Schulsuspendierung ohne Klassenkonferenz?

Hallo!

Ich habe eine Frage, die mich beschäftigt. Folgender Sachverhalt besteht:

Im September wurde ein Schüler der 8. Klasse wegen Verstoß gegen die Schulordnung und die Verhaltensregeln der Schule für 5 Werktage vom Unterricht suspendiert. Dem voran erfolgte eine Klassenkonferenz mit Eltern, dem Schüler, Lehrern und Klassensprechern … wie im Schulgesetz vorgeschrieben.

Die Gründe der Suspendierung waren Fehlverhalten, Stören im Unterricht, sich nicht an Regeln halten, nicht mitarbeiten, kein Respekt Lehrern gegenüber und und und.

Die Eltern haben keinen Widerspruch eingelegt.

Gestern erhielten die Eltern am Nachmittag einen Anruf der Direktorin, in dem diese ihnen mitteilte, dass der Schüler ab heute wieder für 5 Schultage suspendiert ist. Der Grund dafür sind wieder die aufgezählten, also extremes Stören im Unterricht.

Die Eltern sind nun unsicher, ob die Schule so handeln darf. Das Schulgesetz sieht zwar eine Klassenkonferenz vor, bevor eine Ordnungsmaßnahme erteilt wird. Genügt diese eine Konferenz jedoch für alle Ordnungsmaßnahmen im ganzen Schuljahr? Muss jetzt damit gerechnet werden, dass der Schüler von heute auf morgen immer wieder suspendiert werden kann?

Es wäre schön, wenn hier jemand einen Tipp oder eine Meinung geben könnte. Das Bundesland ist Sachsen-Anhalt.

Viele Grüße Herzblume

Hallo!

Bitte teile doch das Bundesland mit, in dem sich das ganze abspielt. In Baden-Württemberg würde ich auf §90 Schulgesetz verweisen.

Gruß
MK

Hallo,

hat sie doch: Sachsen-Anhalt.

Gruss
Elke

PS: ich wuerde ueber das Kulusministerium nach dem Schulgesetz suchen und mich dort schlau machen

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Moin

Die Gründe der Suspendierung waren Fehlverhalten, Stören im
Unterricht, sich nicht an Regeln halten, nicht mitarbeiten,
kein Respekt Lehrern gegenüber und und und.

Na, as muss ja ein Herzchen sein!

Die Eltern haben keinen Widerspruch eingelegt.

Kann ch vestehen. :wink:

Gestern erhielten die Eltern am Nachmittag einen Anruf der
Direktorin, in dem diese ihnen mitteilte, dass der Schüler ab
heute wieder für 5 Schultage suspendiert ist. Der Grund dafür
sind wieder die aufgezählten, also extremes Stören im
Unterricht.

Die Eltern sind nun unsicher, ob die Schule so handeln darf.

Die Eltern sollten sich lieber mal eingehend mit ihrem Sprössling beschäftigen, das halte ich letztlich für konstruktiver.

Das Schulgesetz sieht zwar eine Klassenkonferenz vor, bevor
eine Ordnungsmaßnahme erteilt wird. Genügt diese eine
Konferenz jedoch für alle Ordnungsmaßnahmen im ganzen
Schuljahr? Muss jetzt damit gerechnet werden, dass der Schüler
von heute auf morgen immer wieder suspendiert werden kann?

Ich würd einfach mal davon ausgehen, dass da auf der Lehrerseite nicht lauter durchgeknallte Kokser sitzen, sondern dass es hinreichend Grund für diese Maßnahme gibt. Das sind doch keine Sadisten normalerweise, die wollen doch auch nur in Ruhe arbeiten.
Gruß,
Branden

setzen, 6!
Hallo,

es ging um eine Verfahrensfrage in einer Schulangelegenheit.
Deine Meinung ueber sich nicht kuemmernde Eltern (wo stand das?) darfst du haben, aber weiter bringt das niemand.

Elke

7 Like

OT
Hallo,

hat sie doch: Sachsen-Anhalt.

Stimmt,
mea culpa, …
ich bin ferienreif.

Keine Ahnung wie das in Sachsen-Anhalt ist, da dürfen die Spezialisten aus Sachsen-Anhalt ran.

Gruß

Hallo Herzblume,

das Schulgesetz Sachsen-Anhalts ist hier eindeutig. Ich zitiere aus §44 Absatz 3-5:

(3) Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn Schülerinnen oder Schüler

  1. gegen eine Rechtsnorm oder die Schulordnung verstoßen oder
  2. Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.

(4) Ordnungsmaßnahmen sind:

  1. der schriftliche Verweis,
  2. zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht von einem bis zu fünf Unterrichtstagen,
  3. Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  4. Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform,
  5. Verweisung von allen Schulen, wenn die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt wurde.
  1. Vor einer Ordnungsmaßnahme ist die Schülerin oder der Schüler zu hören, vor Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 4 Nr. 2 bis 5 ist den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Anhörung zu geben. In dringenden Fällen ist die Schulleitung befugt, die Schülerin oder den Schüler bis zur Entscheidung vorläufig vom Schulbesuch auszuschließen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schullebens nicht gewährleistet werden kann.

Zitiert nach http://st.juris.de/st/SchulG_ST_2005_P44.htm

Gruß sannah

Eklastic, die GRundschullehrerin, hat gesprochen.
Hi

es ging um eine Verfahrensfrage in einer Schulangelegenheit.
Deine Meinung ueber sich nicht kuemmernde Eltern (wo stand
das?) darfst du haben, aber weiter bringt das niemand.

Wenn man -wie du- nicht merkt, was hier wirklich relevant ist und was eben letztlich überhaupt nicht weiterführt, kann eigentlich nur auf diesem Grundschulniveau reagieren.
Gruß,
Branden

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Moin,

das wäre ja ein Unding, wenn ein befugter Mensch nicht die entsprechenden Mittel zur Katastrophenabwehr einsetzen dürfte.

Vorlauf zu einer Klassenkonferenz: ca. 14 Tage
Und in den zwei Wochen lässt Jan-Lasse kräftigst die Sau raus

Unser Kind ist König!
Pit

Hallo www-ler,

Manchmal wundert es mich, dass die Leute überhaupt noch den Mut haben eine Frage ins Forum zu stellen. Da möchte jemand Rat haben, schildert einen Sachverhalt und stellt eine klare Frage (in diesem Fall glücklicherweise formvollendet mit Anrede und Gruß). Und die Antworten? Mehr als 50% aller Expertenbeiträge klärt die Posterin erst einmal darüber auf, wie anmaßend sie eigentlich ist und wie schrecklich das Kind doch sein muss um das es da geht.

Hey, hier wurde eine einfache Frage gestellt. Die Posterin hat in keiner Weise geäußert ob sie für oder gegen einen Unterrichtsausschluss ist. Und ganz sicherlich hat sie nicht gesagt, dass das Kind, um das es geht, ein Engel ist und zu Unrecht beschuldigt wird. Sie hat lediglich die Vorliegenden Vorwürfe aufgezählt. Wertfrei.

Wir leben in einem Rechtsstaat. Jeder hat das Recht, auch wenn er was verbockt hat, dass bestimmte Verfahrenswege eingehalten werden und nur zuständige Einrichtungen handeln dürfen. Wenn ich mir unsicher wäre, ob dass bei einem mir Angehörigen (wenn das hier überhaupt der Fall ist) gewährleisted ist, dann würde ich mich doch auch erkundigen. Das muss doch möglich sein! Auch ohne dass sofort wieder der Vorwurf kommt, man würde die entsetzlichen Untaten des Kindes verherrlichen oder blind ignorieren.

Diese unterschwellige Angriffslust ist echt verbreitet hier im Forum (und in einigen anderen) und ich empfinde es manchmal als ganz schön ermüdend. Schön wäre mal wieder ein bisschen mehr konstruktive Kritik (und natürlich auch eigene/andere Meinungen äußern(und begründen) oder nachhaken, wenn es an Infos fehlt).

Viele Grüße von Kati

P. S. Herzblume, bin leider in BW, kann dir daher leider nicht mit Infos weiterhelfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Danke an Eklastic für die Unterstützung, an Sannah für die kompetente Antwort und Katharina für die klärenden Worte als Mod.

Mehr möchte ich hier nicht zu sagen. Ich werde mir jedoch überlegen, in Zukunft wieder im sogenannten „Expertenforum“ eine Frage zu stellen.

Viele Grüße Herzblume

daneben
Hallo,

ich bin keine Grundschullehrerin.
Deine Artikel, die du im Forum verstreust, sind oft sowas von daneben und für die Fragesteller nicht hilfreich (sie greifen sie lediglich an).
Für jemanden, der deine Berufsbezeichnung in der Vika stehen hat, ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis.

Elke

8 Like

Hallo,

sorry, dass ich auch nicht konkret weiterhelfen konnte - ich kenne mich in Schulrechtsangelegenheiten nur in Hessen auch.

Ich werde mir jedoch
überlegen, in Zukunft wieder im sogenannten „Expertenforum“
eine Frage zu stellen.

Bitte lass dich nicht abhalten.
Wenn man länger mitliest, weiß man meist schon, was man von bestimmten Postern zu halten hat. Einfach überlesen ist meist das Beste (aber schwer getan, ich weiß).
Und du hast ja am Ende die richtige, hilfreiche Antwort bekommen.

Obwohl ich nicht weiß, wie du zu den Eltern / dem Kind in Frage stehst, eine allgemeine Anmerkung: Es gibt wunderbare Eltern, die aus den verschiedensten Gründen mit großen Problemen zu kämpfen haben. Die vieles richtig machen und dennoch haben ihre Kinder Probleme, die oberflächlich denkende Menschen den Eltern als Schuld in die Schuhe schieben.
Obwohl ich keine Grundschullehrerin bin, habe ich an einer Grund- und Gesamtschule mit vielen Kindern und Eltern zu tun und weiß, wie schwer es für Eltern sein kann, wenn das Kind Probleme hat oder auch selber macht. Manchmal mag ein Wachrüttler für die Eltern angebracht sein, aber im Allgemeinen hilft man ihnen mit Verständnis und aktivem Rat wesentlich besser.

Gruß
Elke

2 Like

voll daneben

ich bin keine Grundschullehrerin.

Weiß ich. Aber du benimmst dich so.

Deine Artikel, die du im Forum verstreust, sind oft sowas von
daneben und für die Fragesteller nicht hilfreich (sie greifen
sie lediglich an).

Im Gegenteil. Meine Artikel sind oft zielführender, pragmatischer und letztlich hilfreicher als irgendwelche theoetischen Erörterungen.

Für jemanden, der deine Berufsbezeichnung in der Vika stehen
hat, ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis.

Warum versuchst du nict e n d l i c h einmal deine eigenen querulatorischen Persönlichkeitsdefizite aufzuarbeiten. Es ist imho höchste Zeit dazu, nachdem du hier massenweise die Leue mit deinen abartigen Bemerkungen verärgerst.

5 Like

Um dir sachlich zu antworten:
Ich habe nichts über ab und zu provokante Anmerkungen.
Aber in dem UP stand nichts davon ,dass sich die Eltern nicht kümmern würden. Es wurde konkret nach einer Schulrechtsregelung gefragt. Es wurde noch nicht mal angemerkt, was man mit dieser Information machen würde (vielleicht ist die UP gar die Lehrerin, die wissen will, ob die Reaktion von Schulseite angreifbar ist).
DAS habe ich an deiner Antwort bemängelt und es fällt mir auch auf, dass du öfter solche unbedachten Rundumschläge austeilst und, wenn man dich darauf aufmerksam macht, dass dies keine Hilfe darstellt, dich beleidigt darauf zurückziehst, dass solche Postings hilfreich sein könnten.
Ich bezweifle das.

Elke

5 Like

Ich bezweifle das.

Das kannst du gern.
Mene Erfahrung ist anders.

1 Like

Hi,

Im Gegenteil. Meine Artikel sind oft zielführender,
pragmatischer und letztlich hilfreicher als irgendwelche theoetischen Erörterungen.

das hoffst du nur. Ich kann Elke nur zustimmen, für deinen Berufsstand schreibst du erstaunlich unsensibel und in meinen Augen auch unseriös.

Gruß
Cess

13 Like

Hallo Elke,

es tat gut, das zu lesen. Es ist genauso, wie du schreibst.

LG Herzblume

Ich habe neulich ein Buch gelesen mit dem schönen Titel"Psychologie im Klassenzimmer". Dabei habe ich Bauklötze gestaunt, inwieweit die Schule sprich Lehrpersonal selbst am Fehlverhalten eines Schülers involviert ist.
Verhält sich ein Schüler derart unangemessen, dann ist das ein einziger Hilferuf endlich mal ernst genommen zu werden.
Wenn man also davon ausgeht, dass die Eltern schon mit allen ihren Möglichkeiten an das Kind hin gewirkt haben, dann sehe ich schon die Möglichkeit, dass in der Schule enorm was schief läuft.
Gibt es denn keinen Schulsozialarbeiter? Wurde ein Schulpsychologe kontaktiert?
Ansonsten würde ich als Schulleitung, selbst wenn die Gesetze es so vorsehen(wie alt sind die eigentlich?) eine humanere Lösung suchen.
Denn ein ständiger Schulausschluß bringt dem Jungen ja schlußendlich auch nicht viel, außer Unterrichtsausfall, der ihn alleine benachteiligt.
Also liebe Schulleiter und Lehrer, dieses Thema, unflätige Schüler und ungebührliches Verhalten wird euch noch lange begleiten, also warum sich nicht mal schlau machen was noch helfen könnte als Strafen und Verbote??

Ich habe neulich ein Buch gelesen mit dem schönen
Titel"Psychologie im Klassenzimmer". Dabei habe ich Bauklötze
gestaunt, inwieweit die Schule sprich Lehrpersonal selbst am
Fehlverhalten eines Schülers involviert ist.
Verhält sich ein Schüler derart unangemessen, dann ist das ein
einziger Hilferuf endlich mal ernst genommen zu werden.
Wenn man also davon ausgeht, dass die Eltern schon mit allen
ihren Möglichkeiten an das Kind hin gewirkt haben, dann sehe
ich schon die Möglichkeit, dass in der Schule enorm was schief
läuft.
Gibt es denn keinen Schulsozialarbeiter? Wurde ein
Schulpsychologe kontaktiert?
Ansonsten würde ich als Schulleitung, selbst wenn die Gesetze
es so vorsehen(wie alt sind die eigentlich?) eine humanere
Lösung suchen.

Die Idee externe Berater wie Soz.Päd., Psychologe oder Vertrauenslehrer einzuschalten halte ich für sehr gut. Zum Einen sind die Fronten in diesem Fall sicher zu verhärtet um Kompromisse wirklcih suchen zu wollen, zum anderen sind o.g. Personen oft gut trainiert in Gesprächsführung und Konfliktmanagmement.

Denn ein ständiger Schulausschluß bringt dem Jungen ja
schlußendlich auch nicht viel, außer Unterrichtsausfall, der
ihn alleine benachteiligt.

Naja, der Schulausschluss soll ihm ja auch nichts bringen, sondern in erster Linie Mitschüler, Unterricht und Lehrer schützen. Außerdem fehlt ihm die Bühne für seine Störungen. Eine harte Konsequenz in jedem Fall.

Wenn es einmal so weit gekommen ist, sind Wege zurück in die Normalität schwer zu finden. Sinnvoller ist es, Überlegungen anzustellen, wie Schulausschlüsse im Vorfeld vermieden werden können. Hier ist aber die Zusammenarbeit aller Beteiligten (Lehrer, Schüler, Eltern) erforderlich.