Vorsicht!
Was eine freiberufliche Tätigkeit ist, steht in § 18 Abs 1 EStG.
Lass Dir da keinen Bären aufbinden. Wer selbständig tätig ist, betreibt ein Gewerbe, wenn sein Beruf nicht zu den in § 18 Abs 1 EStG aufgeführten Berufen zählt oder einem von diesen Berufen ähnelt, und wenn er nicht Land- oder Forstwirtschaft betreibt. Der Begriff der „Freelance“-Tätigkeit ist nirgendwo im deutschen Steuer- oder Zivilrecht oder in der Gewerbeordnung genannt, es gibt im deutschen Recht keine „Freelance“-Tätikgkeit, die etwas anderes ist als ein stehendes Gewerbe.
Bitte, bitte sag nie mehr „absetzen“ - man sieht an dieser Stelle, dass dabei nur Huddel herauskommt. Ich habe nur geschrieben, an welcher Stelle Du diese Ausgaben steuerlich geltend machen kannst: Nämlich nicht als Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern als Betriebsausgaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. D.h. ESt-Erklärung mit Anlage G und Anlage EÜR, mit allem und bissle scharf.
Die Hoffnung, damit „irgendwie“ Geld zu verdienen, reicht allerdings nicht aus, um plausibel darzulegen, dass Gewinnerzielungsabsicht besteht. Du solltest schon in der Lage sein zu zeigen, wo und wie Du Deine Kunden abholen möchtest, wie Du sie dazu bringen möchtest, zu Dir statt zum Wettbewerb zu kommen, wie Du die Honorare gestalten möchtest - und auf der anderen Seite, wie sich Deine Betriebsausgaben gestalten werden. Und ja, natürlich gehören Reisekosten dazu - mit etwas Phantasie und Geschick vielleicht die letzte Möglichkeit, Betriebsausgaben kreativ zu gestalten.
So oder so wird es sinnvoll sein, dass Du bei der IHK einen Existenzgründerkurs besuchst - die sind zeitlich recht kompakt gestaltet, also auch für Berufstätige geeignet, und enthalten sehr viele wichtige Dinge, die den Rahmen hier sprengen würden und die ganz wichtig sind, um nicht von vornherein auf die Nase zu fallen.
Schöne Grüße
MM