Schulunfall Fahrtkosten

Hallo,

ein Schüler hatte im Sportunterricht einen Unfall und muss für sechs Wochen einen Gips tragen. Wer ist nun zuständig dafür, dass er jeden Tag in die Schule und zurück gefahren werden kann? Die Unfallkasse? Und ist es überhaupt möglich, dort eine Kostenübernahme zu beantragen oder muss das nun privat organisiert werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße, Gertz.

Hoi.

Der Arzt hat grundsätzlich die Schulfähigkeit bescheinigt? Dann muss auch ein Schüler zu sehen, wie er in die Schule kommt - so wie sonst vor oder nach dem Unfall ja auch.

Einen Anspruch hat man nicht, aber ein Gespräch mit der zuständigen Unfallkasse könnte die bewegen einen Zuschuß zu gewähren, z.B. nach §35, §39 Abs.2 oder §44 SGB VII für eine Monatskarte des ÖPNV.

Ciao
Garrett

Hallo,

danke für die Antwort. Ich hatte gehofft, dass die Unfallkasse Taxikosten übernehmen würde. Ein Zuschuss für den Nahverkehr würde nichts nutzen, da die Haltestelle zu weit entfernt ist und das Bein ja geschont werden soll.

Grüße, Gertz.