Schulung selbstbezahlen und Urlaub nehmen müssen?

Hallo,

nein:

schön, dass du wenigstens hier zugibst, Unsinn geschrieben zu haben.

Der Unsinn stammt von ramses90

Zitat:

Erst ab 9 Fahrgastplätzen + Fahrerplatz ist der Busführerschein fällig. ramses90

Fahrgastplätze sind nämlich alle Plätze , also Sitz-und Stehplätze
Dieses gilt aber erst ab 19.Januar 2013 ( 3. EG-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG).

Für alle davor ausgestellten Fahrerlaubnisse bleibt die alte Regelung, wie von mir genannt, weiterhin gültig.

h) Klasse D1: Kraftwagen, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge höchstens 8 m beträgt …

j) Klasse D: Kraftwagen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind …

Geh endlich!

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…dir.
hör auf, wildes zeug zu behaupten, lies nach, was du zu wissen glaubst und zitiere das, auf was du dich angeblich beziehst.
guido hat genau das getan und dir bewiesen, dass du unsinn erzählst.

abgesehen davon, dass es hier gar nicht um den busführerschein geht, wie sogar dir mittlerweile klar sein sollte.

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Hallo Guido,

ich weiß jetzt nicht recht ob ich auf dem falschen Pfad bin, aber im MTV der Bewachung steht folgendes:

§11 Unterricht abs. 2:

Die Kosten für das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO trägt der Arbeitnehmer.

Danach müßte er es selber zahlen.
Oder bin ich vollkommen auf dem Holzweg?

Grüße RS99

Hi!

Abgesehen davon, dass der MTV in Hamburg nur für den Vergütungsteil allgemeinverbindlich ist und somit eine Anwendbarkeit geprüft werden müsste …

Das mag (und wird!) zutreffend sein, wenn es von vornherein um eine Beschäftigung in dem Bereich ging.

Wenn der AG nach 4 Jahren (!) auf einen Mitarbeiter zukommt und den Arbeitsvertrag bezüglich des Aufgabengebiets ändern will, sieht es anders aus.

VG
Guido

Danke