Schulunfall - was ist zu tun?

Hallo!
Wieder einmal ist in der Klasse meines Sohnes ein Kind verunglückt. Diesmal passierte es in der Pause, da ist ein Junge gestolpert und hat sich eine Platzwunde über der Augenbraue zugezogen. Seine Brille ging kaputt.
Die Lehrer haben die Wunde mit einem Pflasterstreifen zusammengeklebt und das Kind nach vorherigem Anruf in Begleitung von einigen Klassenkameraden zu Fuß nach Hause geschickt.
Meine Frage ist nun: ist das rechtens oder hätte man sicherheitshalber einen Krankenwagen rufen müssen?
Ich habe den Eindruck, dass die Möglichkeit, einen Krankenwagen zu rufen, an dieser Schule abgelehnt wird. Da wird ein Kind mit ausgeschlagenem Schneidezahn erst gesäubert und umgezogen und dann erst die Mutter geholt, während der Zahn falsch gelagert wurde (mein früheres Posting), ein anderes Kind wird mit ausgerenktem Zeh nach Hause geschickt, wieder ein anderes mit gebrochenem Bein…
Gibt es nicht eine Richtlinie, die regelt, was im Fall eines Schulunfalls zu tun ist?
Danke und viele Grüße
Ulla

Die Lehrer haben die Wunde mit einem Pflasterstreifen
zusammengeklebt und das Kind nach vorherigem Anruf in
Begleitung von einigen Klassenkameraden zu Fuß nach Hause
geschickt.

Ich denke, wenn das Kind eine Platzwunde hat, kann man es doch keinstenfalls nach Hause zu Fuß!!! schicken. Es steht doch dann auch sicher unter Schock. Wenn dann hätte die Mutter oder der Vater oder sonst jemand vertrautes das Kind doch wohl von der Schule abholen gemusst.

Meine Frage ist nun: ist das rechtens oder hätte man
sicherheitshalber einen Krankenwagen rufen müssen?

Also, bei einer Platzwunde muss kein Krankenwagen gerufen werden, aber man darf das Kind auch nicht so nach Hause schicken.

Gibt es nicht eine Richtlinie, die regelt, was im Fall eines
Schulunfalls zu tun ist?

Also, eine direkte Regelung gibt es nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob ein Krankentransport notwendig ist. Wenn das Bein natürlich gebroche ist und niemand da ist, der das Kind abholen kann, dann ist wohl ein Krankenwagen nötig.
Tschüs
Fee

Wenn das Bein natürlich gebroche ist und niemand da ist, der
das Kind abholen kann, dann ist wohl ein Krankenwagen nötig.

der ist immer nötig!!
ich lass doch jmd mit einem gebrochenen bein nicht von ungeschulten leuten, die es vielleicht noch flasch lagern wegbringen, wenn ich ein telefon habe und ein krankenwagen herkommen kann!!
ansonsten ist das eine ziemliche grauzone mit dem heimbringen und/oder ärztlich versorgen lassen.

aber als lehrer mit einer aufsichts- und sorgfaltspflicht gegenüber den eltern gehe ich doch nummer sicher!

Erklärung und zwei Links
Hallo Ulla!

An der Schule Deines Sohnes scheint man daran interessiert zu sein, dass Schulunfälle nicht aktenkundig werden…jedenfalls ist das meine Vermutung!

Generell sollte bei Schulunfällen größeren Ausmaßes, und dazu zähle ich sowohl einen ausgeschlagenen Zahn als auch eine Platzwunde, noch dazu am Auge, IMMER ein Arzt aufgesucht werden.
Auch im Zweifelsfall, wenn man sich als Lehrer nicht wirklich sicher ist!

Beim Arzt/Krankenhaus sollte man IMMER sagen, dass es sich um einen Schulunfall handelt, denn schließlich gibt es eine Versicherung die diese Schulunfälle aus öffentlichen Geldern bezahlt. (Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband)

Das setzt allerdings einen Prozess in Gang, den die Schulen nicht so gerne sehen.
Es wird der Unfallhergang protokolliert, und Ross und Reiter genannt.

Schließlich gibt es auch mögliche Folgeschäden, für deren Behandlungen etc. die „Schulversicherung“ einsteht.

Was ich nicht verstehen kann ist, dass die Eltern des betroffenen Schülers sich nicht über die seltsame Vorgehensweise der Schule wundern!!

Käme mein Kind in Begleitung von Klassenkameraden mit Platzwunde und kaputter Brille nach Hause, wäre ich damit ganz und gar nicht einverstanden.
Wir leben im Zeitalter der Telefone und Handys, und da man von außen nie erkennen kann WAS nun alles verletzt ist, darf man m.E. niemals das Kind einfach in Begleitung anderer Kinder nach Hause schicken.

Der bessere und korrekte Weg wäre, die Eltern anzurufen und sie über die Vorgehensweise bei Schulunfällen, zu denen auch der Schulweg zählt, zu informieren und sie zu bitten, ihr Kind abzuholen.

Hier noch ein paar Infos zum Verhalten bei Schulunfällen:

http://www.leu.bw.schule.de/bild/ver-schu.html#Geset…

Und zu Unfallversicherungsträgern der Schulen:

http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php/_…

Angelika

Hallo Angelika,

herzlichen Dank für deine Antwort, genau das wars, was ich wissen wollte.

Genau so habe ich auch die Eltern des Jungen mit der Platzwunde beraten, das allerdings nur auf dem Anrufbeantworter (sie waren wahrscheinlich währenddessen beim Arzt). Sie haben sich bisher noch nicht gemeldet.

Dochdoch, die Eltern wundern sich, deswegen werde ich das Thema auch auf der nächsten Elternratssitzung ansprechen. Ein offener Brief an Kollegium und Schulleitung wegen des Verhaltens bei der Sache mit dem ausgeschlagenen Zahn hat außer allegmeinem Bedauern noch nicht mal zu einem Eintrag ins „Schulunfallbuch“ geführt.

Viele Grüße
Ulla

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Hallo Ulla!

Sicher haben es die Lehrer nicht leicht, wenn sie in den Pausen mehr als nur einen Sack voll Flöhe zu hüten haben.
Aber bei allem Verständnis dafür, Unfälle gehören fachmännisch abgeklärt!
Warum die Schulen sich manchmal so zieren wegen der Unfallmeldungen, das mag erstmal am Papierkram liegen, möglicherweise aber auch daran, dass sich an einigen Schulen die Unfälle häufen und sich niemand gerne schwarz auf weiß damit konfrontiert sieht.

Mach Dich am Elternabend darauf gefasst, dass dieser Tagesordnungspunkt ungern behandelt wird.

Angelika

Hallo Ulla,

Wieder einmal ist in der Klasse meines Sohnes ein Kind
verunglückt. Diesmal passierte es in der Pause, da ist ein
Junge gestolpert und hat sich eine Platzwunde über der
Augenbraue zugezogen. Seine Brille ging kaputt.
Die Lehrer haben die Wunde mit einem Pflasterstreifen
zusammengeklebt und das Kind nach vorherigem Anruf in
Begleitung von einigen Klassenkameraden zu Fuß nach Hause
geschickt.

Wenn die Eltern genickt haben ist das ja soweit so gut.

Meine Frage ist nun: ist das rechtens oder hätte man
sicherheitshalber einen Krankenwagen rufen müssen?

Das kommt auf die Verletzung an, als Elternteil wurd ich mein Kind aber selber abholen. Bei lebensbedrohlichen Verletzungen ist aber klar da gehört der Notarzt gerufen, der alles weitere einleitet.
Nachteil für die Schule ist dann wohl allerdings das der Arzt sein kommen an den Verband der Gemeindeversicherer melden muss und somit die Schule die Unfallmeldung innerhalb von drei Tagen machen muss.

Ich habe den Eindruck, dass die Möglichkeit, einen
Krankenwagen zu rufen, an dieser Schule abgelehnt wird. Da
wird ein Kind mit ausgeschlagenem Schneidezahn erst gesäubert
und umgezogen und dann erst die Mutter geholt, während der
Zahn falsch gelagert wurde (mein früheres Posting), ein
anderes Kind wird mit ausgerenktem Zeh nach Hause geschickt,
wieder ein anderes mit gebrochenem Bein…

Das warum hab ich oben schon angesprochen, und um mal die Sache mit dem gebrochenen Bein aufzunehmen man könnte hier ja schon fast unterlassene Hilfeleistung unterstellen. Der Grund dafür liegt wohl in der Statistik für Schulunfälle, das scheint wie ein kleiner Wettbewerb unter den Schulen zu sein. Man spekuliert wohl darauf das die Eltern nicht bei allen Unfällen zum Arzt gehen, zB bei Beulen, Schürfwunden usw. Dabei kann schon bei einer harmlosen Schürfwunde eine gefährliche Entzündung entstehen, wohl gesagt kann.
Das festhalten des Schulunfalls dient auch dazu Spätfolgen abzusichern zB. bei einer nicht erkannten Gehirnerschütterung usw.
Also es ist allen Eltern zu raten jede Verletzung die in der Schule passiert ist ärztlich abzuklären und hierbei darauf hinweisen das es in der Schule passiert ist. Nimmt der Arzt es dann als Schulunfall auf muss man dies der Schule umgehend mitteilen. So ist man immer auf der richtigen Seite.

Gibt es nicht eine Richtlinie, die regelt, was im Fall eines
Schulunfalls zu tun ist?

Dazu wurde schon ja was gesagt.Übrigends darfst Du die anderen Eltern gerne informieren über die Rechtslage und angebrachte Verhaltensregeln, normalerweise sollte dies die Schule tun. Spätestens im Fall der Fälle mit einem Merkblatt (*gg* ich hab auch schon eins Zuhause, war aber nicht so schlimm)
Kann mich errinnern das die Schule mir freigestellt hat ob ich mit meinem Sohn zum Arzt geh oder nicht, nur wenn sollte ich unbedingt bescheid sagen. Ach ja danach hab ich mal den Schuljahresbericht in die Finger bekommen wo extra auf die niedrigen Unfallzahlen hingewiesen wurde, der Satz lautete ungefähr so das unsere Schule die niedrigste Unfallstatistik im Kreis hatte. Wobei natürlich nur gemeldete Unfälle in die Statistik fließen!!!

Gruß
Andrea