Halo Zahira,
in der klasse meiner tochter wurde ohne rücksprache mit den
eltern für eine schulveranstaltung der eigentlich offiziell
freie buß- und bettag für eine klasse gestrichen, die sollten
kommen.
Daraus schließe ich, daß Du in Sachsen lebst, denn das ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch frei ist.
das ganze wurde wenige wochen vorher mitgeteilt.
Ja, warum sollten sie es auch längerfristiger mitteilen.
Normalerweise ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen Pflicht, aber Feiertag ist Feiertag. Ob der Buß- und Bettag einen Ausnahmestatus hat oder nicht, das müßte das Schulgesetz Deines Bunceslandes sagen.
Aber da es ja nur eine Klasse betraf, scheint das nicht der Fall zu sein.
ist das so durchsetzbar?
Wenn die Eltern mitmachen und die, die sich das fragen erst nachträglich reagieren, offensichtlich schon.
oder bedarf es nicht des einverständnisses der familien, womit
es eine freiwillige sache wäre?
Das hättest Du früher klären müssen, denn da der Buß- und Bettag vorgestern war, wird die Veranstaltung - mit oder ohne Deine Tochter - stattgefunden haben. Sonst würdest Du die Frage so nicht und nicht zu diesem Zeitpunkt stellen.
das würde mich mal interessieren,nachdem ich nicht bereit war,
auf ein lange geplantes familienfest zu verzichten, zumal
nicht gefragt, sondern beschlossen worden war.
Wenn Dir der Buß- und Bettag - nicht nur einmalig wegen des Familienfestes - als freier Tag wichtig ist, dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du die zuständige Schulbehörde informierst und Dich an die evangelische Kirche wendest. Da diese sich dafür stark gemacht hat, daß dieser Feiertag in Sachsen beibehalten wurde, würde es mich wundern, wenn sie nicht tätig würden.
Was ist denn nun Deiner Tochter passiert, nachdem sie nicht teilgenommen hat?
Viele Grüße
Iris