Hallo,
Das ist geregelt in der multilateralen Versetzungsordnung.Von RS Klasse 5 kann ins Gymnasium Klassse 6 gewechselt werden.
“In den Klassen 5 und 6 ist der Übergang in das Gymnasium möglich, wenn der Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note »befriedigend« erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0 erreicht hat. “
Den vollständigen Wortlaut hier:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1cia/p…
Rede mit den Fachlehrern und der aufnehmenden Schule, insbesondere was die zweite Fremdsprache betrifft.
Gruß