Hallo,
zwei Schülerinnen von mir (Mittelstufe) sollen ein kleines
Theaterstück vorführen. Den Text haben sie selber geschrieben.
Dieser wir vorab abgegeben und benotet. Auch die Darstellung
des Theaterstücks soll auch benotet werden. Meine Frage: Darf
ich die beiden Schülerinnen zu diesem Zweck filmen? Wenn ja:
Unter welchen Bedingungen? Selbstverständlich würde der Film
keinem anderen Zweck dienen als dem erneuten Sichten zu einer
fairen Benotung und würde lediglich von mir - wie eine KA -
aufbewahrt werden.
Insofern ist die Aufnahme OK, sie darf nur in der Schule verbleiben und muss natürlich -wie alle anderen Mittel zur Notenfindung - nach einem Jahr den Schülern übergeben oder vernichtet werden. Es stellt sich natürlich die Frage warum ein Lehrer nicht in der Lage ist die Leistung, mit Hilfe seiner Kriterien, an Ort und STelle zu bewerten. In der mündlichen Abiturprüfung steht man genau so vor dieser Situation, man kann sich natürlich mit dem Vorsitzenden und Protokollanten abstimmen, aber diese Abstimmung führt nicht immer zu einer eindeutigen Note!
Ich fand hierzu keine sichere Hilfe werden in den mir zur
Verfügung stehenden Gesetzestexten noch im Internet.
Konkret:
- Ist das Einverständnis der Schülerinnen notwendig? Dazu
muss man sagen, dass es sich um eine „GFS“ (in
Baden-Württemberg gleichwertig wie eine Klassenarbeit)
handelt.
Nein.
- Ist das Einverständnis der Eltern notwendig?
Nein, die Aufnahme gelangt ja nicht nach aussen und wird nach einem Jahr (Widerspruchsfrist für das Zeugnis) vernichtet.
- Soll ich es von der Schulleitung genehmigen lassen?
Ja, damit nicht irgendwelche blöde Eltern sich bei der Schulleitung beschweren, dass dieses Vorgehen ja in keinem Fall zulässig sei.
In der Schule sollte auch grundsätzlich geregelt sein, ob dieses Vorgehen OK ist. In meinen Augen ist diese Form der Notengebung problematisch, muss aber nicht problematisch sein, es ist meine Meinung.
Ebenso sollten die Grundsätze des Datenschutzes in der Schule geklärt werden. Frag einfach mal euren für Datenschutz zuständigen Kollegen, den muss es geben und der sollte sich auch um deine Frage kümmern.
Datenschutzgesetz und das ganze Brimborium regelt, ob und wie Daten nach aussen gelangen können und dürfen.
Allerdings verlangen zur Zeit fast alle Referendare, die SuS im Rahmen ihrer DUE aufnehmen die Zustimmung der Eltern. Allerdings geht diese Dokumentation ja nach aussen, da sie ja von anderen Refs in der Bibliothek eingesehen oder sogar entliehen werden kann.
Wenn man die Juristen in S, FR, KA und TÜ befragt, dann wird man sicher 5 oder noch mehr Antworten bekommen.
Deswegen: Frag den Chef, dann bist du immer auf der sicheren Seite.
In der Schulverwaltung Baden-Württemberg habe ich in der Datenbank nichts gefunden, ebenso nicht bei Landesrecht BW.
hth
MklMs
stv. Schulleiter an einem Gym in BW