Schulung aus Österreich privat steuerlich absetzen?

Hallo liebe alle, ich möchte gerne eine (online) Weiterbildung machen, die allerdings aus Österreich kommt. Die Rechnung kommt von einer österreichischen Firma, mit TÜV Austria Zertifikat, ISO 9001:2015. Er meinte, ich könne diese Rechnung als Weiterbildung auch bei meiner deutschen Einkommensteuer absetzen. Ich konnte so schnell aber auf google nichts finden. Dort fand ich nur Aussagen zu ausländischen Rechnungen B2B. Aber ich bin Privatkunde. Weiß jemand von euch dazu mehr und kann es mir erklären? Kann ich das tatsächlich auch, wie bei einer deutsche Schulung, von meiner Einkommenssteuer absetzen?

Danke und LG, Jasmin

Servus,

bitte vergiss das Wort „absetzen“ im Zusammenhang ESt schnell wieder. Das ist ein Signalwort für unseriöse Quellen.

Kosten einer beruflichen Fortbildung können bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sie nicht als sog. „Mischaufwand“ auch die allgemeine Lebensführung betreffen.

Es ist dabei gleichgültig, wer die Leistung erbringt - viel wichtiger ist der Inhalt. Wenn ein technischer Assistent in der Seifenherstellung in Aleppo in die Geheimnisse der dortigen Seifensiederei eingeweiht wird, können das natürlich genauso Werbungskosten sein, wie wenn ein LKW-Fahrer bei der Fahrschule Beutner eine Modulschulung macht.

Wenn ein Ladendetektiv, der in D arbeitet, sich in AT in Feinheiten der österreichischen Strafprozessordnung unterweisen lässt, sind das für ihn keine Werbungskosten, aber nicht wegen Österreich, sondern weil ihm das für seine Tätigkeit nichts nützt.

Schöne Grüße

MM

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Danke dir!
In diesem Zusammenhang geht es wohl eher um eine Umschulung (nicht im klassischem Sinne).
Ich nehme mal ein Beispiel , welches bei mir nicht zutrifft, sondern nur als Beispiel gelten soll: Ich arbeite als überdurchschnittlich gut verdienende Fleischereifachverkäuferin - Angestellte und möchte eine Ausbildung als Nageldesignerin - freiberuflich machen. Gehen wir mal, für diesen Fall, davon aus, dass diese Ausbildung online gemacht werden könnte, allerdings von einer österreichischen Firma in Rechnung gestellt wird. Gehen wir von einer Summer 6.000 Euro aus. Kann ich diese Summe bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen und bekomme davon etwas zurück?

Servus,

ja, aber nicht als Werbungskosten. Es geht da bereits um Betriebsausgaben zu der künftigen selbständigen (nicht: freiberuflichen) Tätigkeit - wie alles, was Du im Vorfeld in diesem Zusammenhang bereits an Kosten hast.

Bei der Veranlagung zur ESt wirst Du dann erstmal gebeten werden, Dein Konzept zu erläutern und zu zeigen, dass Du das Nagelstudio mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst. Dann wird - falls das plausibel dargelegt wird - der Einkommensteuerbescheid (mit entsprechender Erstattung) vorläufig betreffend die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergehen, weil vorab die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann.

Schöne Grüße

MM

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Ganz lieben Dank für deine Mühe!
Tatsächlich meine ich freiberuflich /Freelance, ohne Gewerbeanmeldung, aber trotzdem völlig legal.
Während der ersten 1-2 Jahre der Freelance-Tätigkeit gehe ich davon aus, noch weiterhin angestellt zu bleiben. Ich dachte eigentlich, dass ich die Schulung absetzen könnte. Klingt irgendwie nicht so :frowning:
Nehmen wir das Beispiel: ich bin in der Logistik im Büro angestellt, und lerne nun neu UX Design. In der Hoffnung zukünftig von zu Hause aus, als Freelancer, mein Geld zu verdienen. Komplett andere Richtung, trotzem Weiterbildung? Umschulung? Sonderausgaben? Werbekosten?
Schulung von einer österreichischen Firma, allerdings von zu Hausen aus (in Deutschland), keine Reisenkosten usw.

Vorsicht!

Was eine freiberufliche Tätigkeit ist, steht in § 18 Abs 1 EStG.

Lass Dir da keinen Bären aufbinden. Wer selbständig tätig ist, betreibt ein Gewerbe, wenn sein Beruf nicht zu den in § 18 Abs 1 EStG aufgeführten Berufen zählt oder einem von diesen Berufen ähnelt, und wenn er nicht Land- oder Forstwirtschaft betreibt. Der Begriff der „Freelance“-Tätigkeit ist nirgendwo im deutschen Steuer- oder Zivilrecht oder in der Gewerbeordnung genannt, es gibt im deutschen Recht keine „Freelance“-Tätikgkeit, die etwas anderes ist als ein stehendes Gewerbe.

Bitte, bitte sag nie mehr „absetzen“ - man sieht an dieser Stelle, dass dabei nur Huddel herauskommt. Ich habe nur geschrieben, an welcher Stelle Du diese Ausgaben steuerlich geltend machen kannst: Nämlich nicht als Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern als Betriebsausgaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. D.h. ESt-Erklärung mit Anlage G und Anlage EÜR, mit allem und bissle scharf.

Die Hoffnung, damit „irgendwie“ Geld zu verdienen, reicht allerdings nicht aus, um plausibel darzulegen, dass Gewinnerzielungsabsicht besteht. Du solltest schon in der Lage sein zu zeigen, wo und wie Du Deine Kunden abholen möchtest, wie Du sie dazu bringen möchtest, zu Dir statt zum Wettbewerb zu kommen, wie Du die Honorare gestalten möchtest - und auf der anderen Seite, wie sich Deine Betriebsausgaben gestalten werden. Und ja, natürlich gehören Reisekosten dazu - mit etwas Phantasie und Geschick vielleicht die letzte Möglichkeit, Betriebsausgaben kreativ zu gestalten.

So oder so wird es sinnvoll sein, dass Du bei der IHK einen Existenzgründerkurs besuchst - die sind zeitlich recht kompakt gestaltet, also auch für Berufstätige geeignet, und enthalten sehr viele wichtige Dinge, die den Rahmen hier sprengen würden und die ganz wichtig sind, um nicht von vornherein auf die Nase zu fallen.

Schöne Grüße

MM

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