Schulseits offiziell gecancelter feiertag

hallo!

in der klasse meiner tochter wurde ohne rücksprache mit den eltern für eine schulveranstaltung der eigentlich offiziell freie buß- und bettag für eine klasse gestrichen, die sollten kommen.
das ganze wurde wenige wochen vorher mitgeteilt.

ist das so durchsetzbar?

oder bedarf es nicht des einverständnisses der familien, womit es eine freiwillige sache wäre?

das würde mich mal interessieren,nachdem ich nicht bereit war, auf ein lange geplantes familienfest zu verzichten, zumal nicht gefragt, sondern beschlossen worden war.

kennt sich jemand aus?

grüße,
zahira

Halo Zahira,

in der klasse meiner tochter wurde ohne rücksprache mit den
eltern für eine schulveranstaltung der eigentlich offiziell
freie buß- und bettag für eine klasse gestrichen, die sollten
kommen.

Daraus schließe ich, daß Du in Sachsen lebst, denn das ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch frei ist.

das ganze wurde wenige wochen vorher mitgeteilt.

Ja, warum sollten sie es auch längerfristiger mitteilen.

Normalerweise ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen Pflicht, aber Feiertag ist Feiertag. Ob der Buß- und Bettag einen Ausnahmestatus hat oder nicht, das müßte das Schulgesetz Deines Bunceslandes sagen.
Aber da es ja nur eine Klasse betraf, scheint das nicht der Fall zu sein.

ist das so durchsetzbar?

Wenn die Eltern mitmachen und die, die sich das fragen erst nachträglich reagieren, offensichtlich schon.

oder bedarf es nicht des einverständnisses der familien, womit
es eine freiwillige sache wäre?

Das hättest Du früher klären müssen, denn da der Buß- und Bettag vorgestern war, wird die Veranstaltung - mit oder ohne Deine Tochter - stattgefunden haben. Sonst würdest Du die Frage so nicht und nicht zu diesem Zeitpunkt stellen.

das würde mich mal interessieren,nachdem ich nicht bereit war,
auf ein lange geplantes familienfest zu verzichten, zumal
nicht gefragt, sondern beschlossen worden war.

Wenn Dir der Buß- und Bettag - nicht nur einmalig wegen des Familienfestes - als freier Tag wichtig ist, dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du die zuständige Schulbehörde informierst und Dich an die evangelische Kirche wendest. Da diese sich dafür stark gemacht hat, daß dieser Feiertag in Sachsen beibehalten wurde, würde es mich wundern, wenn sie nicht tätig würden.

Was ist denn nun Deiner Tochter passiert, nachdem sie nicht teilgenommen hat?

Viele Grüße

Iris

Moin zahira,

das ganze wurde wenige wochen vorher mitgeteilt.

Hast Du diesen Vorlauf genutzt, um Rückfragen zu stellen, Deine langfristige Planung als Argument für eine Unterrichtsbefreiung Deiner Tochter eingebracht?

Z.B. finden auch Klassenfahrten durchaus mal über ein WE statt, da ist der So. auch nicht „schulfrei“.

Ein schönes WE.

Gruß Volker

Daraus schließe ich, dass du Bayern vergessen hast :smiley:

hallo iris,

.

Daraus schließe ich, daß Du in Sachsen lebst, denn das ist das
einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch frei ist.

nein, in bayern.
hier war es ein feiertag, zumindest für die schüler.

darum meine frage, noch einmal konkret:

Normalerweise ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Pflicht, aber Feiertag ist Feiertag.

genau darum geht es.
„feiertag ist feiertag“ geht vor?

oder gibt es eine schulrechtliche grundlage, das willkürlich zu ändern?

Wenn Dir der Buß- und Bettag - nicht nur einmalig wegen des
Familienfestes - als freier Tag wichtig ist, dann bist Du auf
der sicheren Seite, wenn Du die zuständige Schulbehörde
informierst und Dich an die evangelische Kirche wendest. Da
diese sich dafür stark gemacht hat, daß dieser Feiertag in
Sachsen beibehalten wurde, würde es mich wundern, wenn sie
nicht tätig würden.

Was ist denn nun Deiner Tochter passiert, nachdem sie nicht
teilgenommen hat?

ich wurde auf dem anrufbeantworter hingewiesen, dass dieser tag schulpflichtig war.
was soll ihr schon passiert sein, die entscheidung habe ja ich getroffen.
die lehrerin ist fanatisch bei dem thema, um das es an dem geraubten feiertag ging.
bei nächster gelegenheit wird das thematisiert werden und ich möchte gerne den schulrechtlichen hintergrund klären, wenn der eindeutig ist, kann ich ihr und mir die diskussion ersparen.

grüße,
zahira

Viele Grüße

Iris

hallo volker!

das ganze wurde wenige wochen vorher mitgeteilt.

Hast Du diesen Vorlauf genutzt, um Rückfragen zu stellen,
Deine langfristige Planung als Argument für eine
Unterrichtsbefreiung Deiner Tochter eingebracht?

nein, aus guten gründen nicht, weil da fanatismus im spiel ist.
da diskutiere ich ungerne und halte mich lieber an rechtliche grundlagen.denn argumente hätten nichts genützt, es wäre nur stressig gewesen.

Z.B. finden auch Klassenfahrten durchaus mal über ein WE
statt, da ist der So. auch nicht „schulfrei“.

das ist aber etwas anderes, als ein feiertag, und hat sicherlich auch eine andere grundlage.
zudem sind klassenfahrten nicht verpflichtend- soweit ich es weiss- an unserer schule sind sie es jedenfalls nicht.man darf gerne zu hause bleiben und eine andere klasse besuchen.
das macht natürlich keiner und damit kommt- freiwillig- jeder mit.
aber, es gibt nichts, was es nicht gibt:
in der klasse meiner tochter wurde eine klassenfahrt- auch ohne rücksprache mit den eltern- in die gesamten kommenden pfingstferien gelegt.
(weil es dafür auch gute gründe gibt, haben aber alle- notgedrungen dennoch- zugestimmt.über die art und weise ist trotzdem niemand erbaut.)

Ein schönes WE.

ja, das wünsche ich dir auch!

grüße,
zahira

Gruß Volker

In Bayern gibt es einen evangelischen Feiertag??? und überall sonst wird er abgeschafft? Das wird ja immer ungerechter! Aber wir hier im Norden finanzieren damit ja die Pflegeversicherung und das auch für die Bayern :wink:

In Bayern gibt es einen evangelischen Feiertag???

Frei haben aber nur Schüler, siehe http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-un… :

_Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt.

Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag.

Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit zum Kirchgang gegeben werden.

Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich ist.

Die Problematik der Kinderbetreuung am Buß- und Bettag ist dem Staatsministerium bekannt. Im Jahr 2005 wurden die Schulen durch das Staatsministerium schriftlich darüber informiert, dass Horte nicht flächendeckend zur Verfügung stünden bzw. am Buß- und Bettag nicht durchgängig geöffnet seien. Den Schulen wurde zudem freigestellt, „bei entsprechendem Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen zu organisieren; dabei könnte auch die Kooperation mehrerer Schulen hilfreich sein.“ Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass manche Schulen diese Möglichkeit aufgegriffen haben und eine entsprechende Betreuung an diesem Tag anbieten, teilweise in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern. Ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen besteht jedoch nicht._

Gruß
Kreszenz

Hallo,

Daraus schließe ich, daß Du in Sachsen lebst, denn das ist das
einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch frei ist.

Zumindestens auch in Berlin ist es Protestanten erlaubt zu Hause zu bleiben.

Ja, warum sollten sie es auch längerfristiger mitteilen.

Weil langfristig mitgeteilte Änderungen mit einem zusätzlichen kurzfristigen Reminder immer effektiver ist als kurzfristig etwas raus zu hauen.

Normalerweise ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Pflicht, aber Feiertag ist Feiertag. Ob der Buß- und Bettag
einen Ausnahmestatus hat oder nicht, das müßte das Schulgesetz
Deines Bunceslandes sagen.
Aber da es ja nur eine Klasse betraf, scheint das nicht der
Fall zu sein.

Wenn die Eltern mitmachen und die, die sich das fragen erst
nachträglich reagieren, offensichtlich schon.

Ja, und da relativiere ich mein Satz von vorhin: ein Paar Wochen vorher würde ich in so einem Fall durchaus als langfristig einstufen - es handelt sich ja hier nicht um eine Währungsreform, sondern um eine schulische Veranstaltung. Ich frage mich auch warum erst jetzt reagiert wurde.

Das hättest Du früher klären müssen, denn da der Buß- und
Bettag vorgestern war, wird die Veranstaltung - mit oder ohne
Deine Tochter - stattgefunden haben. Sonst würdest Du die
Frage so nicht und nicht zu diesem Zeitpunkt stellen.

Das sehe ich auch so.

Viele Grüße

Danke für die Info :smile: sehr interessant.
Langsam glaub ich den Leuten, die immer behaupten, dass in Bayern alles besser ist :wink:

Schönes Wochenende,
Johanna

Tja, und bis in die 70er Jahre wäre Dein Jammern gerechtfertigt gewesen. Aber seitdem hat Bayern das höchste BSP und finanziert seinerseits den Länderfinanzausgleich (mit wenigen anderen Ländern). Frage an die BWL: Wie kann es sein, dass die Menschen mit den meisten Feiertagen am produktivsten sind?

Gruß
Andreas

2 Like

Japp, die da oben sollen lieber froh sein dass wir „faulen“ Bayern ihnen die kohle hinten reinschieben :smiley:

Hi

Weil sie ausgeruhter und leistungsfähiger sind und weniger Burn Out erleiden?

Hat den BWLern nur noch niemand erzählt…

lg
Kate