Hallo!
Ich habe eine Frage, die mich beschäftigt. Folgender Sachverhalt besteht:
Im September wurde ein Schüler der 8. Klasse wegen Verstoß gegen die Schulordnung und die Verhaltensregeln der Schule für 5 Werktage vom Unterricht suspendiert. Dem voran erfolgte eine Klassenkonferenz mit Eltern, dem Schüler, Lehrern und Klassensprechern … wie im Schulgesetz vorgeschrieben.
Die Gründe der Suspendierung waren Fehlverhalten, Stören im Unterricht, sich nicht an Regeln halten, nicht mitarbeiten, kein Respekt Lehrern gegenüber und und und.
Die Eltern haben keinen Widerspruch eingelegt.
Gestern erhielten die Eltern am Nachmittag einen Anruf der Direktorin, in dem diese ihnen mitteilte, dass der Schüler ab heute wieder für 5 Schultage suspendiert ist. Der Grund dafür sind wieder die aufgezählten, also extremes Stören im Unterricht.
Die Eltern sind nun unsicher, ob die Schule so handeln darf. Das Schulgesetz sieht zwar eine Klassenkonferenz vor, bevor eine Ordnungsmaßnahme erteilt wird. Genügt diese eine Konferenz jedoch für alle Ordnungsmaßnahmen im ganzen Schuljahr? Muss jetzt damit gerechnet werden, dass der Schüler von heute auf morgen immer wieder suspendiert werden kann?
Es wäre schön, wenn hier jemand einen Tipp oder eine Meinung geben könnte. Das Bundesland ist Sachsen-Anhalt.
Viele Grüße Herzblume