Sehr geehrtes Team,

Folgende Situation. Ich mach derzeit eine Ausbildung zum Kfz mechatroniker und war mal 2 Wochen krank gewesen. In dieser Zeit schrieben wir eine Arbeit in der Schule. Als ich wieder in die Schule wollte am Montag sprang mein Auto nicht an da die Batterie komplett hin eR und ich keine 230 Euro zur hand hätte. Eine Busverbindung besteht nicht. Hab es meinem klassenlehrer am nächsten schultag auch erklärt. Bei der Zeugnissubergabe sah ich das der Lehrer mir einfach eine 5 gab. Nach einem Gespräch teilte mir nur mit das er kein attest vorliegen hätte. Am nächsten schulblock fand sich mein attest und dann meinte der Lehrer aufeinmal an dem Tag wo ich nicht kam wegen meinem Problem war der offiziele nachschreibetermin aber sowas gabst bei uns noch nie. Das doch eine Frechheit wo ist da bitte was offiziell wenn ich daruber nichtmal informiert war ? Was kann ich jetzt machen oder wohin kann ich mich wenden ? Ist der Lehrer in Recht ?

Hi,

für welchen Tag war das Attest - für den eigentlichen Termin oder für den Nachholtermin?

die Franzi

Der attest war für den richtigen festgelegten Termin und nicht von irgendeinem Ofiziellen Nachholtermin denn wir noch nie hatten oder es mir nie gesagt würde da und da schreibst nach.

Hi,

hab ich das jetzt richtig verstanden:

  1. Du warst zwei Wochen krank
  2. in diesen 2 Wochen habt ihr eine Arbeit geschrieben
  3. am ersten Tag, an dem du wieder gesund warst, bist du mit dem auto liegengeblieben
  4. im nächsten Schulblock „findet sich dein Attest“.
  5. zwischen dem Tag mit der Autopanne und dem Tag, an dem das Attest auftauchte, war ein Block praktische Ausbildung

Wenn das richtig ist: wann hast Du das Attest abgegeben, und bei wem?

die Franzi

Wenn das richtig ist: wann hast Du das Attest abgegeben, und
bei wem?

Moin! Moin!
Hier meine Anmerkung:
Du warst 2 Wochen krank und dann schaffst Du den Schulweg nicht?
Das wäre mir sehr peinlich!
Warum hast Du nicht im Sekretariat der Schule angerufen?
Gab es keine Möglichkeit per Handy eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren?
Die Ausbildungszeit soll ja auf das Berufsleben vorbereiten,
hak das als Erfahrung ab!
Viel Erfolg in der Ausbildung wünscht Dir
Dino

Hi,

ganz hab ichs immer noch ncit zusammen, aber mein Vorredner hat Recht.

Wenn Du ein ärztliches Attest hast, dann musst Du das so schnell wie möglich einreichen, gegebenenfalls per Post. Das Attest muss in der REgel am dritten Tag da sein (Also wenn der Montag der erste Tag ist, an dem Du krank bist, muss das Atest am folgenden Donnerstag in der Schulöe sein)

Wenn es nciht da ist, muss ews nicht mehr akzeptiert werden. So einfach ist das.

Was mich allerdings wundert ist, dass du eine 5 und keine 6 bekommen hast…

die Franzi