Hallo
ich arbeite seit knapp vier Jahren in meiner Firma, im Wach und Sicherheitsdienst. Jetzt wollen sie das ich eine Schulung mache für den Paragraph 34a Schein. Laut Firma soll ich die 400 Euro die der Schein kostet selbst zahlen und muss in der Zeit wo die Schulung stattfindet auch noch Urlaub nehmen. Angemeldet haben sie mich bereits dafür ohne das vorher mit mir abzusprechen.Ist das wirklich rechtens?
Hallo,
wenn überhaupt Urlaub, dann würde ich das Thema Bildungsurlaub ansprechen, aber auf keinen Fall den Jahresurlaub, der ja der Erholung und nicht der Fortbildung dienen soll.
Bei Wikipedia steht u. a. „Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nur durch die IHK durchgeführt und stellt die grundsätzliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe dar.“, also kann ich mir gut vorstellen (ich weiß es jedoch nicht!), dass die Firma das grundsätzlich verlangen kann, dass du die Prüfung ablegst, aber das müssten sie dir „eigentlich“ auch schon bei der Einstellung gesagt haben, dass die Prüfung notwendig ist.
Gruß
Christa
Hi!
Der Arbeitgeber will das, der Arbeitgeber hat Dich angemeldet, also muss der Arbeitgeber das auch bezahlen und Dich für die Zeit auch vergüten, ebenso muss er etwaige Reisekosten erstatten.
Es kann evtl. eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, wenn Du „zu früh“ nach der Fortbildung das Unternehmen verlässt, allerdings gilt hier zunächst einmal (wie so oft): Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.
VG
Guido
Ich arbeite auf einem Container Terminal wo wir mehrere Posten haben. Bislang habe ich nur als Shuttlefahrerin gearbeitet und dafür ist der Schein nicht nötig. Nun wollen sie mich auch auf andere Posten einsetzen und da ist dieser Schein von nöten.
Hi
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mir das schon gedacht das es doch nicht rechtens sein kann meinen Urlaub dafür in Anspruch nehmen zu müssen. Ich habe ja laut Arbeitgeber noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen aber dann kommt am ende des Monats gar nichts bei raus. Das kann doch auch nicht in Ordnung sein oder?
Hallo,
Guido hat doch vollständig geantwortet. Da brauchst Du Dir auch keine Gedanken über unbezahlten Urlaub zu machen.
&Tschüß
Hi,
ich wollte nur alle Möglichkeiten ausschliessen bevor ich mich mit meinem Arbeitgeber auseinandersetze und ich nicht nachher doof da stehe.
Aber dankeschön.
MfG
Dann hast du aber einen ziemlich dreisten Arbeitgeber.
Es ist doch gar nicht rechtens seine Jahresurlaub für eine Schulung zu nehmen und dazu kommt noch, dass du die Kosten übernehmen sollst?
Da würde ich auf jeden Fall nochmal mit dem Vorgesetzten sprechen.
Falls dieser sich quer stellt, wende dich am besten an den Betriebsrat - wenn es einen gibt.
Hallo,
das:
Es kann evtl. eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, wenn Du
„zu früh“ nach der Fortbildung das Unternehmen verlässt, allerdings gilt
hier zunächst einmal (wie so oft): Wer die Musik bestellt, muss sie
auch zahlen
ist Quatsch, weil der AG den AN nämlich gar keine 4 jahre hätte arbeiten lassen dürfen.
Die Unterweisung nach § 34 a der Bewachungsverordnung ist zwingende Einstellungsvoraussetzung für das Wachgewerbe.
Ohne diese darf kein MA in dem Bereich eingesetzt werden.
Hallo,
das:
ch arbeite auf einem Container Terminal wo wir mehrere Posten haben. Bislang habe ich nur als Shuttlefahrerin gearbeitet
ist uninteressant,wenn es sich um ein Bewachungsunternehmen handelt.
Im Gegenteil, wenn es sich um Personal-Shuttle handelt, hättest auch noch den Personenbeförderungsschien haben müssen.
Personaltransporte sind nur für das eigene Unternehmen zulässig, sobald du MA von anderen Firmen mit einem Auto durch die Gegend kutscht, mußt den den PBefSchein haben.
Und wenn das Fahrzeug mehr als 8 Sitzplätze hat, auch den Busführerschein.
Dass du ein Leseverständnisproblem hast und deshalb nicht weißt, dass der Schein bislang aufgrund reiner Shuttle-Transport-Tätigkeiten nicht notwendig war, ist ja ok - aber dann unterstelle Anderen keinen Quatsch!
PLONK
Nicht Sitz- sondern Fshrgastplätze.
Erst ab 9 Fahrgastplätzen + Fahrerplatz ist der Busführerschein fällig. ramses90
Ja das mit dem Personbeförderungsschein habe ich auch gehört. Gilt das denn auch wenn ich „nur“ Besucher bzw Besatzungsmitglieder der Schiffe von A nach B befördere oder zählen diese quasi auch als Mitarbeiter einer anderen Firma?
genau. da muss nämlich auch jede putzfrau den schein haben, hm?
oje, oje, oje,…
Unfassbar!
Hallo noch einmal,
es hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun.
Da aber unser Troll mal wieder seinen auf Halbwissen begründeten Bullshit als Fakten präsentiert, kann ich nicht umhin, ein paar Dinge klarzustellen und dies auch mit Quellen zu untermauern.
Thema § 34a GewO
Es ist natürlich vollkommener Blödsinn, dass Jeder Mitarbeiter, der in einem Unternehmen des Wachgewerbes eingestellt wird, eine Unterweisung erhalten muss.
In der Bewachungsverordnung ist ziemlich interpretationsfrei geregelt, dass es bei nicht Selbstständigen nur die Mitarbeiter betrifft, „die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1 Satz 5 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen.“
§ 34a Absatz 1 Satz 5 der GewO sagt:
„Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen …“
Thema Personenbeförderungsschein
Es ist nicht ganz einfach - vor allem ist es aber nicht so einfach, wie Benny das hier darstellt.
Einen sogenannten Personenbeförderungsschein muss man vorweisen, wenn man mit dem
„Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen“
zu tun hat.
Trifft das auf Dich zu?
Viele (sehr kopfschüttelnde) Grüße
Guido
Hallo,
anscheinend kennst du das Gewerbe nicht.
Putzfrauen findest du nur bei den ganz großen, bei den kleinen ist das der Job des
„Zentrale-Hiwi`s“ neben Kaffeekochen und Blitzableiter spielen.
Hallo Sternchen,
als Fremde zählen alle, die nicht bei deiner Firma angestellt sind.
Klasse D1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die
zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m
beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg).
anscheinend kennst du jedenfalls die gesetze nicht und hast probleme mit dem leseverstehen. denn es ist nirgendwo thema, ob es da wohl putzfrauen gibt. es ist allein deine offensichtlich falsche behauptung, in der firma müsste jeder diesen schein haben.
es wird zeit, dass du diesen unsinn entweder zurücknimmst oder belegst. oder ganz einfach die finger stillhältst, wenn du keine ahnung hast.
schön, dass du wenigstens hier zugibst, unsinn geschrieben zu haben.
oder willst du uns ernsthaft kundtun, dass du dein eigenes zitat nicht gelesen oder nicht verstanden hast?